hier: Anpassung der "Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten"
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung der Stadt Friedberg
(Hessen), die „Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) zur Ehrung verdienter
Persönlichkeiten“ in ihrer derzeitigen Fassung vom 22. Januar 1982 in dem Sinne
zu ändern bzw. anzupassen, dass
a) Mitgliedern weiterer Beiräte eine Ehrenbezeichnung
verliehen werden kann und
b) Mitgliedern weiterer Beiräte das Vorschlagsrecht für die
Verleihung von Ehrungen eingeräumt wird.
Außerdem
ist in § 2 Abs. 1 der dritte Satz zu streichen.
Im
Einzelnen:
§ 2
Ehrenbürgerrecht
1.) Persönlichkeiten, die sich um die Stadt besonders verdient
gemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. Es ist die höchste
Auszeichnung, die die Stadt vergibt.
Die Verleihung an Ausländer bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
§ 5
Ehrenbezeichnung
1.) Bürgern, die mindestens 20 Jahre Stadtverordnete, Mitglied
eines Ortsbeirats, eines weiteren Beirats oder Ehrenbeamte waren, dieses
Amt ohne Tadel geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben,
kann die Ehrenbezeichnung (…)
Ehrenmitglied des Beirates (mit dem Zusatz der Bezeichnung
des Beirates)
(…) verliehen werden.
§ 6
Verfahrensvorschriften
Vorschläge
für die Verleihung der in den §§ 2, 3, 4 und 5 genannten Ehrungen werden
schriftlich bei der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat, den
Ortsbeiräten, den weiteren Beiräten oder von den Fraktionen eingebracht.
Die Vorlagen sind eingehend zu begründen.
Über
die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in nichtöffentlicher
Sitzung ohne Aussprache. Vor der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied
des Ortsbeirats“ ist der betreffende Ortsbeirat zu hören.
Vor
der Verleihung der Ehrenbezeichnung für Beiratsmitglieder ist der betreffende
Beirat zu hören.
