hier: Entwässerungssatzung, Wasserschutz geht vor
Anfrage:
(1)
Welcher Aufwand
entsteht der Stadt / den Stadtwerken / den Entsorgungsbetrieben für die
Beratung und die Abrechnung, die Verwaltung der Entleih-Wasseruhren insgesamt
und pro betroffenen Haushalt?
(2)
Welcher Aufschlag
auf den Frischwasserpreis müsste erhoben werden, um allen Privat-Haushalten,
die heute Zisternenwasser für Toilettenspülung nutzen, von der
Schmutzwasserabgabe zu befreien.
(3)
Warum gibt es in
der Satzung keine Pauschale, die eine Alternative zu den Umbaukosten für den
Hauseigentümer darstellen könnte.
(4)
Auf welcher
rechtlichen Grundlage wird einzelnen Hauseigentümern eine Pauschale angeboten.
Warum ist diese Pauschale mit 14 m³ höher als die vom Hessischen Gemeinde und
Städtebund vorgeschlagene 8-12m³
(5)
Welche Kosten
sind bei einem Gutachten zu rechnen, die als einzige Alternative zum Nachweis
mit Wasseruhren vorgesehen ist.
(6)
Wurde
berücksichtigt, dass höhere Kosten durch Regenrückhaltebecken entstanden wären,
wenn keine Zisternen vorhanden wären.
(7)
Wie wird die
Ungleichbehandlung in Bezug auf aufzubringenden Investitionskosten der
Wasserbezieher begründet, da nur in einigen Baugebieten eine Zisterne zwingend
vorgeschrieben ist.
(8)
Weshalb wurden
bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr offensichtlich keine bzw. völlig
unzureichende Informationen bezüglich der dargestellten Sachverhalte den
Bürgern bereitgestellt. Im Flyer „Informationen zur Einführung der getrennten
Abwassergebühr“ sind diesbezüglich keine Hinweise enthalten.
(9)
Wie werden
Gewerbetreibende berücksichtigt, die teilweise erheblichen Besucherverkehr
haben.
(10)
Gibt es
Sondernutzungsrechte mit Unternehmen und Gewerbeimmobilien. Wird die Nutzung
eigener Wasserzapfstellen bei der Berechnung berücksichtigt?
(11)
Sind bereits
Schadenersatzklagen bei der Stadt eingegangen?
(12)
Wann wird die
Satzung überarbeitet?
(13)
Werden die Bürger öffentlich über eine
Aussetzung des derzeit völlig unzureichend erklärtem Verfahren informiert?