hier: Mehrweg-Verordnungen für öffentliche Veranstaltungen, Events und Märkte in der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Antragstext:
Der Magistrat
wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrwegverordnung bzw.
Ergänzungen z. B. für die Marktordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sollen
folgende Ziele geeignet vorgegeben werden:
Auf dem
Gemeindegebiet Friedberg sollen bei öffentlichen Veranstaltungen, Events und
Märkten nachfolgende Regeln gelten, die spätestens innerhalb von 12 Monaten
nach Satzungsbeschluss verbindlich werden:
1.
Einweggeschirr, wie z. B. Einmalteller, Schalen, Becher und Einmal-
Trinkbehältnisse sind zu vermeiden! Soweit diese bei einem konkreten
Veranstaltungsformat aus hygienischen Gründen nicht vermeidbar sind, sollen
ökologisch zertifizierte, plastikfreie und unbedenklich zu entsorgende,
bevorzugt kompostierbare Produkte aus bevorzugt nachwachsenden Rohstoffen
verwendet werden.
2.
Die Verwendung von Plastikbehältnissen und Plastikbestecken,
Plastikdeckeln (z. B. für Kaffee to go) soll auch bei Veranstaltungen,
Weihnachtsmärkten, Friedberg spielt, Herbstmarkt, Partnerschaftsveranstaltungen
und Ständen im Freien mit den Satzungsbeschlüssen nicht mehr gestattet werden.
3.
Soweit dies rechtlich möglich ist, soll auch gewerblichen Anbietern,
Imbissbuden, Cafés und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung die Nutzung der
unter Top 2 genannten Behältnisse untersagt werden.
4.
Mehrwegverpackungen (wiederverwendbare
Verpackungen) sind Plastikbeuteln, Plastikverpackungen und Einwegtüten
vorzuziehen.
5.
Mit den Marktstandbetreibern sind Gespräche zu führen, damit sie in
Zukunft nur noch umweltfreundliche Verpackungen und Transportbehältnisse
anbieten und die Kunden anregen, wiederverwendbare
Behältnisse mitzubringen. Diese Forderung soll auch als zu erfüllendes
Kriterium für die Vergabe von Marktständen eingesetzt werden.
6.
Bei Genehmigungen von Veranstaltungen, Gestattungsverträgen bzw. bei
Bereitstellung von Flächen in Friedberg sind im Genehmigungsbescheid diese
Vorschriften jeweils verpflichtend mitzuteilen.
7.
Soweit dies rechtlich möglich ist, sollen diese Vorgaben
stichprobenartig von der Markt- und Gewerbeaufsicht überprüft werden. Ebenfalls
sind von Bürgern vorgetragene Verstöße zu registrieren und zu bearbeiten.
Zu Top 5 sind
ggf. gemeinschaftliche Aktionen (Verwaltung und Markt Beschicker) auf dem
Friedberger Markt durchzuführen. Z.B. großes einheitliches Schild an jedem
Stand: „Bringen Sie bitte auch für Salat und Gemüse wiederverwendbare Behältnisse mit“.
Zur
Durchsetzung sind ggf. rechtlich notwendige Anhörungen durchzuführen.