Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.10.2021;
hier: Bürgerhäuser und Heizungsanlagen / Energetische Sanierung
Vorlage
21-26/0209
Art
Anfrage

 

Anfrage:

 

Den Stadtverordneten dieser Legislaturperiode liegen die seinerzeit erarbeiteten ausführlichen Analysen, die im Rahmen der Mitgliedschaft der Stadt Friedberg zur hessischen Aktion „100 Kommunen für den Klimaschutz“ entstanden sind, nicht vor.

 

Frage-1: Ist es der Stadtverwaltung möglich, das seinerzeit im Zusammenhang der Aktion „100 Kommunen für den Klimaschutz“ entwickelte Konzept zur energetischen Sanierung der Stadthalle und Bürgerhäuser im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen?

 

Frage-2: Ist die Verwaltung bereit, diese Unterlagen innerhalb 4 Wochen zur Verfügung zu stellen?

 

Vorbemerkung: Im Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim steht offensichtlich (nach Informationen im Ortsbeirat Bauernheim) eine Erneuerung der Heizungsanlage an. Hier soll bereits eine Ausschreibung in Vorbereitung sein. Dabei soll ein Gas-Brennwert-Kessel mit 100 kW durch einen ebenso dimensionierten Kessel ersetzt werden.

 

Frage-3: Durch welche Haushaltsstelle sind in welchem Haushaltsjahr die erforderlichen Mittel (für Gas-Brennwert-Kessel mit 100 kW) in welcher Höhe bereitgestellt worden?

 

Frage-4: Ist es richtig, dass insbesondere das Dach und die Fenster des Dorfgemeinschaftshauses Bauernheim aus energetischer Sicht bereits dahingehend beurteilt sind, dass eine Erneuerung notwendig ist?

 

Vorbemerkung: Nach vorliegenden Energiekonzepten und allgemeinen Standards der energetischen Sanierung ist grundsätzlich folgende Reihenfolge zu beachten: Gebäude sind zu beurteilen, dann sind zunächst Maßnahmen umzusetzen, den Energiebedarf zu reduzieren, zuletzt sind zentrale Heizungsanlagen den reduzierten Energiebedarfen angepasst auf den Wärmebedarf zu dimensionieren. Dabei sind üblicherweise die komplette Außenhülle mit der Isolierung gegenüber Keller und insbesondere auch das Dach zu beurteilen sowie Fenster, Türen, Klimaerfordernisse usw.

 

Frage-5: Wann wurde zuletzt für das Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim das Potential zur Energieeinsparung ermittelt? Können die Ergebnisse hierzu den Stadtverordneten vorgelegt werden (vorher/nachher Wärmebedarf)?

 

Frage-6: Liegt im Bürgerhaus Bauernheim, der Stadthalle und in den anderen Bürgerhäusern jeweils ein öffentlich einsehbarer Energieausweis vor? Wenn ja, bitte die Ergebnisse den Stadtverordneten zur Kenntnis geben.

 

Frage -7: Wenn dies (Frage-6) nicht der Fall ist: Warum liegt für diese Gebäude mit einer Nutzfläche von über 250 m² und mit starkem Publikumsverkehr dieser Ausweis als Aushang jeweils nicht vor? (Vergleiche hierzu Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 80 (3) und (6).)

 

Frage-8: Ist es möglich, innerhalb eines halben Jahres, alternativ innerhalb von 1 ½ Jahren, das Energieeinsparpotential ggf. erneut zu ermitteln und die Erneuerung der Heizungsanlage mit einem konkreten Investitionsprogramm für die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Bauernheim zu verknüpfen, um anschließend eine endgültige Ausschreibung energetischer Maßnahmen in konzeptioneller Kombination mit einer dem Bedarf angepassten Heizungsanlage vorzunehmen?

 

Frage-9: Stehen durch nicht realisierte Maßnahmen der energetischen Sanierung in den Teilplänen Stadthalle und Bürgerhäuser noch abrufbare Haushaltsmittel zu Verfügung, die ggf. durch Stadtverordnetenbeschluss auf das Dorfgemeinschaftshaus Bauernheim verlagert werden können?

 

Frage-10: In welcher Höhe bestehen Haushaltsmittel im aktuellen Jahr und vergangener Jahre (für energetische Sanierung in den Teilplänen Stadthalle und Bürgerhäuser verwendbar), die noch nicht konkret im Rahmen von Ausschreibungen als „gebunden“ angesehen werden müssen?