Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 02. April 2014, Angemessene Finanzausstattung für die Stadt Friedberg/Hessen
Vorlage
11-16/0900
Art
Fraktionsantrag

Antrag:

 

1.   Die Stadt Friedberg erwartet zur Wiederherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit, dass nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013 („Alsfeld“-Urteil) die Kommunen in Hessen eine an ihren Aufgaben orientierte Finanzausstattung erhalten.

2.   Hierzu sind bereits im Haushaltsjahr 2014 die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich in höhe von rd. 400 Mio. EUR zurückzunehmen. Die Kompensationsumlage, die in ihrer bisherigen Forma verfassungswidrig ist, ist auszusetzen.

3.   Die Stadt Friedberg fordert für den Ausbau der Kinderbetreuung eine angemessene Finanzausstattung durch das Land, die insbesondere den hohen Betriebskosten der Betreuung im U3-Bereich gerecht wird. Das Land Hessen wird aufgefordert, nicht nur Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, sondern den Anteil des Landes an der Finanzierung der U3-Betreuung deutlich zu erhöhen.

4.   Das Konnexitätsprinzip ist künftig durch das Land Hessen vorbehaltlos anzuerkennen und zu beachten. Das Land wird aufgefordert, keine zusätzlichen Aufgaben auf die Stadt Friedberg zu übertragen, wenn nicht gleichzeitig die vollständige Erstattung der Kosten gewährleistet ist.

5.   Die rigiden Vorgaben des „Herbst-Erlasses“ des Hessischen Innenministers vom 03.03.2914 ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept von Kommunikation, Unterstützung und Beteiligung der Kommunen verschärft die Lage vor Ort, statt zu ihrer Lösung beizutragen. Ein konstruktives, partnerschaftliches und zielorientiertes Miteinander von Land und Kommunen sieht anders aus.

6.   Der Magistrat wird beauftragt, die obigen Positionen an die verantwortlichen Stellen des Landes Hessen weiterzuleiten und ihnen auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen Nachdruck zu verschaffen.