Betreff
Zweckverband „Schwimmbad Bad Nauheim - Friedberg";
hier: Jahresabschlüsse 2009 – 2018 – Feststellung und Verwendung der Verbandsumlage
Vorlage
16-21/1655
Aktenzeichen
20/0/2-Gö/JB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die mit den Spitzabrechnungen festgestellten Überzahlungen der Verbandsumlagen an den Zweckverband „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“ für die Jahre 2009 bis 2018 werden im Verband belassen.

 

Hiermit wird von den Verbandsmitgliedern in der berechneten Höhe von insgesamt 739.092,28 EUR eine ordentliche Rücklage bzw. ein Sonderposten zur Verwendung der anstehenden Sicherung und Weiterentwicklung des Bäderbetriebes eingebracht. Die Verbindlichkeiten werden diesbezüglich verrechnet.

 

332.805,39 EUR der Rücklage werden zum Ausgleich des Bilanzverlustes per 31.12.2018 verwendet.

 

Die Stadt Friedberg erhält 158.864,70 EUR, die sie im Zeitraum 2009 – 2018 mehr an Verbandsumlage als die Stadt Bad Nauheim gezahlt hat, ausgezahlt, um eine paritätische Finanzierung des Zweckverbandes herzustellen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Zur Verbandswirtschaft des Zweckverbandes Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg hinsichtlich der Problemstellungen zur Ermittlung und Erhebung der Verbandsumlage wurden die städtischen Gremien bereits mit der Drucksachen-Nr. 16-21/0377 informiert.

 

Folgende Problemstellungen zu den bisherigen Festlegungen der Verbandsumlagen und Bilanzierungen ergaben sich aus den Dokumentationen des Zweckverbandes:

 

·         Die mit den Haushaltssatzungen festgelegten Umlagen beinhalteten nicht die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen (Sonderposten/Abschreibungen).

·         Die jährlichen Anforderungen der Verbandsumlage an die Mitgliedskommunen entsprachen weder den Festsetzungen der Umlagen in den Haushaltsplänen noch der Buchung/Bilanzierung beim Zweckverband. Daher treten bei der jährlichen Saldenabstimmung des Zweckverbandes mit den Mitgliedskommunen Differenzen auf.

·         Die Umlageberechnungen orientierten sich nicht an dem Finanzbedarf des Zweckverbandes – wie in der Verbandssatzung definiert!

·         Die finanziellen Situationen der Mitgliedskommunen wurden nicht berücksichtigt. Das Gebot der Vermeidung negativer Effekte für die Liquidität der Mitgliedskommunen wurde nicht beachtet.

·         Aufgrund der Dokumentation in den bisher aufgestellten Jahresabschlüssen für die Jahre 2009 - 2012 besteht große Unsicherheit, ob die Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Rechnungslegung entspricht, da in den Rechenschaftsberichten zum Beispiel folgendes Zitat dokumentiert ist: „Der JA vermittelt insoweit nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage“!

·         Spitzabrechnungen erfolgten bisher nicht.

 

Bei der Bemessung der Verbandsumlage sind grundsätzlich mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Verbandsumlage ist eine öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtung, die auf unterschiedliche Weise in der Verbandssatzung festgelegt werden kann. Grundsätzlich muss der Zweckverband mit ausreichender Liquidität ausgestattet werden. Bis zum 31.12.2016 sah die Verbandssatzung mit § 13 „Verbandswirtschaft“ hierzu folgende Regelung vor:

 

(1)    Für die Haushaltsführung und das Rechnungswesen gelten die Grundlagen der GemHVO-Doppik.

(2)    Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage im Verhältnis 1:1, soweit seine sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.

 

Bereits mit dieser Festschreibung war die Deckung der Mittel primär durch den Zweckverband selbst zu gewährleisten und sekundär die Deckung des noch fehlenden Finanzbedarfs durch die Erhebung von Umlagen gegenüber den Mitgliedskommunen vorzusehen.

 

Aus vorgenannten Gründen bedurfte es zwingend einer Differenzierung der Umlageberechnung zur nachvollziehbaren und angemessenen Erhebung, welche mit der Änderung der Verbandssatzung in § 16 zum 01.01.2017 beschlossen wurde.

 

Zur rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung betreffend die Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs und der ordnungsgemäßen Abrechnung der Verbandsumlagen für die Jahre 2009 bis 2018 wurde die RGT CONSULTANTS (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) beauftragt.

 

Nach nunmehr vorgelegten vollständigen Buchungen für die benannten Jahre seitens des Zweckverbandes sind im Ergebnis folgende Überzahlungen beider Mitgliedkommunen festgestellt worden:

 


Jahr

Stadt Bad Nauheim

Stadt Friedberg (Hessen)

 

2009

92.680,96

92.680,96

 

2010

187.159,04

369.334,03

 

2011

63.738,36

-100.440,64

 

2012

-77.407,97

-27.407,97

 

2013

30.921,74

-42.744,76

 

2014

-52.662,03

-52.662,53

 

2015

82.858,32

82.858,33

 

2016

43.039,52

93.039,52

 

2017

-15.574,24

-15.574,24

 

2018

181.195,14

295.730,84

 

Summen

535.948,84

694.813,54

1.230.762,38

 

Daraus ergeben sich Forderungen bzw. Verbindlichkeiten der Mitgliedskommunen gegenüber dem Zweckverband, welche in den noch „offenen“, d.h. nicht testierten Jahresabschlüssen 2013 ff. des Zweckverbandes zu berücksichtigen sind.

 

Vor dem Hintergrund der Sicherung und sinnvollen Erweiterung des Bades hat der Vorstand und die Verbandsversammlung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Begleitbeschlüssen zur Haushaltssatzung 2019 eine Einordnung und Bewertung der möglichen Maßnahmen zur strategischen Zielsetzung beschlossen. Es wird demnach vorgeschlagen, die Mittel aus den Überzahlungen der Vorjahre zur Umsetzung dieser Maßnahmen im Zweckverband zu belassen. Der Anspruch der Verbandsmitglieder wird mit der Zusage zur Erbringung einer weiteren Rücklage bzw. Sonderposten verrechnet. Buchhalterisch werden diese Mittel in Höhe von insgesamt rd. 739.092,28 € in eine „ordentliche Rücklage“ bzw. einen Sonderposten umgebucht.

 

Die sich aus den Jahren 2009 bis 2018 ergebenen Jahresfehlbeträge aus den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) und Erträgen (Sonderposten) sollten gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf die Folgejahre vorgetragen werden. Diese können mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Der übersteigende Verlust wird in Höhe von EUR 332.805,39 EUR durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Der Stand des Eigenkapitals beläuft sich zum Stand 31.12.2018 dann auf 739.092,28 €.

 

Darüber hinaus wurde mit der Änderung der Verbandssatzung zum 01.01.2017 eine Betriebskostenumlage für die laufende Geschäftstätigkeit, eine Investitionsumlage zur Finanzierung der notwendigen Investitionen sowie eine Schuldienstumlage zur Finanzierung der laufenden Tilgung vorgesehen, so dass der Ergebnishaushalt schrittweise ausgeglichen dargestellt werden kann.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)