Vorsitzender Turan berichtet über die geplante Änderung der aktuellen Geschäftsordnung.

Bisherige Fassung gem. § 14 Die Niederschrift: Die Niederschrift liegt ab dem 7. Tage nach der Sitzung für die Dauer von einer Woche im Rathaus, Zimmer 114 (Büro der städtischen Gremien), zur Einsicht für die Mitglieder des Ausländerbeirats und die Mitglieder des Magistrats offen.

Vorsitzender Turan teilt mit, dass diese Frist zeitlich nicht durchführbar ist. In Bad Nauheim liegt die Zeit bei 15 Tagen: d.h. 15 Tage ist Zeit für die Offenlegung, danach fängt die 5-Tage-Frist an, wo alle einen Einblick in das Protokoll bekommen und Einwände einreichen können. Danach ist das Protokoll gültig, genehmigt und festgeschrieben.

Für die nächste Sitzung wird dieser Änderungsantrag auf die Tagesordnung genommen.