Betreff
Start des Förderprogrammes 100 wilde Bäche für Hessen: Umsetzung der Europäischen WRRL für den Straßbach
Vorlage
16-21/1694
Aktenzeichen
60-4-MBF
Art
Mitteilungsvorlage

Die Stadt Friedberg hat sich im Oktober 2019 mit dem Straßbach für das Landesprogramm 100 wilde Bäche für Hessen beworben. Das Programm dient dazu die Kommunen bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu unterstützen. Die Europäische WRRL fordert umfangreiche gewässerverbessernde Maßnahmen für einzelne Fließgewässer bis zum Jahr 2027. Neben Wetter, Usa und Seebach gehört auch der Straßbach zu den zu entwickelnden Gewässern.

Die Wahl der Stadt Friedberg ist auf den Straßbach gefallen, da der ökologische Zustand durchweg als schlecht beschrieben wird und wir aufgrund seiner Lage das größte Potential an umsetzbaren Maßnahmen und damit eine Verbesserung des ökologischen Zustands sehen. U.a. gibt es insgesamt 18 weitgehend unpassierbare Wanderhindernisse (i.d.R. Rohrdurchleitungen z.B. bei Brücken) die es gilt umzubauen.

Grundlage für die Bewerbung war der Magistratsbeschluss vom September 2019.

Die Bewerbung erfolgte über eine dafür eingerichtete Online-Plattform. Wenig später wurde die Bewerbung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 4 „Schutz oberirdischer Gewässer, Gewässerökologie“ bestätigt.

Im März 2020 wurden das Amt für Stadtentwicklung darüber informiert, dass der Straßbach für das Förderprogramm ausgewählt wurde. 

Die Hessische Landesgesellschaft für ländliche Bauordnung (HLG) wurde vom Land Hessen mit der Erbringung von Unterstützungsleistungen bei - im Rahmen des Programms 100 Wilde Bäche für Hessen beauftragt. Im Rahmen der Unterstützungsleistungen werden die gewässerunter-haltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbände bei der Koor­dinierung und Abwicklung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungsleistungen von Gewässerentwicklungs-maßnahmen sowie bei der zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Aus dem gesamten Angebot kann die Stadt auch für ihre Gewässerentwicklungsprojekte benötigte Teilleistungen in Anspruch nehmen.

Zu den Unterstützungsleistungen zählen insbesondere auch die unterschriftsreife Erstellung von Unterlagen, die für die Durchführung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, wie beispielsweise der Förderantrag, die Ausschreibungsunterlagen für die zu beauftragenden In­genieurleistungen sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der gewässerunterhaltungs-pflichtigen Kommunen und Wasserverbände in den Vergabeverfahren.

Am 30.10.2020 gab es zusammen mit der HLG den ersten gemeinsamen Termin und damit den Startschuss für das gemeinsame Projekt.

 

Da uns mit der Studie des Planungsbüros Naturplanung aus Wölfersheim vom November 2015 ein umfangreicher Maßnahmenkatalog vorliegt, wird zeitnah zusammen mit der HLG eine detaillierte Gewässerbegehung stattfinden, um den aktuellen Zustand des Straßbaches hinsichtlich der Durchführung der benannten strukturverbessernden Maßnahmen zu bewerten.

 

Auf dieser Grundlage wird der vorliegende Maßnahmenkatalog angepasst und konkrete Vorhaben können detailliert geplant werden, inkl. der dafür benötigten Mittel. Der Stadt Friedberg entstehen keine Kosten für die Unterstützungsleistungen der HLG.

 

Für die Finanzierung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen (Planung/ Ausführung) muss die Stadt in Vorleistung treten. Diese Kosten werden dann zum größten Teil (bis zu 90%) durch Mittel des Förderprogramms erstattet.