Beschlussentwurf:
I. Bezüglich der Entwicklung der Kaserne
werden folgende Zielvorgaben festgelegt:
1.
a.
Erhöhung des Wohnflächenanteils gegenüber dem Masterplan auf rd. 30 ha unter
Beibehaltung der Gewerbeflächen mit rd. 23 ha oder
b. Entwicklung eines
Technologieparks mit einer Kombination von Technologie, Universität, Gewerbe
und integriertem Wohnen.
2.
Entwicklung
des Areals als Stadtteilentwicklung mit einer Vielfalt von Haustypen und
Wohnformen (wie z.B. Mehrfamilienhäuser, Einzel,-, Doppel- und Reihenhäuser,
Gemeinschaftliches Wohnen, Seniorenwohnen, Studentisches Wohnen, etc)
3.
Nutzung
der Topographie und der Südhanglage mit Blickachsen in die freie Landschaft und
in Richtung Frankfurt
4.
Schaffung
zusammenhängender größerer Grünflächen („Grüne Mitte“) bzw. Grünachsen mit einer Vernetzung von Stadt und freier
Landschaft
5.
Schaffung
von Fuß- und Radwegeverbindungen mit Vernetzung von vorhandener Bebauung und
freier Landschaft
6.
Nutzerfreundliche
Anbindung an den ÖPNV (wie z.B. Bahnhof Süd)
7.
Bereitstellung
der für Infrastruktureinrichtungen benötigten Flächen, wie Kindertagesstätte,
Spiel- und/oder Bolzplätze
8.
Ansiedlung
eines Vollversorgers – evtl. in Kombination mit einem Discounter – zur
Versorgung des Quartiers mit den Gütern des täglichen Bedarfs
9.
Schaffung
eines Technologie- und Gründerzentrums
10. Bereitstellung von
Parkplatzflächen im nördlichenBereich der Kaserne zur Entspannung des durch die
schulischen Nutzungen hervorgerufenen Parkplatzdrucks
II. Bezüglich der Verwertung der Kaserne sind von der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben und Investoren folgende Vorgaben zu erfüllen:
1.
Die
Stadt Friedberg ist an der Wertschöpfung zu beteiligen.
2.
Herstellung
der Erschließungsanlagen
3.
Herstellung
der öffentlichen Grünflächen – einschließlich Fuß- und Radwegenetz mit
Anbindung an den Bahnhof Friedberg-Süd und in die freie Landschaft
4.
Unentgeltliche
Bereitstellung der für den Bau eines Sportplatzes benötigten Fläche
einschließlich des Baus
5.
Unentgeltliche
Bereitstellung der für Infrastruktureinrichtungen benötigten Flächen, wie
Kindertagesstätte, Spiel- und Bolzplätze und Bau der Einrichtungen
6.
Erhebung
eines Infrastrukturbeitrags für die der Stadt Friedberg entstehende
Folgelasten. Die Höhe des Beitrags hängt
von der Zahl der zu schaffenden Wohneinheiten und der
Entwicklungsgeschwindigkeit ab.
Sach- und Rechtslage:
Gegenüber dem von der
Stadtverordnetenversammlung im Juli 2012 beschlossenen Masterplan, der Teil der
Machbarkeits- und Finanzierungsstudie war, haben sich zwischenzeitlich
erhebliche Veränderungen in der Nachfrage ergeben.
Infolge der erhöhten Nachfrage nach Wohnungen
verstärkt sich der Druck auf die gesamte Metropolregion FrankfurtRheinMain, und
damit auch auf Friedberg. Aus diesem Grund sollen größere Bereiche der Kaserne
als ursprünglich geplant für eine Wohnnutzung vorgesehen werden. Hierzu gibt es
auch bereits mehrere konkrete Anfragen und Nutzungsvorstellungen von
Interessenten.
Denkbar wäre auch die Entwicklung eines
Technologieparks mit einer Kombination von Technologie, Universität, Wohnen und
Gewerbe. Auch hierzu gibt es bereits Überlegungen.
Wegen der planungsrechtlich notwendigen
Abstufung gegenüber dem südlich angrenzenden Industriegebiet wird der Teilbereich
der Kaserne südlich der in Ost-/Westrichtung verlaufenden großen Straßenachse mit
rd. 23 ha weiterhin als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BIMA) als Grundstückseigentümerin plant
in Kürze die Ausschreibung des Kasernengeländes.
Zuvor bedarf es der Festlegung gewisser
Parameter durch die Stadt, die in die weiteren Verhandlungen mit der BIMA sowie
die Ausschreibung der BIMA und in eine Kostenermittlung potentieller
Interessenten einfließen müssen.
