Sitzung: 12.12.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Beschlussentwurf:
Dem Wirtschaftsplan 2025 wird
zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschließlich Stellenplan der
Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2023 wird genehmigt und wie folgt
festgestellt:
I. Erfolgsplan = 9 T€
Aufwand und Ertrag
Vermögensplan = 4.370 T€
Ausgabenbedarf = 4.370 T€
(enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0T€)
Deckungsmittel = 4.370 T€
Wirtschaftsplan -
Gesamt -
II. Eine Darlehnsbeschaffung ist in Höhe von 2.321 T€ veranschlagt.
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr
2025 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch
genommen werden kann, wird auf 6.000 T€ festgesetzt.
IV. Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.
Beschluss in Abänderung (Magistrat 02.12.2024):
Dem Wirtschaftsplan 2025 wird
zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschließlich Stellenplan der
Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt und wie folgt
festgestellt:
I. Erfolgsplan = 9 T€
Aufwand und Ertrag
Vermögensplan = 4.370 T€
Ausgabenbedarf = 4.370 T€
(enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0T€)
Deckungsmittel = 4.370 T€
Wirtschaftsplan -
Gesamt -
II. Eine Darlehnsbeschaffung ist in Höhe von 2.321 T€ veranschlagt.
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr
2025 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch
genommen werden kann, wird auf 6.000 T€ festgesetzt.
IV. Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.
Beschluss
in Abänderung:
Dem Wirtschaftsplan 2025 wird
zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschließlich Stellenplan der
Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt und wie folgt
festgestellt:
I. Erfolgsplan = 9 T€
Aufwand und Ertrag
Vermögensplan = 4.370 T€
Ausgabenbedarf = 4.370 T€
(enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0T€)
Deckungsmittel = 4.370 T€
Wirtschaftsplan -
Gesamt -
II. Eine Darlehnsbeschaffung ist in Höhe von 2.321 T€ veranschlagt.
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr
2025 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch
genommen werden kann, wird auf 6.000 T€ festgesetzt.
IV. Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.
Abstimmungsergebnis:
