Beschlussentwurf:
Die Fricke Dr. Hilbersheimer Schulze und Partner mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuer-beratungsgesellschaft, Wetzlar wird als Prüfer für den Jahresabschluss 2020 der Stadtverordneten-versammlung bestellt.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 5 Pos. 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG)
i. d. Fassung vom 09.06.1989 ist der Prüfer für den Jahresabschluss von der
Stadtverordnetenversammlung zu bestellen.
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Pos. 7 EBG hat die
Betriebskommission das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Prüfers bzw. der
Prüfungsgesellschaft.
Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
vom 18.02.2016 und 06.12.2018 wurde die Fricke Dr. Hilbersheimer Schulze und
Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft;
Wetzlar als Prüfer für die Jahresabschlüsse 2015 – 2019 beauftragt.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke Friedberg
empfiehlt der Betriebskommission, der Stadtverordnetenversammlung die
Beibehaltung des bestehenden Prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020
vorzuschlagen. Für die Prüfung der Jahre ab 2021 wird
ein neuer Prüfer bestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
☐ |
JA |
X |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
||
Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
||||
Haushaltsjahr |
|
|
|||
Kostenstelle |
|
||||
Sachkonto |
|
||||
Produkt |
|
||||
Investitionsnummer |
|
(
Unterschrift FB Finanzen) |