Hauptsächlich handelt es sich hierbei um die
Beschreibung von Maßnahmen der technischen
und sozialen Infrastruktur, die im Vorfeld z.T. noch nicht in ihrem Umfang
abschließend bestimmt bzw. noch nicht konkret verortet werden können.
Dies liegt zum einen an der Ankündigung des
Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, den nordwestlichen Teil der Kaserne unter
Ensembleschutz zu stellen: müssen infolge von Forderungen des Denkmalschutzes
Gebäude oder gar Gebäudegruppen erhalten werden, hat dies unmittelbare
Auswirkungen auf die Straßen – bzw. Grünerschließung.
Zum anderen werden sich die Anforderungen an
die zu erstellenden Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur
erst nach der Abstimmung des Entwicklungskonzeptes zwischen Stadt und Investor
endgültig festlegen lassen.
Die grundsätzlichen Ziele zur Entwicklung des
Kasernengeländes sollten wie folgt definiert werden:
Zielvorgaben für die Entwicklung der Kaserne
1.
a.
Erhöhung des Wohnflächenanteils gegenüber dem Masterplan auf rd. 30 ha unter
Beibehaltung der Gewerbeflächen mit rd. 23 ha oder
b. Entwicklung eines
Technologieparks mit einer Kombination von Technologie, Universität, Gewerbe
und integriertem Wohnen.
2.
Entwicklung
des Areals als Stadtteilentwicklung mit einer Vielfalt von Haustypen und
Wohnformen (wie z.B. Mehrfamilienhäuser, Einzel,-, Doppel- und Reihenhäuser,
Gemeinschaftliches Wohnen, Seniorenwohnen, Studentisches Wohnen, etc)
3.
Nutzung
der Topographie und der Südhanglage mit Blickachsen in die freie Landschaft und
in Richtung Frankfurt
4.
Schaffung
zusammenhängender größerer Grünflächen („Grüne Mitte“) bzw. Grünachsen mit einer Vernetzung von Stadt und freier
Landschaft
5.
Schaffung
von Fuß- und Radwegeverbindungen mit Vernetzung von vorhandener Bebauung und
freier Landschaft
6.
Nutzerfreundliche
Anbindung an den ÖPNV (wie z.B. Bahnhof Süd)
7.
Bereitstellung
der für Infrastruktureinrichtungen benötigten Flächen, wie Kindertagesstätte,
Spiel- und/oder Bolzplätze
8.
Ansiedlung
eines Vollversorgers – evtl. in Kombination mit einem Discounter – zur
Versorgung des Quartiers mit den Gütern des täglichen Bedarfs
9.
Schaffung
eines Technologie- und Gründerzentrums
10. Bereitstellung von
Parkplatzflächen im nördlichen Bereich der Kaserne zur Entspannung des durch
die schulischen Nutzungen hervorgerufenen Parkplatzdrucks
Da die Stadt nicht selbst an der Vermarktung
und Verwertung der Kaserne beteiligt ist, ihr aber mit den dort und im Umfeld
vorzunehmenden Infrastrukturmaßnahmen sofort und in der Zukunft erhebliche
Aufwendungen entstehen, ist die Stadt an der Wertschöpfung des Geländes zu
beteiligen.
Vorgaben für Investoren bei der Verwertung der Kaserne
1.
Herstellung
der Erschließungsanlagen
2.
Herstellung
der öffentlichen Grünflächen – einschließlich Fuß- und Radwegenetz mit
Anbindung an den Bahnhof Friedberg-Süd und in die freie Landschaft
3.
Unentgeltliche
Übertragung der für den Bau eines Sportplatzes benötigten Fläche einschließlich
des Baus des Platzes
4.
Unentgeltliche
Bereitstellung der für Infrastruktureinrichtungen benötigten Flächen, wie
Kindertagesstätte, Spiel- und Bolzplätze und Bau der Einrichtungen
5.
Erhebung
eines Infrastrukturbeitrags für die der Stadt Friedberg entstehende
Folgelasten. Die Höhe des Beitrags hängt
von der Zahl der zu schaffenden Wohneinheiten und der
Entwicklungsgeschwindigkeit ab.
Um die Erfüllung dieser Forderungen sicherzustellen,
ist es Ziel der Stadt Friedberg, dass die BIMA das gesamte Kasernengeländes an einen Interessenten veräußert.
Ausgenommen hiervon sind die Flächen, die für
Regenrückhaltung, Sportplatz und Veranstaltungen benötigt werden bzw.
vorgesehen sind, die an die Stadt zu übertragen sind (entweder durch die BIMA
oder den späteren Erwerber des Geländes).