Antragstext:
Bei Bundes-, Landtags- und
Kommunalwahlen werden mindestens vier Briefwahlbezirke eingerichtet.
Bürgermeister Dahlhaus
erläutert den bereits vorliegenden Magistratsbeschluss vom 08.09.2025 zur
Einrichtung eines vierten Briefwahlbezirks. Er informiert über den Sachstand in
Bezug auf Raumangebot und Kosten und teilt das Ergebnis einer Vergleichsprüfung
mit anderen Kommunen mit. Aus räumlicher, finanzieller und personaltechnischer
Hinsicht ist die Aufstockung der Briefwahlbezirke analog zur Anzahl der
Wahlbezirke nur schwer umzusetzen und daher nicht zu empfehlen.
An der Beratung nehmen
folgende Mitglieder mit Wortmeldungen teil: Müller, Mewes, Haub, Dr. Rack,
Hausner und Dr. Saltzwedel sowie Stadtverordnete und FDP-Fraktionsvorsitzende
Fuchs, der Rederecht erteilt wird und Bürgermeister Dahlhaus, der Stellung
nimmt.
Die Mitglieder Mewes und Haub
berichten ausführlich von ihren Erfahrungen im Wahlvorstand, insbesondere über
Zeitbedarf und Raumsituation bei der Stimmenauszählung.
Vorschlag 1 / Bildung
von 6 Briefwahlbezirken (Mitglied Mewes)
Bei Bundes-, Landtags- und
Kommunalwahlen werden sechs Briefwahlbezirke eingerichtet sowie sechs
Wahllokale in der Stadthalle oder an anderen Standorten. Den zentralen
Transportdienst für die Anlieferung übernehmen Mitarbeiter des Bauhofs.
Vorschlag 2 /
Verkleinerung der Wahlvorstände (Mitglied Haub)
Bei Bundes-, Landtags- und
Kommunalwahlen werden die Wahlvorstände in den Ortsteilen verkleinert und von
vormals 9 auf 6 Teilnehmer reduziert, da die Tendenz zur Briefwahl besteht. Die
Größe soll proportional der Größe der Stadtteile entsprechen zum Zwecke
größerer Effizienz.
Nach ausführlicher Diskussion
der Themen Personal-, Zeit- und Raumbedarf, Größe der Wahlvorstände sowie der
gesetzlichen Grundlage (hier: § 5 Absatz 2 KWO Allgemeine Wahlbezirke: „Die
Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass
allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass
erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben“), besteht Konsens,
dass aufgrund der Bedeutung hinsichtlich politischer Schlussfolgerungen größere
Transparenz über die Stimmverteilung gewünscht wird. Eine bessere Zuordnung des
Wahlverhaltens zu Stadtteilen und zu Briefwahlbezirken sollte ermöglicht
werden.
Beschluss /
Zurückstellung des Antrags sowie Prüfauftrag:
- Der Antrag wird
wegen Klärungsbedarf zurückgestellt.
Nach
dem Beschluss zur Einrichtung von vier Briefwahlbezirken wird die Verwaltung
beauftragt,
- die Einrichtung
weiterer Briefwahlbezirke zu prüfen.
Abstimmungsergebnis /
Zurückstellung - Prüfauftrag:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0
Enthaltungen 0
Der Antrag wird zurückgestellt
und verbleibt im Geschäftsgang.
