Ausschussvorsitzender Wagner eröffnet die gemeinsame Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse fest. Er leitet die gemeinsame Sitzung und weist zudem darauf hin, dass § 25 HGO bezüglich einer möglichen Befangenheit zu beachten ist. Die Ladung zur Sitzung erfolgte fristgemäß.