Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0

 

Ausschussvorsitzender Wagner verliest die Beschlüsse in Abänderung aus dem Magistrat und dem Ausschuss JSSSK.

Bürgermeister Dahlhaus und Erste Stadträtin Götz erläutern den Wunsch und das Zustandekommen aus dem JSSSK.

Mitglied Götz schlägt vor, dass die Klausel zur Kooperation und synergetischen Nutzung bei allen förderwürdigen Vereinen aufgenommen werden sollen.

Verwaltungsmitarbeiter Hölzinger erläutert, dass eine entsprechende Zielvereinbarung bereits in die jüngeren Verträge aufgenommen wurde, und dies auch hier der Fall sein wird.

Im Anschluss leitet Ausschussvorsitzender Wagner die Abstimmung über den geänderten Beschluss:

 

 

Beschlussentwurf:

1)      Dem Zuschussantrag des Stadttheaters Friedberg e.V./Kinderlokal wird zur Sicherstellung des Mietverhältnisses vollumfänglich stattgegeben.

2)      Der Magistrat wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Stadttheater Friedberg e.V. für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2027 zu schließen.

3)      Der Sperrvermerk für die Kostenstelle 4.300000 für die Jahre 2024-2027 wird aufgehoben.

4)      Der bereits gezahlte Zuschuss in Höhe von 1000 € für das Jahr 2024 wird dem Stadttheater Friedberg e.V. zusätzlich gewährt.

Beschluss in Abänderung:

1)      Dem Zuschussantrag des Stadttheaters Friedberg e.V./Kinderlokal wird zur Sicherstellung des Mietverhältnisses vollumfänglich stattgegeben.

2)      Der Magistrat wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Stadttheater Friedberg e.V. für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2027 zu schließen.

Im Vertrag soll die Kooperation mit anderen kulturellen Akteuren in der Stadt Friedberg (Hessen) und die synergetische Nutzung bestehender Räumlichkeiten berücksichtigt und aufgenommen werden.

3)      Der Sperrvermerk für die Kostenstelle 4.300000 für die Jahre 2024-2027 wird aufgehoben.

4)      Der bereits gezahlte Zuschuss in Höhe von 1000 € für das Jahr 2024 wird dem Stadttheater Friedberg e.V. zusätzlich gewährt.

5)      Die Zahlung erfolgt für die Dauer von drei Jahren quartalsweise im Voraus.


Abstimmungsergebnis: