Sitzung: 01.10.2025 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Beschlussentwurf:
1.
Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.
2.
Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse
mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.
3.
Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025 (Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025
beschlossen.
Es liegt eine Stellungnahme
des Amtes für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen zum
Fragenkatalog der CDU-Fraktion vom 07.09.2025 vor sowie eine
Beschlussempfehlung des Ausschusses JSSSK vom 23.09.2025:
JSSSK-Beschluss in Abänderung:
1.
Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.
2.
Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse
mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.
3.
Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025 (Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025
beschlossen.
4.
Auf Seite 10 der
Sportförderrichtlinien wird unter Punkt 5, Absatz 2 das Wort „jährlich“ durch
das Wort „zweijährig“ ersetzt.
An der ausführlichen Beratung
beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Haub, Müller, Mewes und
Hausner. Amtsleiter Hölzinger nimmt zu Fragen, insbesondere zum
Verwaltungsaufwand, Stellung.
Diskutiert werden
Förder-Voraussetzungen, die Übungsleiter-Thematik, die Finanzierungsproblematik
für Vereine und der hohe Verwaltungsaufwand für Vereine sowie Stadtverwaltung.
Änderungsantrag 1 / Inhaltliche Änderung in
Punkt 3.1. Absatz 2 (Mitglied Haub)
„Voraussetzung für die
Förderung ist, dass der Sportverein über eine Jugendabteilung mit einem
lizenzierten Übungsleiter verfügt. Der Zuschuss bemisst sich auf jeweils 20
Kinder bzw. Jugendliche pro lizenziertem Übungsleiter. Ziel ist es, neben einem
Anreiz zur Intensivierung der Kinder- und Jugendarbeit auch die Qualität der
sportlichen Betreuung in den Vereinen nachhaltig zu stärken.“ (Anlage 1)
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ausschussvorsitzender
Wagner über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 4 Nein 4 Enthaltungen 1
Änderungsantrag 2 /
Redaktionelle Änderung Punkt 2 (Mitglied Dr. Saltzwedel)
Die
Formulierung in Punkt 2: „Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse mit
Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.“ soll durch die folgende
Formulierung ersetzt werden:
„Von
allen bisherigen Magistratsbeschlüssen wird deren auf
Sportförderung bezogene Beschlussfassung aufgehoben.“
Nach kurzer Erörterung der
redaktionellen Änderung von Punkt 2.) und der Hinzunahme von Punkt 4.) des
JSSSK-Beschlussvorschlags wird der nachfolgende Änderungsbeschluss gefasst.
Beschluss:
1. Die
Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird
rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.
2. Sämtliche
bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse bis 31.12.2024 mit Bezug zur
Sportförderung werden aufgehoben.
3. Die
Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025
(Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.
4.
Auf
Seite 10 der Sportförderrichtlinien wird unter Punkt 5, Absatz 2 das Wort
„jährlich“ durch das Wort „zweijährig“ ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
