Betreff
Baulandumlegung Hollerfeldchen in Ockstadt
Vorlage
11-16/0840
Aktenzeichen
60/-DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Zum Zwecke der Erschließung von Bauland wird gemäß § 46 BauGB die Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in Ockstadt Flur 1 beschlossen.

 

Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Grundstücke in der Flur 1: Nr. 2/6, 2/7, 2/8, 2/13, 2/15, 3/1, 21, 20, 19, 18, 17, 13/1 und 14/1.

 

Der Baulandumlegung liegt der Bebauungsplan Nr. 65 „Hollerfeldchen“ zugrunde.

 

Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Friedberg bestimmt.

 

Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).


Sach- und Rechtslage:

Zur Umsetzung des seit dem 5.Oktober 2013 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 65 „Hollerfeldchen“ ist eine Bodenordnung in Form der  Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff BauGB notwendig. Nur auf diesem Weg können die Bauplätze und die öffentlichen Erschließungsflächen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebildet werden, zumal sich die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke in Privateigentum befinden.