Antrag:
1.
Die
Stadt Friedberg erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013
(„Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte
Finanzausstattung erhalten.
2.
Hierzu
sind bereits im Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich
in höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die Kompensationsumlage, die in
ihrer bisherigen Forma verfassungswidrig ist, ist auszusetzen.
3.
Die
Stadt Friedberg fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene
Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der
Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht
nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes
an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.
4.
Das
Konnexitätsprinzip ist künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen
und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf
die Stadt Friedberg zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige
Erstattung der Kosten gewährleistet ist.
5.
Die
rigiden Vorgaben des „Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom
03.03.2914 ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept von Kommunikation,
Unterstützung und Beteiligung der Kommunen verschärft die Lage vor Ort, statt
zu ihrer Lösung beizutragen. Ein konstruktives, partnerschaftliches und
zielorientiertes Miteinander von Land und Kommunen sieht anders aus.
6.
Der
Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen
Stellen des Landes Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung
stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.