Beschlussentwurf:
Der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Friedberg
(Hessen) und der Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) gemäß Anlage 1
wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Stadt
Friedberg (Hessen) und der Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) besteht
eine Finanzierungsvereinbarung über die Bezuschussung des Buslinienverkehrs im
Bereich der Stadt Friedberg aus dem Jahr 2016 (Anlage 2). Die VGO ist
danach Betriebsführer gemäß Personenbeförderungsgesetz für die im Stadtgebiet
eingerichteten zwei Stadtbuslinien FB-30 und FB-31 und setzt Subunternehmen zur
Durchführung der Verkehrsleistung ein. Zur Sicherung des Umfangs und der
Qualität des Verkehrsangebots leistet die Stadt einen jährlichen Zuschuss an
die VGO, der der Förderung eines ÖPNV-Angebots zur Nutzung für die
Allgemeinheit dient. Dieser Zuschuss belief sich im Jahr 2016 auf 253.000 EUR
und steigt seitdem vertragsgemäß jährlich um 2 %. Die Laufzeit der Vereinbarung
endet zum Fahrplanwechsel 2023.
Aufgrund wesentlicher Kostenerhöhungen
auf Seiten der VGO hat diese erstmalig im März 2020 angekündigt, dass sie wegen
einer notwendigen Anpassung der Finanzierungsvereinbarung auf die Stadt
zukommen werde. Durch die Insolvenz der Fa. DeinBus, den nach einem
insolvenzrechtlichen Vergabeverfahren im Dezember 2019 erfolgten Übergang des
Buslinienbetriebs auf die Fa. Stroh sowie durch tarifvertragsbedingte
Lohnerhöhungen für das Fahrpersonal (+ 11,1 % ab 1.1.2020) haben sich für die
VGO Kostensteigerungen im Linienbündel Friedberg von über 30% ergeben.
Der Stadtbus Friedberg
besteht aus den gegenläufigen Linien FB-30 und FB-31. Die Stadt Friedberg
finanziert allein den Anteil der FB-30; die Linie FB-31 zahlt allein die VGO.
Hierauf hat 2015 eine Verständigung zwischen der Stadt Friedberg und der VGO
stattgefunden. Die VGO übernimmt zudem die Wartung und den Betrieb aller
Haltestellenmasten inkl. der Fahrplanaushänge. Ebenso erfolgt die
administrative Abwicklung des Verkehrs auf den Stadtbuslinien mit
Regierungspräsidium, Rhein-Main-Verkehrsverbund und anderen Behörden und
Institutionen für die Stadt durch die VGO.
Der für das Jahr 2016
ermittelte Zuschussbetrag (§ 2 der Vereinbarung von 2016) basierte auf dem
damaligen Ausschreibungsergebnis für das Linienbündel Friedberg und den erwarteten
Verkaufserlösen auf der Linie FB-30. Für die Folgejahre wurde ein aufgrund von
Erfahrungswerten vereinbarter Fortschreibungssatz von jährlich 2 %
festgeschrieben.
Seit 2017 belaufen sich
die tatsächlichen Fortschreibungswerte jedoch auf deutlich mehr als 2 %. Dieses
Risiko hat seitdem die VGO getragen. Inzwischen betreibt – seit 2016 - das
vierte Unternehmen das Linienbündel Friedberg und somit auch den Stadtbus: nach
der Verkehrsgesellschaft Mittelhessen GmbH (VM) die Deutsche Bahn Regio-Mitte, die
DeinBus GmbH und seit 01.01.2020 die Stroh Bus-Verkehrs GmbH. Sämtliche
Wechsel waren zudem mit nicht unerheblichem Arbeits- und Finanzaufwand
verbunden, der allein von der VGO getragen wurde. Die Stadt Friedberg wurde
hierfür nicht zusätzlich herangezogen.
