Betreff
Finanzcontrolling-Bericht zum 30.09.2020
Vorlage
16-21/1666
Aktenzeichen
20/0-JB/Ti
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Einführung der Doppik hat der Gesetzgeber in Hessen eine Berichtspflicht vorgeschrieben. Gem.

§ 28 (1) GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Ein regelmäßiges Berichtswesen ist für die Steuerung und Kontrolle des Haushaltsvollzuges unverzichtbar. Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) hat der Stadtverordnetenversammlung mindestens zweimal im Haushaltsjahr einen Bericht vorzulegen. Das Berichtswesen ist auf Grundlage des Rechnungswesens zu gestalten und spiegelt in erster Linie den Vergleich zwischen Haushaltsansatz und den bis zum jeweiligen Quartalsende erfolgten Buchungen wider. Falls erforderlich, werden erhebliche Abweichungen zum Haushaltsansatz zusätzlich erläutert.

 

Der nominale Buchungsstand zum 30.09.2020 weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von rund 2,13 Mio. € aus. Die Prognose zum 31.12.2020 weist derzeit einen Überschuss in Höhe von rund 1,69 Mio. € aus. Diese Abweichungen sind auf Auswirkungen verschiedener Gegenmaßnahmen zur Corona-Pandemie zurückzuführen, die nach dem 30.9.2020 haushalts- und buchungswirksam wurden. Beispielhaft hierfür ist die Kompensationsumlage für den Gewerbesteuerausfall in Höhe von rund 2,32 Mio. € zu nennen, die im Oktober 2020 eingenommen und verbucht wurde. Bezüglich der pandemiebedingten Dynamik der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung und der sie beeinflussenden vielfältigen übergeordneten Faktoren, die jederzeit auch rückwirkend Wirkung auf die Finanzlage der Stadt entfalten können, wird auf die Controlling-Berichte DS 16-21/1480 vom 11.5.2020, DS 16-21/1601 vom 21.8.2020 und DS 16-21/1627 vom 14.9.2020 verwiesen. Eine näherungsweise valide Aussage über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt ist, wie in den o.g. Vorlagen ausgeführt, frühestens mit dem Aufstellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2020 im Frühjahr 2021 möglich.

 

Der Quartalsbericht zum Stichtag 30.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Ergänzend zum Quartalsbericht wird über die folgenden Richtlinien und die Liquiditätsplanung berichtet:

 

 

1. Geldanlagen

 

Gemäß den Richtlinien der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für Geldanlagen und zur Einlagensicherung - Anlagerichtlinie – vom 04. Dezember 2019 sind Geldanlagen alle Anlagen von im Kassenbestand enthaltenen Zahlungsmitteln bei Instituten der Finanzwirtschaft. Keine Geldanlage im Sinne dieser Richtlinie ist die Weiterleitung flüssiger Mittel von der Stadt Friedberg (Hessen) an ihre Mehrheitsbeteiligungen und umgekehrt (Cashpooling).

 

Im Berichtszeitraum sind keine Geldanlagen vorhanden.

 

2. Cashpooling

 

Gemäß Punkt 3.2 der „Richtlinie zur Minimierung von Negativzinsen (Verwahrentgelt) für Einlagen bzw. Guthaben“ der Stadt Friedberg (Hessen) dient die Liquiditätsstreuung und die Liquiditätsbündelung der Vermeidung bzw. Minimierung von Verwahrentgelten. Unter „Cashpooling“ ist die Bündelung oder Verteilung der liquiden Mittel auf ihre Eigenbetriebe Entsorgung (Friedberg) und Stadtwerke (Friedberg) zu verstehen. Eine entsprechende Vereinbarung zur Minimierung von Negativzinsen (Verwahrentgelt) wurde zwischen dem Fachbereich Finanzen und den beiden Eigenbetrieben geschlossen.

 

Im Berichtszeitraum hat kein „Cashpooling“ zwischen der Stadt Friedberg (Hessen) und den Eigenbetrieben stattgefunden.

 

3. Entwicklung der Liquidität der Stadt Friedberg (Hessen)

 

31.12.2019

31.03.2020

30.06.2020

30.09.2020

31.12.2020

in €

4,687

- 0,499

1,107

-1,344

 

 

 

 

 

 

 

Dezernentin                                                                                                                                          Fachbereichsleiter