hier: Erneuerung und Verlängerung der Personenunterführung (PU) von der Hanauer Straße bis hin zur Fauerbacher Straße
Beschlussentwurf:
1)
Einer Verlängerung der Personenunterführung am
Bahnhof Friedberg in Richtung Fauerbacher Straße wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt Variante 1 (Anlage 1, S. 4-6 als Vorzugsvariante der
Stadt Friedberg an die DB InfraGO zu melden.
2)
Die Verwaltung wird beauftragt eine
Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 4 zu schließen. Die
Kostenbeteiligung der Stadt ist den Gremien vorzulegen.
3)
Die Herstellungskosten in geschätzter Höhe
von rd. 14 Mio. € (brutto) werden zur Kenntnis genommen.
4)
Die Verwaltung wird beauftragt,
Fördermöglichkeiten zu überprüfen und für die höchst mögliche Förderung Mittel
zu beantragen. Sollte keine Förderung möglich sein/bewilligt werden, wird die
Verwaltung beauftragt Projekte aus ihrem Maßnahmenplan zu benennen, welche als
komplementär Finanzierung fungieren können.
Sach- und Rechtslage:
Hintergrund und Rückblick
Bereits im Jahr 2007 wurde
gemeinsam mit der DB, dem RMV und der Wirtschaftsförderung Wetterau eine erste
Machbarkeits- und Finanzierungsstudie für den Bahnhof Friedberg beauftragt
(vgl. DS-Nr 321/06-11, Durchführungszeitraum 2008-2010). Innerhalb dieser
Studie wurden u.a. die Verlängerung der Personenunterführung sowie ein
Brückenbauwerk von der Hanauer Straße bis zur Fauerbacher Straße, die
jeweiligen Anbindungspunkte und der barrierefreie Umbau des Bahnhofs
untersucht. Ergebnis war, dass eine geradlinige Verlängerung der
Personenunterführung (PU) zur Fauerbacher Straße hin mit einer
„Treppen-/Rampenanlage zur Überwindung des Höhenunterschieds“ als Optimallösung
benannt wurde. 2012 wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung über eine
Kostenbeteiligung der Stadt an der Modernisierung und dem barrierefreien Ausbau
der Verkehrsstation Friedberg entschieden (vgl. DS-Nr. 11-16/0430), diese
mündete in einer Planungsvereinbarung mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund, der
Bahn und der Stadt Friedberg. Im Nachgang dazu folgte 2016 (vgl. DS-Nr.
16-21/0141) die Finanzierungsvereinbarung für die Baukosten. 2018 wurde
entsprechend das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und inzwischen beendet
sowie erste Baumaßnahmen (z.B. Sanierung der Bahnsteige) abgeschlossen.
Die
Stadtverordnetenversammlung (StvV/019/16-21)
hat im Februar 2019 beschlossen den Magistrat damit zu beauftragen
Informationen zur Verlängerung des Bahnhofstunnels nach Fauerbach zu ermitteln.
Im Fokus des Auftrages standen die Kostenermittlung, der Zeitbedarf, das
Zusammentragen von Einschränkungen, Besonderheiten und vorhandenen Unterlagen
sowie die Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten und die Überprüfung eines
Brückenbauwerks. In ihrer Sitzung am 05.09.2019 (StvV/022/16-21) hat die
Stadtverordnetenversammlung die vorgelegten Informationen zur Kenntnis
genommen. Jene können wie folgt zusammengefasst werden:
-
Der Anschluss an die Fauerbacher Straße ist
tiefergehend auf die Realisierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen (Stichworte:
Bewältigung des Höhenunterschieds, Flächenverfügbarkeiten, Anschlusspunkte).
-
Es bedarf eines neuen
Planfeststellungsverfahrens.
-
Da es sich um ein einseitiges Begehren handelt
einen Tunneldurchstich zu planen, trägt die Stadt Friedberg die Kosten für die
Verlängerung im Gesamten.
-
Das Brückenbauwerk sei aufgrund der notwendigen
Konstruktionshöhen und Länge finanziell nicht darstellbar.