Aufgrund der Insolvenz
der Fa. DeinBus und der darauffolgenden nahtlosen Übernahme des Linienbündels
Friedberg durch die Fa. Stroh Bus-Verkehrs GmbH ist es jedoch zu weiteren
deutlichen Kostensteigerungen gekommen. Im Vergleich zu 2019 ist im Jahr 2020
eine Kostenerhöhung der VGO von 31,6 % zu verzeichnen. Grund hierfür ist zum
einen eine deutlich höhere Grundkalkulation der Fa. Stroh Bus-Verkehrs GmbH und
zum anderen ein neuer Tarifvertrag für das Fahrpersonal, der mit Wirkung vom
1.1.2020 eine Erhöhung der Personalkosten in Höhe von 11,1 % zur Folge hatte.
Zudem sind seit Anfang März 2020
infolge der Corona-Pandemie die Fahrgelderlöse massiv eingebrochen. Diese
Erlöseinbußen werden im Jahr 2020 durch den sog. „Rettungsschirm ÖPNV“ des
Bundes voll erstattet. Für 2021 ff. ist jedoch weiterhin mit wesentlichen
Erlösrückgängen zu rechnen. Ob diese ebenso erstattet werden wie im Jahr 2020,
ist aktuell offen.
Die in § 3 getroffene Regelung in der seitherigen Finanzierungsvereinbarung, den Zuschuss jährlich um 2,0 % fortzuschreiben, ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen nicht mehr sachgerecht und daher anpassungsbedürftig. Diese Regelung wurde seinerzeit gewählt, um einerseits Planungssicherheit für die Stadt Friedberg und anderseits eine realistische Abdeckung von Kostensteigerungen für die VGO zu gewährleisten. Auf Seiten der VGO bringt die Regelung jedoch aus o. a. Gründen zwischenzeitlich erhebliche finanzielle Nachteile mit sich. Nachdem der VGO nun die erforderlichen Basisdaten des RMV für das Jahr 2020 (u.a. die in der verbundweiten Abrechnung zugeschiedenen Linieneinnahmen für die Stadtbuslinien FB-30 und FB-31) sowie die endgültigen Werte der Personalkostensteigerung 2020 vorliegen, ist sie Ende Oktober mit dem Ziel einer konkreten Anpassung der Finanzierungsvereinbarung an die Stadt Friedberg herangetreten.
Seitens der VGO war dabei zunächst eine flexible Gleitklausel in Abhängigkeit von der Erlösentwicklung und von künftigen vertraglichen Vereinbarungen der VGO mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen vorgesehen. Zudem sollten aus Sicht der VGO pandemiebedingte nicht ausgeglichene Erlösausfälle Berücksichtigung finden und den Zuschussbetrag der Stadt künftig entsprechend erhöhen.
In den folgenden Verhandlungen konnte jedoch das in Anlage 1 - Nachtrag zur Finanzierungsvereinbarung – enthaltene Ergebnis erreicht werden:
·
Zuschussbetrag der Stadt im Jahr 2020 in Höhe
von 296.000 EUR (neu) statt 273.855 EUR (alte Vereinbarung), d.h. einmalige
Erhöhung des städtischen Zuschusses um 22.145 € nach Einberechnung der o.g.
Kostenfaktoren abzüglich der Linienerlöse;
Hinweis: wie oben erläutert, besteht der Stadtbusverkehr aus zwei
gegenläufigen Linien; eine finanzielle Heranziehung der Stadt Friedberg zu den
o.g. Mehrkosten erfolgt jedoch nur zu einer Linie (FB-30); die Kosten
der Linie FB-31 inkl. aller o.g. Kostenerhöhungen trägt allein der
Vertragspartner VGO;
· statt jährlicher Zuschusserhöhung von 2 % ab dem Jahr 2020 Erhöhung des städtischen Zuschusses um 4 %
· Hinweis auf die pandemiebedingt unsichere Erlösentwicklung der VGO, jedoch Regelung, dass künftige weitere Anpassungen stets nur mit Zustimmung beider Partner möglich sind
· Anpassung der Vertragslaufzeit: statt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 Ende des Vertrags nun zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Das Enddatum 2023 resultierte aus der ursprünglichen Ausschreibung vom 14.12.2014 - 9.12.2023. Gewinner war damals die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen GmbH (VM). Die VM stellte den Betrieb aber ab 11.12.2016 ein. Es erfolgte eine Neuausschreibung durch die VGO für den geänderten Zeitraum vom 11.12.2016 bis 12.12.2026. Da es seinerzeit zu keinen wesentlichen Kostensteigerungen kam, war eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung nicht notwendig. Die Laufzeit wurde jedoch ebenfalls nicht angepasst. Diese sollte daher nun den in aktueller Form angepasst werden.
