Antragstext:

Bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen werden mindestens vier Briefwahlbezirke eingerichtet.

Bürgermeister Dahlhaus erläutert den bereits vorliegenden Magistratsbeschluss vom 08.09.2025 zur Einrichtung eines vierten Briefwahlbezirks. Er informiert über den Sachstand in Bezug auf Raumangebot und Kosten und teilt das Ergebnis einer Vergleichsprüfung mit anderen Kommunen mit. Aus räumlicher, finanzieller und personaltechnischer Hinsicht ist die Aufstockung der Briefwahlbezirke analog zur Anzahl der Wahlbezirke nur schwer umzusetzen und daher nicht zu empfehlen.

An der Beratung nehmen folgende Mitglieder mit Wortmeldungen teil: Müller, Mewes, Haub, Dr. Rack, Hausner und Dr. Saltzwedel sowie Stadtverordnete und FDP-Fraktionsvorsitzende Fuchs, der Rederecht erteilt wird und Bürgermeister Dahlhaus, der Stellung nimmt.

Die Mitglieder Mewes und Haub berichten ausführlich von ihren Erfahrungen im Wahlvorstand, insbesondere über Zeitbedarf und Raumsituation bei der Stimmenauszählung.

Vorschlag 1 / Bildung von 6 Briefwahlbezirken (Mitglied Mewes)

Bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen werden sechs Briefwahlbezirke eingerichtet sowie sechs Wahllokale in der Stadthalle oder an anderen Standorten. Den zentralen Transportdienst für die Anlieferung übernehmen Mitarbeiter des Bauhofs.

Vorschlag 2 / Verkleinerung der Wahlvorstände (Mitglied Haub)

Bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen werden die Wahlvorstände in den Ortsteilen verkleinert und von vormals 9 auf 6 Teilnehmer reduziert, da die Tendenz zur Briefwahl besteht. Die Größe soll proportional der Größe der Stadtteile entsprechen zum Zwecke größerer Effizienz.

Nach ausführlicher Diskussion der Themen Personal-, Zeit- und Raumbedarf, Größe der Wahlvorstände sowie der gesetzlichen Grundlage (hier: § 5 Absatz 2 KWO Allgemeine Wahlbezirke: „Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben“), besteht Konsens, dass aufgrund der Bedeutung hinsichtlich politischer Schlussfolgerungen größere Transparenz über die Stimmverteilung gewünscht wird. Eine bessere Zuordnung des Wahlverhaltens zu Stadtteilen und zu Briefwahlbezirken sollte ermöglicht werden.

Beschluss / Zurückstellung des Antrags sowie Prüfauftrag:

  1. Der Antrag wird wegen Klärungsbedarf zurückgestellt.

Nach dem Beschluss zur Einrichtung von vier Briefwahlbezirken wird die Verwaltung beauftragt,

  1. die Einrichtung weiterer Briefwahlbezirke zu prüfen.

Abstimmungsergebnis / Zurückstellung - Prüfauftrag:

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltungen 0

Der Antrag wird zurückgestellt und verbleibt im Geschäftsgang.