Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2021;
hier: Grundsatzbeschluss zum Vorranggebiet 7805 Windkraft Winterstein
Vorlage
21-26/0285
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

1. Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam

geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“

anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst

eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im

Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des

Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um

Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der

verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.

Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer

Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.

Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den

Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch

Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung

und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg

bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

3. Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen

Windparkbetreibern bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen

(z. B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.

4. Der Magistrat wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu

kümmern, um wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu

erzielen. Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften

zurückgegriffen werden.

5. Um eine geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der

Magistrat aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine

Zusammenarbeit (z. B. in Form eines "Letter of Intent") mit den anderen

Waldbesitzern (Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den

Anrainergemeinden, die hierzu bereit sind, anzustreben.