-
Eine Fördermöglichkeit konnte zum damaligen
Zeitpunkt aufgrund des Planungshorizonts nicht bestimmt werden.
Im September 2020 wurden im
Ausschuss für Stadtentwicklung (SE/038/16-21) seitens der Bahn aktuelle
Informationen bezüglich des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Friedberg vorgestellt.
Hintergrund war, dass die Standsicherheit der vorhandenen PU nicht sicher
nachgewiesen werden konnte und weitere Überprüfungen stattfinden mussten. Diese
ist jedoch essentiell für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Friedberg. Es
wurde dargestellt, dass der Umbau nicht, wie ursprünglich geplant, auf einmal
gebaut werden konnte, sondern dass dieser in zwei Bauabschnitten geteilt wird.
Während der erste Bauabschnitt inzwischen fertiggestellt wurde, so sollte der
zweite frühestens ab 2024 beginnen. Aufgrund von weiteren Verzögerungen konnte
dieser Zeitansatz jedoch nicht eingehalten werden.
Bei weiteren Abstimmungen
Ende April 2024 zum Ausbau der S6 und zur Vorbereitung des o.g. zweiten
Bauabschnitts hat sich die (letzte) Möglichkeit ergeben, das Projekt der
Verlängerung der PU näher zu betrachten und in die „zeitnahe“ Planung der DB
InfraGO zu integrieren. In diesem Zuge wird nun mit der vorliegenden
Beschlussvorlage der Politik die Entscheidung zur Verlängerung der PU am
Bahnhof Friedberg vorgelegt, da die DB InfraGO bis September eine
verbindliche Aussage benötigt.
Sollte sich die Stadt
Friedberg gegen eine Verlängerung der PU entscheiden, so wird die DB InfraGo die
vorhandene Unterführung bis zum letzten Gleis sanieren; eine
Beschleunigung des barrierefreien Umbaus ist hierdurch jedoch nicht zu
erwarten. Eine nachträgliche Verlängerung der PU schließt die Bahn in den
nächsten Dekaden aus.
Geänderte Rahmenbedingungen
Durch die Verzögerung bei
den bereits benannten Bahnprojekten ist es möglich, ohne neues
Planfeststellungsverfahren eine alternative Variante der PU in
das Projekt des barrierefreien Ausbaus zu integrieren. D.h. dass die
Erweiterung nach Fauerbach in ein laufendes Projekt eingepasst wird und die
Umsetzung vergleichsweise kurzfristig (aktuell Stand Ende 2026) folgen kann.
Des Weiteren hat die Bahn
inzwischen eine geänderte Zielsetzung bei der auch die Herstellung von
Verbindungen zwischen beiden Bahnseiten leichter ermöglicht wird. Im Fokus
dabei steht auch, dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass Radfahrer/innen
den geplanten Tunnel durchfahren können. Hierdurch entsteht eine völlig neue
Wegeverbindung, welche für den nichtmotorisierten Verkehr entsteht.
Innerhalb des Prozesses zum
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) wurde auch ein erstes,
rudimentäres Mobilitätskonzept entwickelt, indem für den Bahnhof verschiedene
Zielvorstellungen entwickelt wurden. Eine ist die Schaffung einer Fußgängerunterführung
Richtung Fauerbach.
Vorteile der Tunnelverlängerung im Überblick (nicht abschließend)
-
Direkte Ost-West-Verbindung
-
Eine reine, nicht-motorisierte Anbindung zu den
Einkaufsmöglichkeiten an der Fauerbacher Straße (im 300 m Bereich um
ÖPNV-Haltestellen am Bahnhof)
-
Direkte Fahrradverbindung zwischen dem
Usatalradweg, Bruchenbrücken und der Innenstadt, von der besonders Dorheim,
Bauernheim und Ossenheim profitieren
-
Mit weiteren Änderungen im Fahrradsystem könnten
weitere Fahrradverbindungen, insbes. zu den Schulen und über die Saarstraße zum
zukünftigen FRM6, entstehen.
-
ÖPNV-Anbindung auf beiden Seiten des Bahnhofes
möglich, wodurch neue Möglichkeiten für den Busverkehr eröffnet werden.
-
Steigerung der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
des Bahnhofs.
-
Steigerung des Sicherheitsgefühls durch geänderte
Wegeführungen und Entflechten der Verkehrsarten.
-
Entlasten beider Unterführungen im Bereich des
nicht-motorisierten Verkehrs
-
In Verbindung mit der Umgestaltung des
zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) sind weitere Synergien zu erwarten.
Somit stellt die
Verlängerung des Bahntunnels einen zentralen Baustein für die Stadtentwicklung
Friedbergs und die Einbindung des Bahnhofs in das Stadtgefüge dar.
Machbarkeitsuntersuchung Tunnelverlängerung am Bahnhof Friedberg
Nachdem die Verwaltung der
DB InfraGO ein erstes Interesse zur weiteren Diskussion signalisiert hat, hat
die Bahn drei Planungsvarianten erarbeitet und in einer
Machbarkeitsuntersuchung gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung soll als
Entscheidungsgrundlage für die Stadtpolitik dienen.
Aufgabenstellung für eine
mögliche Tunnelverlängerung seitens der DB InfraGO war es folgende Themen zu
behandeln (Auszug; vgl. Anlage 1):
-
Herstellung einer Ortsteilverbindung
-
Barrierefreier Ausbau
-
Einbindung des Empfangsgebäudes
-
Vermeidung von Angsträumen
-
Aufzugsanordnung ohne Behinderung einer
Entfluchtung
-
Trennung Fahrradfahrer und Fußgänger
-
Rampenanlage auf Ost- und Westseite
-
kein privater Grunderwerb
-
Zustimmung bahninterner Stellen
-
kein Planrechtsverfahren mit Offenlage
Bei sämtlichen Varianten
wird eine neue PU im Norden des Bahnhofgebäudes gebaut. Ausgang soll, anders
als bisher vorgesehen, der Friedhofsparkplatz in der Fauerbacher Straße sein.
Wie genau die Lage des Ausgangs ist, wird in der weiteren Planung geprüft. Die
aktuelle PU wird in sämtlichen Varianten zurückgebaut.
Grundsätzlich verfügen alle
Varianten u.a. über folgende Aspekte (Auszüge; vgl. Anlage 2):
-
gemeinsamer Tunnelquerschnitt bestehend aus
Rad- und Gehweg/ Bereich Bahnsteigzuwegung
-
Aufteilung in 3,00 m Radwegbreite und 6,00 m
Gehweg/Bahnsteigzuwegungsbreite
-
Bahnsteige werden jeweils über Aufzüge und
mindestens einen Treppenaufgang angedient
-
Reduzierung der Tunnelbreite nach Bahnsteig 5
bis zum Tunnelportal
-
Tunnelportal Fauerbach seitlich durch
Stützwände eingerahmt, Anschluss an Fauerbacher Straße mittels Rampe
(barrierefrei)
-
hohes Sicherheitsempfinden durch Vermeidung von
nicht einsehbaren Ecken und Nischen
-
offene Gestaltung des Tunnels, ohne Engstellen
Zu beachten ist, dass alle
Varianten in einem ersten Entwurfsstadium sind und ein gewisser
Überarbeitungsbedarf besteht; z.B. im Bereich der Anschlusspunkte an die
Umgebung sowie die Rampenausgänge.
Nachfolgend sind die
Hauptunterschiede der drei Varianten als Übersicht aufgelistet:
Variante 1 (Anlage 1, S. 4-6; Anlage 2, Spalte 1)
-
schräger Verlauf des Tunnels beginnend ab dem
Treppenabgang des Bahnhofsgebäudes
-
Aufweitung der Unterführung hin zum Bahnsteig
1, Sichtachse zwischen Tunnelportal Fauerbach und Treppenabgang Empfangsgebäude
Bahnhof
-
durch große Überschneidung der Konstruktion mit
Bestandslage der PU bauzeitige Personenüberführung für nahezu gesamte Bauzeit
erforderlich; Bereiche hinter Bahnsteig 5 bis Fauerbach ohne Beeinträchtigung
des Bahnhofsbetriebs (bezogen auf Reisende) herstellbar
-
bezogen auf Reisendenverkehr und Nutzung der
Verbindung: geringster zusätzlicher Raumbedarf durch beste Gestaltung der
Verbindung Bahnhofsgebäude/ Fauerbach
-
beste Integration des Empfangsgebäudes, keine
Verschlechterung der Frequentierung gegenüber Ist-Zustand zu erwarten
-
geringste Bauzeit aufgrund Bauvolumen
-
direkte Blickbeziehung zwischen Tunnelportal
Fauerbach und Treppenaufgang Empfangsgebäude
-
ausreichende Breite zur Vermeidung einer
"Schlauchwirkung" des Tunnels und offene Gestaltung
-
direkte Sichtbeziehung zwischen Portal und
Treppe
-
Kostenanteil für die Stadt Friedberg nach
Machbarkeitsuntersuchung der DBInfraGO: 13.969.410,00 € (brutto)
Variante 2 (Anlage 1, S. 7-8; Anlage 2, Spalte 2)
-
parallele Lage nördlich von der Bestandslage
der Unterführung abgerückt, geradliniger Verlauf
-
geradliniger Breitenverlauf zwischen Bahnsteig
5 und 2, Aufweitung der Unterführung hin zum Bahnsteig 1, keine direkte
Sichtverbindung zwischen den Portalen/ Treppenaufgang Bahnhofsgebäude;
Anbindung des Bahnhofsgebäudes über Querverbindungstunnel unter dem Bahnsteig 1
-
barrierefreie Zuwegung von der Hanauer Straße
durch Begrenzung der Rampenneigung bedingt möglich; alternativ Aufzug am
Bahnsteig 1 vorhanden bzw. Barriere arme Rampe (Neigung max. 8%) möglich
-
durch Parallellage weite Teile der Unterführung
unabhängig vom Betrieb der Bestandsunterführung herstellbar, für Bereich des
Anschlusses Bahnhofsgebäude/ Gleisüberfahrt Bahnsteig 1 Personenüberführung
über mehrere Monate erforderlich
-
mittlere Bauzeit aufgrund Bauvolumen (inkl.
Bahnsteige)
-
schlechtere Anbindung des Empfangsgebäudes
gegenüber dem Ist-Zustand aufgrund der verlängerten Wegebeziehungen, gegenüber
Variante 1 weniger attraktive Wegeführung zum Bahnhofsgebäude, ggf. Ausweichen
der Reisenden auf Rampe und externe Treppe zu erwarten
-
Durch Gestaltung des Querschlages mit möglichst
geräumigem Querschnitt in gewissem Umfang Steigerung der Attraktivität möglich
-
keine direkte Blickbeziehung zwischen
Tunnelportal Fauerbach und Treppenaufgang Empfangsgebäude
-
durch resultierende Breite aus Radweg und
Reisendenbereich ausreichende Breite zur Vermeidung einer
"Schlauchwirkung" des Tunnels
-
durch Aufweitung im Bereich Bahnsteig 1 offene
Gestaltung
-
Kostenanteil für die Stadt Friedberg nach
Machbarkeitsuntersuchung der DB InfraGO: 14.685.790,00 € (brutto)
Variante 3 (Anlage 1, S. 9-11; Anlage 2, Spalte 3)
-
parallele Lage nördlich von der Bestandslage
der Unterführung abgerückt, schräger Verlauf ab Bahnsteig 5
-
geradliniger Breitenverlauf zwischen Bahnsteig
5 und 2, Aufweitung der Unterführung hin zum Bahnsteig 1, keine direkte
Sichtverbindung zwischen den Portalen/ Treppenaufgang Bahnhofsgebäude;
Anbindung des Bahnhofsgebäudes über Querverbindungstunnel unter dem Bahnsteig 1
-
Reduzierung der Tunnelbreite nach Bahnsteig 5
bis zum Tunnelportal
-
Tunnelportal Fauerbach seitlich durch
Stützwände eingerahmt, Anschluss an Fauerbacher Straße mittels Rampe
(barrierefrei)
-
barrierefreie Zuwegung von der Hanauer Straße
durch Begrenzung der Rampenneigung bedingt möglich; alternativ Aufzug am
Bahnsteig 1 vorhanden bzw. Barriere arme Rampe (Neigung max 8%) möglich
-
durch Parallellage weite Teile der Unterführung
unabhängig vom Betrieb der Bestandsunterführung herstellbar, für Bereich des
Anschlusses Bahnhofsgebäude/ Gleisüberfahrt Bahnsteig 1 Personenüberführung
über mehrere Monate erforderlich
-
höchste Bauzeit aufgrund Bauvolumen (inkl.
Bahnsteige)
-
schlechtere Anbindung des Empfangsgebäudes
gegenüber dem Ist-Zustand aufgrund der verlängerten Wegebeziehungen, gegenüber
Variante 1 weniger attraktive Wegeführung zum Bahnhofsgebäude, ggf. Ausweichen
der Reisenden auf Rampe und externe Treppe zu erwarten
-
Durch Gestaltung des Querschlages mit möglichst
geräumigem Querschnitt in gewissem Umfang Steigerung der Attraktivität möglich
-
keine direkte Blickbeziehung zwischen
Tunnelportal Fauerbach und Treppenaufgang Empfangsgebäude
-
durch Aufweitung im Bereich Bahnsteig 1 offene
Gestaltung
-
Kostenanteil für die Stadt Friedberg nach
Machbarkeitsuntersuchung der DB InfraGO: 13.969.410,00 € (brutto)
Vorzugsvariante und Begründung
Seitens der Verwaltung wird
Variante 1 als Vorzugsvariante vorgeschlagen.
Durch den schrägen Verlauf
des Tunnels entsteht eine Sichtachse vom jeweiligen Tunneleingang zum –ende. Es
ist somit eine direkte und gute Sichtbeziehung gegeben, welche das
Sicherheitsempfinden im Bahnhofsbereich steigert. Hinzu kommt, dass in dieser
Variante das denkmalgeschützte Gebäude bzw. dessen Treppenabgang am Besten in
die Planung integriert wird. Es entsteht ein unterirdischer Raum welcher in
Richtung Fauerbacher Straße schmaler wird, hierdurch wirkt die Planung
ausladender und weniger beengt.
Diese Variante stellt einen
integrativen Ansatz dar, bei dem Fahrgast- und innerstädtische Fuß-/
Radwegeverbindungen in optimaler Verbindung zueinanderstehen
Finanzierung, Förderung und Ausblick
Aufgrund des aktuell schon
hohen Kostenanteils von rd. 14 Mio. € (Ansatz der DB InfraGO) ist es wichtig,
dass die höchstmögliche Förderung in Anspruch genommen wird. Hierdurch soll der
Anteil der Stadt Friedberg möglichst geringgehalten werden. Dies ist auch
deswegen notwendig, da es erfahrungsgemäß noch zu einer Kostensteigerung in der
Detailplanung und später bei der Realisierung kommt.
Es sind bereits erste
Fördermöglichkeiten erkannt, die für das Projekt infrage kommen. Aufgrund der
unterschiedlichen Interessen und Schwerpunkte der Förderungen werden mehrere
Förderungen nötig werden, die sich auf die Bereiche Radweg und Fußgängerweg
sowie auf Planung und Herstellung/Bau aufteilen. Diese teilen sich wie folgt auf:
|
mögliche Förderungen |
Fußgängerweg |
Radweg |
||
|
Planungskosten |
Herstellungskosten |
Planungskosten |
Herstellungskosten |
|
|
RMV |
50% |
|
|
|
|
MobföG |
|
85% |
|
85% |
|
Nahmobilität |
|
|
70% |
70% |
|
Förderung von Radwegen über oder unter
Eisenbahnstrecken |
|
|
|
90% |
|
Klimaschutz durch Radverkehr |
|
|
|
75% |
|
Kommunalrichtlinie Verbesserung des fließenden
Radverkehrs und dessen Infrastruktur |
|
|
|
50% |
|
Starke Heimat Hessen (max. 2,5 Mio.) |
90 % |
90% |
90% |
90% |
Die Förderquoten,
Antragsunterlagen, Antragsfristen und Kombinationsmöglichkeiten variieren. Ein
Kosten- und Finanzierungsplan sowie detaillierte Pläne und Zeichnungen sind
jedoch stets erforderlich. Diese können aber erst nach Abschluss der
Leistungsphasen 3 bzw. 4 (HOAI) von der DB bereitgestellt werden. Daher können
die tatsächlichen Fördergelder erst im Anschluss der Planungsphase und
anschließender Einreichung des jeweiligen Förderantrags und Erhalt des
Förderbescheids bestimmt werden.
