Betreff
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 28. August 2019,
hier: Mehrweg-Verordnungen für öffentliche Veranstaltungen, Events und Märkte in der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/1217
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

 

Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrwegverordnung bzw. Ergänzungen z. B. für die Marktordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dabei sollen folgende Ziele geeignet vorgegeben werden:

 

Auf dem Gemeindegebiet Friedberg sollen bei öffentlichen Veranstaltungen, Events und Märkten nachfolgende Regeln gelten, die spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Satzungsbeschluss verbindlich werden:

 

1.   Einweggeschirr, wie z. B. Einmalteller, Schalen, Becher und Einmal- Trinkbehältnisse sind zu vermeiden! Soweit diese bei einem konkreten Veranstaltungsformat aus hygienischen Gründen nicht vermeidbar sind, sollen ökologisch zertifizierte, plastikfreie und unbedenklich zu entsorgende, bevorzugt kompostierbare Produkte aus bevorzugt nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

2.   Die Verwendung von Plastikbehältnissen und Plastikbestecken, Plastikdeckeln (z. B. für Kaffee to go) soll auch bei Veranstaltungen, Weihnachtsmärkten, Friedberg spielt, Herbstmarkt, Partnerschaftsveranstaltungen und Ständen im Freien mit den Satzungsbeschlüssen nicht mehr gestattet werden.

3.   Soweit dies rechtlich möglich ist, soll auch gewerblichen Anbietern, Imbissbuden, Cafés und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung die Nutzung der unter Top 2 genannten Behältnisse untersagt werden. 

4.   Mehrwegverpackungen (wiederverwendbare Verpackungen) sind Plastikbeuteln, Plastikverpackungen und Einwegtüten vorzuziehen.

5.   Mit den Marktstandbetreibern sind Gespräche zu führen, damit sie in Zukunft nur noch umweltfreundliche Verpackungen und Transportbehältnisse anbieten und die Kunden anregen, wiederverwendbare Behältnisse mitzubringen. Diese Forderung soll auch als zu erfüllendes Kriterium für die Vergabe von Marktständen eingesetzt werden.

6.   Bei Genehmigungen von Veranstaltungen, Gestattungsverträgen bzw. bei Bereitstellung von Flächen in Friedberg sind im Genehmigungsbescheid diese Vorschriften jeweils verpflichtend mitzuteilen.

7.   Soweit dies rechtlich möglich ist, sollen diese Vorgaben stichprobenartig von der Markt- und Gewerbeaufsicht überprüft werden. Ebenfalls sind von Bürgern vorgetragene Verstöße zu registrieren und zu bearbeiten.

 

Zu Top 5 sind ggf. gemeinschaftliche Aktionen (Verwaltung und Markt Beschicker) auf dem Friedberger Markt durchzuführen. Z.B. großes einheitliches Schild an jedem Stand: „Bringen Sie bitte auch für Salat und Gemüse wiederverwendbare Behältnisse mit“.  

 

Zur Durchsetzung sind ggf. rechtlich notwendige Anhörungen durchzuführen.