Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

 

Ausschussvorsitzender Wagner spricht einführende Worte zur Vorlage.

Mitglied Durchdewald verliest eine Stellungnahme der Fraktion FW/UWG zum zeitlichen Ablauf des Gremienlaufes, der Finanzierung und zur vorläufigen Planung der DB, zu der Bürgermeister Dahlhaus und Amtsleiter Brandt Stellung beziehen.

An der sich anschließenden regen Diskussion beteiligen sich die Mitglieder Dr. Rack, Götz, Dr. Saltzwedel, Haub, Dr. Merbs und Mewes.

Herr Schmidt, Tiefbauamt, erläutert das Planungsverfahren unter der Einbeziehung der beteiligten Gesellschaften wie u.a. VGO, Hessen Mobil, Deutsche Bahn, Land Hessen und der Stadt Friedberg. Erst im Anschluss an das Planungsverfahren werden konkretere Zahlen zur Förderung vorliegen.

Um die Ergebnisse der Diskussion in den Beschlussvorschlag zu integrieren, schlägt Erste Stadträtin Götz folgenden Beschluss vor:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Variante 1 als Vorzugsvariante der Stadt Friedberg mit der DB InfraGO zu schließen. Die Kostenbeteiligung der Stadt ist den Gremien zur finalen Entscheidung vorzulegen.

2) Die Herstellungskosten in geschätzter Höhe des städtischen Anteils von rd. 14 Mio. € (brutto) werden zur Kenntnis genommen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu überprüfen und für die höchst mögliche Förderung Mittel zu beantragen. Sollte keine Förderung möglich sein/bewilligt werden, wird die Verwaltung beauftragt Projekte aus ihrem Maßnahmenplan zu benennen, welche als komplementär Finanzierung fungieren können.

 

 

Nach kurzer sich anschließender Diskussion leitet Ausschussvorsitzender Wagner die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.

 

 

Beschluss in Abänderung:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der Variante 1 als Vorzugsvariante der Stadt Friedberg mit der DB InfraGO zu schließen. Die Kostenbeteiligung der Stadt ist den Gremien zur finalen Entscheidung vorzulegen.

2) Die Herstellungskosten in geschätzter Höhe des städtischen Anteils von rd. 14 Mio. € (brutto) werden zur Kenntnis genommen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu überprüfen und für die höchst mögliche Förderung Mittel zu beantragen. Sollte keine Förderung möglich sein/bewilligt werden, wird die Verwaltung beauftragt Projekte aus ihrem Maßnahmenplan zu benennen, welche als komplementär Finanzierung fungieren können.

 


Abstimmungsergebnis: