Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussentwurf:

1.     Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.

2.     Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.

3.     Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025 (Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.

Es liegt eine Stellungnahme des Amtes für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen zum Fragenkatalog der CDU-Fraktion vom 07.09.2025 vor sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses JSSSK vom 23.09.2025:

JSSSK-Beschluss in Abänderung:

 

1.         Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.

2.         Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.

3.         Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025 (Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.

4.         Auf Seite 10 der Sportförderrichtlinien wird unter Punkt 5, Absatz 2 das Wort „jährlich“ durch das Wort „zweijährig“ ersetzt.

An der ausführlichen Beratung beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Haub, Müller, Mewes und Hausner. Amtsleiter Hölzinger nimmt zu Fragen, insbesondere zum Verwaltungsaufwand, Stellung.

Diskutiert werden Förder-Voraussetzungen, die Übungsleiter-Thematik, die Finanzierungsproblematik für Vereine und der hohe Verwaltungsaufwand für Vereine sowie Stadtverwaltung.

Änderungsantrag 1 / Inhaltliche Änderung in Punkt 3.1. Absatz 2 (Mitglied Haub)

„Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Sportverein über eine Jugendabteilung mit einem lizenzierten Übungsleiter verfügt. Der Zuschuss bemisst sich auf jeweils 20 Kinder bzw. Jugendliche pro lizenziertem Übungsleiter. Ziel ist es, neben einem Anreiz zur Intensivierung der Kinder- und Jugendarbeit auch die Qualität der sportlichen Betreuung in den Vereinen nachhaltig zu stärken.“ (Anlage 1)

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ausschussvorsitzender Wagner über den Änderungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 4  Nein 4  Enthaltungen 1

Änderungsantrag 2 / Redaktionelle Änderung Punkt 2 (Mitglied Dr. Saltzwedel)

Die Formulierung in Punkt 2: „Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.“ soll durch die folgende Formulierung ersetzt werden:

Von allen bisherigen Magistratsbeschlüssen wird deren auf Sportförderung bezogene Beschlussfassung aufgehoben.“

Nach kurzer Erörterung der redaktionellen Änderung von Punkt 2.) und der Hinzunahme von Punkt 4.) des JSSSK-Beschlussvorschlags wird der nachfolgende Änderungsbeschluss gefasst.

Beschluss:

 

1.     Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 18.03.1981 wird rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.

2.     Sämtliche bisher ergangenen Magistratsbeschlüsse bis 31.12.2024 mit Bezug zur Sportförderung werden aufgehoben.

3.     Die Sportförderungsrichtlinie der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.05.2025 (Anlage 1) wird rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen.

4.     Auf Seite 10 der Sportförderrichtlinien wird unter Punkt 5, Absatz 2 das Wort „jährlich“ durch das Wort „zweijährig“ ersetzt.


Abstimmungsergebnis: