Ausschussvorsitzender Wagner informiert über das Ergebnis der Vorberatungen und die Ablehnung durch die Ausschüsse JSSSK und Stadtentwicklung. Der Ortsbeirat Ockstadt wurde angehört und seine Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Bürgermeister Dahlhaus begrüßt Ortsvorsteherin Stefanie Kipp sowie Frau Franckenstein als Anwohnerin des Grundstücks Schlossscheune.

Er stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert sie. Er informiert über den geplanten Investor, das vorliegende Nutzungskonzept mit der Teilhabe Wetterau sowie über den zeitlichen und organisatorischen Rahmen.

Auf Nachfrage zur Entwicklungsmöglichkeit durch die Friedberger Wohnungsbau GmbH teilt er mit, dass diese u. A. wegen zwei geplanten Neubauprojekten zumindest nicht kurzfristig zur Verfügung stehen kann.

Folgende drei Optionen werden als grundsätzlich mögliche Vorgehensweisen genannt:

  1. Auflösung Erbbaurechtvertrag, Prüfung einer mittelfristigen Planung, inkl. WoBau GmbH
  2. Verkauf an Dritten, keine Handhabe der Stadt über zukünftige Nutzung/Teilhabe müsste auf Vorkaufsrecht verzichten
  3. Stadt übt Heimfallrecht nicht aus. Trotz erfolgter Vorgespräche droht Leerstand

An der öffentlichen Beratung beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Durchdewald, Dr. Saltzwedel und Hausner.

Mitglied Durchdewald teilt mit, dass er Aufsichtsratsmitglied bei der Teilhabe Wetterau gGmbH ist. Er berichtet von geänderten gesetzlichen Voraussetzungen für das Wohnkonzept (Betreuungsrecht, gesetzlichen Anforderungen an behindertengerechte Wohnungen) sowie die Kostenaufteilung in Pflegekosten (Landeswohlfahrtsverband LWV) und Unterbringungskosten (Mieter bzw. Sozialhilfeträger) und die Konsequenzen für die Weiterführung des aktuellen Konzepts durch die Teilhabe Wetterau.

Er informiert weiterhin über den geplanten Investor und dessen Referenzobjekt zum betreuten Wohnen, das für eine Weiterführung des aktuellen integrativen Konzepts spreche.

Auf Nachfrage von Mitglied Dr. Saltzwedel zu Kaufinteressenten sowie zum Konstrukt der Teilhabe Wetterau, zu deren Mitglieder und wirtschaftlich Berechtigten informiert Mitglied Durchdewald über die Mitglieder, darunter Kommunen und Wetteraukreis, und gibt Auskunft über Vorstand, gGmbH, Aufsichtsrat und zu Angeboten.

Antrag 1 / Ausschluss der Öffentlichkeit (Mitglied Hausner)

Der Ausschluss der Öffentlichkeit und die nicht öffentliche Beratung des TOPs wird beantragt.

Gemäß § 52 HGO wird auf Antrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen.