Sitzung: 04.09.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 21-26/1110/1
Ausschussvorsitzender Wagner spricht einführende
Worte zur Vorlage.
Mitglied Durchdewald
verliest eine Stellungnahme der Fraktion FW/UWG zum zeitlichen Ablauf des
Gremienlaufes, der Finanzierung und zur vorläufigen Planung der DB, zu der
Bürgermeister Dahlhaus und Amtsleiter Brandt Stellung beziehen.
An der sich anschließenden
regen Diskussion beteiligen sich die Mitglieder Dr. Rack, Götz, Dr. Saltzwedel,
Haub, Dr. Merbs und Mewes.
Herr Schmidt, Tiefbauamt,
erläutert das Planungsverfahren unter der Einbeziehung der beteiligten
Gesellschaften wie u.a. VGO, Hessen Mobil, Deutsche Bahn, Land Hessen und der
Stadt Friedberg. Erst im Anschluss an das Planungsverfahren werden konkretere
Zahlen zur Förderung vorliegen.
Um die Ergebnisse der Diskussion in den Beschlussvorschlag
zu integrieren, schlägt Erste Stadträtin Götz folgenden Beschluss vor:
1) Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Variante 1 als Vorzugsvariante der
Stadt Friedberg mit der DB InfraGO
zu schließen. Die Kostenbeteiligung der Stadt ist den Gremien zur finalen Entscheidung vorzulegen.
2)
Die Herstellungskosten in geschätzter Höhe des
städtischen Anteils von rd. 14 Mio. € (brutto) werden zur Kenntnis
genommen.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu überprüfen und für die
höchst mögliche Förderung Mittel zu beantragen. Sollte keine Förderung möglich sein/bewilligt werden, wird die Verwaltung
beauftragt Projekte aus ihrem Maßnahmenplan zu benennen, welche als
komplementär Finanzierung fungieren können.
Nach kurzer sich anschließender Diskussion leitet
Ausschussvorsitzender Wagner die Abstimmung über den geänderten
Beschlussvorschlag.
Beschluss in Abänderung:
1) Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Variante 1 als Vorzugsvariante der
Stadt Friedberg mit der DB InfraGO
zu schließen. Die Kostenbeteiligung der Stadt ist den Gremien zur finalen Entscheidung vorzulegen.
2)
Die Herstellungskosten in geschätzter Höhe des
städtischen Anteils von rd. 14 Mio. € (brutto) werden zur Kenntnis
genommen.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu überprüfen und für die
höchst mögliche Förderung Mittel zu beantragen. Sollte keine Förderung möglich sein/bewilligt werden, wird die Verwaltung
beauftragt Projekte aus ihrem Maßnahmenplan zu benennen, welche als
komplementär Finanzierung fungieren können.
Abstimmungsergebnis:
