Sitzung: 04.09.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0
Ausschussvorsitzender
Wagner verliest die Beschlüsse in Abänderung aus dem Magistrat und dem
Ausschuss JSSSK.
Bürgermeister Dahlhaus und
Erste Stadträtin Götz erläutern den Wunsch und das Zustandekommen aus dem
JSSSK.
Mitglied Götz schlägt vor,
dass die Klausel zur Kooperation und synergetischen Nutzung bei allen
förderwürdigen Vereinen aufgenommen werden sollen.
Verwaltungsmitarbeiter
Hölzinger erläutert, dass eine entsprechende Zielvereinbarung bereits in die
jüngeren Verträge aufgenommen wurde, und dies auch hier der Fall sein wird.
Im Anschluss leitet
Ausschussvorsitzender Wagner die Abstimmung über den geänderten Beschluss:
Beschlussentwurf:
1) Dem Zuschussantrag des Stadttheaters Friedberg
e.V./Kinderlokal wird zur Sicherstellung des Mietverhältnisses vollumfänglich
stattgegeben.
2) Der Magistrat wird beauftragt, einen entsprechenden
Vertrag mit dem Stadttheater Friedberg e.V. für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis
30.09.2027 zu schließen.
3) Der Sperrvermerk für die Kostenstelle 4.300000 für
die Jahre 2024-2027 wird aufgehoben.
4) Der bereits gezahlte Zuschuss in Höhe von 1000 €
für das Jahr 2024 wird dem Stadttheater Friedberg e.V. zusätzlich gewährt.
Beschluss in Abänderung:
1) Dem
Zuschussantrag des Stadttheaters Friedberg e.V./Kinderlokal wird zur Sicherstellung
des Mietverhältnisses vollumfänglich stattgegeben.
2) Der
Magistrat wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Stadttheater
Friedberg e.V. für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2027 zu schließen.
Im Vertrag soll die Kooperation mit
anderen kulturellen Akteuren in der Stadt Friedberg (Hessen) und die
synergetische Nutzung bestehender Räumlichkeiten berücksichtigt und aufgenommen
werden.
3) Der
Sperrvermerk für die Kostenstelle 4.300000 für die Jahre 2024-2027 wird
aufgehoben.
4) Der
bereits gezahlte Zuschuss in Höhe von 1000 € für das Jahr 2024 wird dem
Stadttheater Friedberg e.V. zusätzlich gewährt.
5) Die
Zahlung erfolgt für die Dauer von drei Jahren quartalsweise im Voraus.
Abstimmungsergebnis:
