Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 2

 

Vorsitzender Wagner informiert über die Vorberatungen aus weiteren Gremien.

Mitglied Dr. Saltzwedel kritisiert, dass in der Vorlage die naturkundlichen Aspekte durch die Anlage von Wegen, Parkplätzen und Grabstellen, keine Berücksichtigung finden.

Bürgermeister Dahlhaus informiert, dass die naturkundlichen Aspekte im zu erstellenden Bebauungsplan berücksichtigt werden.

 

Im Anschluss an die lebhafte Diskussion des Gremiums lässt Vorsitzender Wagner über den mit Punkten aus den Vorberatungen ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.

Beschluss:

 

1.       Einführung eines Waldfriedhofs als Bestattungsform

Der Einrichtung eines Waldfriedhofs im Ossenheimer Wäldchen wird zugestimmt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Verträge mit dem Waldeigentümer, Graf Phillip zu Solms Rödelheim und Assenheim abzuschließen.
Die Verwaltung wir beauftragt, die entsprechende Änderung der geltenden Friedhofsordnung vorzubereiten.

2.       Öffentlich-rechtlicher Dienstleistungsvertrag
Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 1) zur Errichtung und zum Betrieb eines Waldfriedhofs auf privatem Grund im Ossenheimer Wäldchen nach Prüfung, und gegebenenfalls Anpassung der §4 Punkt 4, §5 Punkt 3 und § 6 final auszuhandeln. Der Magistrat wird ermächtigt, die endgültige Fassung des Vertrages zu beschließen.

3.       Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Waldfriedhof Ossenheim“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Flurstücke 27 und 28 in Flur 7 der Gemarkung Ossenheim gemäß Anlage 4 wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussentwurf:

4.       Einführung eines Waldfriedhofs als Bestattungsform

Der Einrichtung eines Waldfriedhofs im Ossenheimer Wäldchen wird zugestimmt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Verträge mit dem Waldeigentümer, Graf Phillip zu Solms Rödelheim und Assenheim abzuschließen.
Die Verwaltung wir beauftragt, die entsprechende Änderung der geltenden Friedhofsordnung vorzubereiten.

5.       Öffentlich-rechtlicher Dienstleistungsvertrag
Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 1) zur Errichtung und zum Betrieb eines Waldfriedhofs auf privatem Grund im Ossenheimer Wäldchen final auszuhandeln. Der Magistrat wird ermächtigt, die endgültige Fassung des Vertrages zu beschließen.

6.       Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Waldfriedhof Ossenheim“ gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Flurstücke 27 und 28 in Flur 7 der Gemarkung Ossenheim gemäß Anlage 4 wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: