hier: Jahresabschlüsse 2009 – 2018 – Feststellung und Verwendung der Verbandsumlage
Beschlussentwurf:
Die mit den Spitzabrechnungen festgestellten
Überzahlungen der Verbandsumlagen an den Zweckverband „Schwimmbad Bad Nauheim –
Friedberg“ für die Jahre 2009 bis 2018 werden im Verband belassen.
Hiermit wird von den Verbandsmitgliedern in der
berechneten Höhe von insgesamt 739.092,28 EUR eine ordentliche Rücklage bzw.
ein Sonderposten zur Verwendung der anstehenden Sicherung und Weiterentwicklung
des Bäderbetriebes eingebracht. Die Verbindlichkeiten werden diesbezüglich
verrechnet.
332.805,39 EUR der Rücklage werden zum Ausgleich des
Bilanzverlustes per 31.12.2018 verwendet.
Die Stadt Friedberg erhält 158.864,70 EUR, die sie im
Zeitraum 2009 – 2018 mehr an Verbandsumlage als die Stadt Bad Nauheim gezahlt
hat, ausgezahlt, um eine paritätische Finanzierung des Zweckverbandes
herzustellen.
Sach- und Rechtslage:
Zur Verbandswirtschaft des
Zweckverbandes Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg hinsichtlich der
Problemstellungen zur Ermittlung und Erhebung der Verbandsumlage wurden die
städtischen Gremien bereits mit der Drucksachen-Nr. 16-21/0377 informiert.
Folgende Problemstellungen
zu den bisherigen Festlegungen der Verbandsumlagen und Bilanzierungen ergaben
sich aus den Dokumentationen des Zweckverbandes:
·
Die mit den Haushaltssatzungen festgelegten Umlagen
beinhalteten nicht die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen
(Sonderposten/Abschreibungen).
·
Die jährlichen Anforderungen der Verbandsumlage an
die Mitgliedskommunen entsprachen weder den Festsetzungen der Umlagen in den
Haushaltsplänen noch der Buchung/Bilanzierung beim Zweckverband. Daher treten
bei der jährlichen Saldenabstimmung des Zweckverbandes mit den
Mitgliedskommunen Differenzen auf.
·
Die Umlageberechnungen orientierten sich nicht an
dem Finanzbedarf des Zweckverbandes – wie in der Verbandssatzung definiert!
·
Die finanziellen Situationen der Mitgliedskommunen
wurden nicht berücksichtigt. Das Gebot der Vermeidung negativer Effekte für die
Liquidität der Mitgliedskommunen wurde nicht beachtet.
·
Aufgrund der Dokumentation in den bisher
aufgestellten Jahresabschlüssen für die Jahre 2009 - 2012 besteht große
Unsicherheit, ob die Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen
Rechnungslegung entspricht, da in den Rechenschaftsberichten zum Beispiel
folgendes Zitat dokumentiert ist: „Der JA
vermittelt insoweit nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Ertragslage“!
·
Spitzabrechnungen erfolgten bisher nicht.
Bei der Bemessung der
Verbandsumlage sind grundsätzlich mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Die Verbandsumlage ist eine öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtung, die
auf unterschiedliche Weise in der Verbandssatzung festgelegt werden kann.
Grundsätzlich muss der Zweckverband mit ausreichender Liquidität ausgestattet
werden. Bis zum 31.12.2016 sah die Verbandssatzung mit § 13
„Verbandswirtschaft“ hierzu folgende Regelung vor:
(1) Für die Haushaltsführung und das Rechnungswesen
gelten die Grundlagen der GemHVO-Doppik.
(2) Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern
eine Verbandsumlage im Verhältnis 1:1, soweit seine sonstigen Einnahmen zur
Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.
Bereits mit dieser
Festschreibung war die Deckung der Mittel primär durch den Zweckverband selbst
zu gewährleisten und sekundär die Deckung des noch fehlenden Finanzbedarfs
durch die Erhebung von Umlagen gegenüber den Mitgliedskommunen vorzusehen.
