hier: Grundsatzbeschluss zum Vorranggebiet 7805 Windkraft Winterstein
Antragstext:
1. Der Sachliche Teilplan Erneuerbare
Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam
geworden und damit auch auf das
Vorranggebiet 7805 „Winterstein“
anzuwenden.
Vor diesem Hintergrund bekennt sich die
Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte
Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter
Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu
unterstützen.
Der Magistrat wird aufgefordert, alle
notwendigen Schritte zu unternehmen, um
Windkraftanlagen zu errichten, die eine
möglichst optimale Nutzung der
verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in
dem Vorranggebiet 7805 zulassen.
Grundsätzlich soll die
eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer
Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes
Windparklayout ermöglichen.
Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des
Waldes sollen auf den
Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt
werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt
weiterhin fest, dass auch
Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt
Friedberg stehen, zur Verpachtung
und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet
7805 von der Stadt Friedberg
bereitzustellen sind. Dies gilt auch für
Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.
3. Der Magistrat wird aufgefordert, bei den
Verhandlungen mit potentiellen
Windparkbetreibern bestmögliche Konditionen
für die Friedberger BürgerInnen
(z. B. Beteiligung
am Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.
4. Der Magistrat wird aufgefordert, sich um
einen kompetenten Rechtsbeistand zu
kümmern, um wirtschaftlich gute Ergebnisse
bei Verpachtung und Beteiligung zu
erzielen. Dabei soll auch auf die Expertise
von Energiegenossenschaften
zurückgegriffen werden.
5. Um eine geordnete Nutzung des
Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der
Magistrat aufgefordert, unter
Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine
Zusammenarbeit (z. B. in Form eines
"Letter of Intent") mit den anderen
Waldbesitzern (Hessenforst und Bundesforst)
im Vorranggebiet und den
Anrainergemeinden,
die hierzu bereit sind, anzustreben.