Insbesondere wegen den
anstehenden und kostspieligen Projekten wie Kaiserstraße, Teilerwerbe in der
Kaserne, Neubau verschiedener Feuerwehrhäuser, Umgestaltung Wetterau Museum und
ähnliches ist die Kostensituation zwingend notwendig zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund ist
es wichtig, bereits frühzeitig die komplementäre Finanzierung des Projektes miteinzuplanen
und Projekte zu benennen, welche geringer in ihrer Priorität für die
gesamtstädtische Entwicklung sind als das vorliegende. Deswegen sollen Projekte
identifiziert werden, welche als solche herangezogen werden können.
Mit der Bedarfsanmeldung einer
Vorzugsvariante integriert die DB InfraGO die Tunnelverlängerung nach Fauerbach
in ihre Planungen. Es handelt sich somit um eine verbindliche Zusage zum
Einstieg in das Projekt, wobei jedoch noch offene Themen, wie z.B. die
Situationen/ Anschlusspunkte an den Tunnelausgängen, vertiefend betrachtet und
Mittel hierfür zusätzlich bereitgestellt werden müssen.
Nach positivem Beschluss,
wird mit allen Beteiligten eine Planungsvereinbarung bezüglich der
Kostenaufteilung der Planungskosten getroffen. Diese sind aktuell noch nicht
beziffert.
Nach aktuellem Stand ist
eine Umsetzung der Maßnahmen ab Ende 2026 terminiert.
Darüber hinaus läuft
aktuell das Ausschreibungsverfahren für das auf dem ISEK basierende integrierte
Mobilitätskonzept der Stadt Friedberg. Die Planungen der Bahn können im Konzept
integriert werden. Insbesondere für die Weiterführung in Fuß- und
Radwegeverbindungen (z.B. Integration in gesamtstädtische Radwegeplanung)
entstehen zusätzliche Synergien, welche es gilt frühestmöglich in die Konzeptionierung
aufzunehmen und Synergien herzustellen.
Neben der Integration in
das städtische Mobilitätskonzept ist im weiteren Planungsverlauf ein Konzept zu
erarbeiten, bei dem die Organisation der Tunnelein-/Ausgangssituationen auf
beiden Seiten betrachtet wird. Auf Seiten der Fauerbacher Straße ist in diesem
Zuge zu klären, wie hoch die Anzahl wegfallender Stellplätze auf dem Parkplatz
sowie in der Fauerbacher Straße sein wird. Auf der Hanauer Straße sind eine
sichere Querungssituation von Rad- und Fußweg, der mögliche Erhalt der Platanen
und die Ausgestaltung des zukünftigen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) von
wichtigem Belang. Besonders letzteres kann durch eine Betrachtung inkl.
Tunnelverlängerung neue Ansätze erhalten, welche bisher und bei vorangegangenen
Planungen so noch nicht integriert werden konnten.
|
Finanzielle Auswirkungen: |
☐ |
JA |
■ |
NEIN |
|
|
Haushaltsjahr |
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
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|
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
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Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
|
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
|
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
|
|
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|
Kostenstelle |
|
||||
|
Sachkonto |
|
||||
|
Produkt |
|
||||
|
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB Finanzen) |
|||