Aus vorgenannten Gründen
bedurfte es zwingend einer Differenzierung der Umlageberechnung zur
nachvollziehbaren und angemessenen Erhebung, welche mit der Änderung der
Verbandssatzung in § 16 zum 01.01.2017 beschlossen wurde.
Zur rechtlichen und
betriebswirtschaftlichen Beratung betreffend die Ermittlung des tatsächlichen
Finanzbedarfs und der ordnungsgemäßen Abrechnung der Verbandsumlagen für die
Jahre 2009 bis 2018 wurde die RGT CONSULTANTS (Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer) beauftragt.
Nach nunmehr vorgelegten
vollständigen Buchungen für die benannten Jahre seitens des Zweckverbandes sind
im Ergebnis folgende Überzahlungen beider Mitgliedkommunen festgestellt worden:
Jahr |
Stadt Bad Nauheim |
Stadt Friedberg (Hessen) |
|
2009 |
92.680,96 |
92.680,96 |
|
2010 |
187.159,04 |
369.334,03 |
|
2011 |
63.738,36 |
-100.440,64 |
|
2012 |
-77.407,97 |
-27.407,97 |
|
2013 |
30.921,74 |
-42.744,76 |
|
2014 |
-52.662,03 |
-52.662,53 |
|
2015 |
82.858,32 |
82.858,33 |
|
2016 |
43.039,52 |
93.039,52 |
|
2017 |
-15.574,24 |
-15.574,24 |
|
2018 |
181.195,14 |
295.730,84 |
|
Summen |
535.948,84 |
694.813,54 |
1.230.762,38 |
Daraus ergeben sich
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten der Mitgliedskommunen gegenüber dem
Zweckverband, welche in den noch „offenen“, d.h. nicht testierten
Jahresabschlüssen 2013 ff. des Zweckverbandes zu berücksichtigen sind.
Vor dem Hintergrund der Sicherung
und sinnvollen Erweiterung des Bades hat der Vorstand und die
Verbandsversammlung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den
Begleitbeschlüssen zur Haushaltssatzung 2019 eine Einordnung und Bewertung der
möglichen Maßnahmen zur strategischen Zielsetzung beschlossen. Es wird demnach
vorgeschlagen, die Mittel aus den Überzahlungen der Vorjahre zur Umsetzung
dieser Maßnahmen im Zweckverband zu belassen. Der Anspruch der
Verbandsmitglieder wird mit der Zusage zur Erbringung einer weiteren Rücklage
bzw. Sonderposten verrechnet. Buchhalterisch werden diese Mittel in Höhe von
insgesamt rd. 739.092,28 € in eine „ordentliche Rücklage“ bzw. einen
Sonderposten umgebucht.
Die sich aus den Jahren
2009 bis 2018 ergebenen Jahresfehlbeträge aus den nicht zahlungswirksamen
Aufwendungen (Abschreibungen) und Erträgen (Sonderposten) sollten gemäß § 25
Abs. 3 GemHVO auf die Folgejahre vorgetragen werden. Diese können mit dem
Eigenkapital verrechnet werden. Der übersteigende Verlust wird in Höhe von EUR
332.805,39 EUR durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Der Stand des
Eigenkapitals beläuft sich zum Stand 31.12.2018 dann auf 739.092,28 €.
Darüber hinaus wurde mit der Änderung der
Verbandssatzung zum 01.01.2017 eine Betriebskostenumlage für die laufende
Geschäftstätigkeit, eine Investitionsumlage zur Finanzierung der notwendigen
Investitionen sowie eine Schuldienstumlage zur Finanzierung der laufenden
Tilgung vorgesehen, so dass der Ergebnishaushalt schrittweise ausgeglichen
dargestellt werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen: |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
|
Haushaltsjahr |
|
☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
|
Kostenstelle |
|
||
Investitionsnummer |
|
Sachkonto |
|
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
||
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
|
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Kostenstelle |
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||||
Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
|
(
Unterschrift FB Finanzen) |