Die obigen Regelungen schaffen
für die Stadt Friedberg ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit
hinsichtlich der weiterhin qualitätsvollen Durchführung der Verkehrsleistung
auf den beiden Stadtbuslinien und deren Finanzierung. Für den Vertragspartner
VGO führt sie mit Blick auf die zusätzlichen, nicht von ihm beeinflussbaren
erheblichen zusätzlichen Kostenfaktoren durch die Anpassung der Fortschreibungswerte
zu einer realistischen Kostenabdeckung und damit zu einem angemessenen
Interessenausgleich. In § 2 wurde zudem eine Regelung aufgenommen, die es den
Vertragspartnern ermöglicht, bei außergewöhnlichen Gegebenheiten gemeinsam eine
Lösung zu finden.
Der Vollzug des Nachtrags hat bei Zustimmung der städtischen Gremien folgende neuen, geänderten Zuschussbeträge ab dem Jahr 2020 zur Folge:
Jahr |
alte Regelung |
neue Regelung ab
1.1.2020 |
|
Erhöhung um |
Zuschuss |
||
2020 |
273.855 € |
22.145 € |
296.000 € |
2021 |
279.332 € |
28.508 € |
307.840 € |
2022 |
284.919 € |
35.235 € |
320.154 € |
2023 |
290.617 € |
42.342 € |
332.960 € |
2024 |
- |
- |
346.278 € |
2025 |
- |
- |
360.129 € |
2026 |
- |
- |
374.534 € |
Die erhöhten
Zuschussbeträge für die Jahre 2021 ff. sind bereits in die 1. Änderungsliste
zum Haushaltsentwurf 2021 aufgenommen, die im Haupt- und Finanzausschuss am
24.11.2020 beraten wird.
Für das laufende Jahr 2020
führt die Umsetzung der Vereinbarung zu einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe
von 22.145 EUR. Die Voraussetzungen des § 100 HGO für diese Aufwendung sind
erfüllt. Die Mehraufwendungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2020
unvorhersehbar. Darüber hinaus sind sie unabweisbar, d.h. sachlich notwendig
für die Fortführung des Stadtbusverkehrs als wichtiges Element der
Daseinsvorsorge für die Mobilität der Bevölkerung im Stadtgebiet. Sie sind
zudem zeitlich unaufschiebbar aufgrund der o.g. Kostenentwicklungen. Die
Deckung der Mehraufwendungen ist durch nicht verausgabte Mittel bei
Kostenstelle Herbstmarkt (5.732010-689000) gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen: |
☐X |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
2020 |
☐ |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produkt |
547.00 |
Kostenstelle 5.792000 |
|||
Investitionsnummer |
Sachkonto 7127000 |
|
|||
Einnahme oder Ertrag |
Ausgabe oder Aufwendung |
22.145,--€ |
|||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
x |
NEIN |
|
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
2020 |
|
|||
Kostenstelle |
5.732010 |
||||
Sachkonto |
689000 |
||||
Produkt |
281.00 |
||||
Investitionsnummer |
|
( Unterschrift FB
Finanzen) |
Dezernentin
|
|
Der Magistrat
hat am .................................... beschlossen: |
F.d.R.: |
- wie vom Amt
vorgeschlagen - siehe Anlage - |
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------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
|
Der Haupt- und
Finanzausschuss |
|
hat am ................................... beschlossen: |
F.d.R.: |
- wie vom
Magistrat vorgeschlagen - siehe Anlage - |
|
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
|
Die Stadtverordnetenversammlung |
|
hat am ................................... beschlossen: |
F.d.R.: |
- wie vom
Magistrat vorgeschlagen - siehe Anlage - |
|
|
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