Sitzung: 01.10.2025 Haupt- und Finanzausschuss
Ausschussvorsitzender Wagner
informiert über das Ergebnis der Vorberatungen und die Ablehnung durch die
Ausschüsse JSSSK und Stadtentwicklung. Der Ortsbeirat Ockstadt wurde angehört
und seine Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Dahlhaus begrüßt
Ortsvorsteherin Stefanie Kipp sowie Frau Franckenstein als Anwohnerin des
Grundstücks Schlossscheune.
Er stellt die Beschlussvorlage
vor und erläutert sie. Er informiert über den geplanten Investor, das
vorliegende Nutzungskonzept mit der Teilhabe Wetterau sowie über den zeitlichen
und organisatorischen Rahmen.
Auf Nachfrage zur
Entwicklungsmöglichkeit durch die Friedberger Wohnungsbau GmbH teilt er mit,
dass diese u. A. wegen zwei geplanten Neubauprojekten zumindest nicht
kurzfristig zur Verfügung stehen kann.
Folgende drei Optionen werden als grundsätzlich mögliche
Vorgehensweisen genannt:
- Auflösung Erbbaurechtvertrag, Prüfung einer
mittelfristigen Planung, inkl. WoBau GmbH
- Verkauf an Dritten, keine Handhabe der Stadt über
zukünftige Nutzung/Teilhabe müsste auf Vorkaufsrecht verzichten
- Stadt übt Heimfallrecht nicht aus. Trotz erfolgter
Vorgespräche droht Leerstand
An der öffentlichen Beratung
beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Durchdewald, Dr. Saltzwedel
und Hausner.
Mitglied
Durchdewald teilt mit, dass er Aufsichtsratsmitglied bei der Teilhabe Wetterau
gGmbH ist. Er berichtet von geänderten gesetzlichen Voraussetzungen für das
Wohnkonzept (Betreuungsrecht, gesetzlichen Anforderungen an behindertengerechte
Wohnungen) sowie die Kostenaufteilung in Pflegekosten (Landeswohlfahrtsverband
LWV) und Unterbringungskosten (Mieter bzw. Sozialhilfeträger) und die
Konsequenzen für die Weiterführung des aktuellen Konzepts durch die Teilhabe
Wetterau.
Er
informiert weiterhin über den geplanten Investor und dessen Referenzobjekt zum
betreuten Wohnen, das für eine Weiterführung des aktuellen integrativen
Konzepts spreche.
Auf
Nachfrage von Mitglied Dr. Saltzwedel zu Kaufinteressenten sowie zum Konstrukt
der Teilhabe Wetterau, zu deren Mitglieder und wirtschaftlich Berechtigten
informiert Mitglied Durchdewald über die Mitglieder, darunter Kommunen und
Wetteraukreis, und gibt Auskunft über Vorstand, gGmbH, Aufsichtsrat und zu
Angeboten.
Antrag 1 / Ausschluss der
Öffentlichkeit (Mitglied Hausner)
Der Ausschluss der
Öffentlichkeit und die nicht öffentliche Beratung des TOPs wird beantragt.
Gemäß § 52 HGO wird auf Antrag
die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
