Sitzung: 26.06.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorsitzender Wagner informiert über die
Vorberatungen aus weiteren Gremien.
Mitglied Dr. Saltzwedel
kritisiert, dass in der Vorlage die naturkundlichen Aspekte durch die Anlage
von Wegen, Parkplätzen und Grabstellen, keine Berücksichtigung finden.
Bürgermeister Dahlhaus
informiert, dass die naturkundlichen Aspekte im zu erstellenden Bebauungsplan
berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die
lebhafte Diskussion des Gremiums lässt Vorsitzender Wagner über den mit Punkten
aus den Vorberatungen ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
1.
Einführung eines
Waldfriedhofs als Bestattungsform
Der Einrichtung eines
Waldfriedhofs im Ossenheimer Wäldchen wird zugestimmt. Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Verträge mit dem Waldeigentümer,
Graf Phillip zu Solms Rödelheim und Assenheim abzuschließen.
Die Verwaltung wir beauftragt, die entsprechende Änderung der geltenden
Friedhofsordnung vorzubereiten.
2.
Öffentlich-rechtlicher
Dienstleistungsvertrag
Die
Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 1)
zur Errichtung und zum Betrieb eines Waldfriedhofs auf privatem Grund im
Ossenheimer Wäldchen nach Prüfung, und gegebenenfalls Anpassung
der §4 Punkt 4, §5 Punkt 3 und § 6 final auszuhandeln. Der Magistrat
wird ermächtigt, die endgültige Fassung des Vertrages zu beschließen.
3.
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Waldfriedhof Ossenheim“ gem. § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Flurstücke 27 und 28 in Flur 7 der
Gemarkung Ossenheim gemäß Anlage 4 wird beschlossen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Beschlussentwurf:
4.
Einführung eines
Waldfriedhofs als Bestattungsform
Der Einrichtung eines
Waldfriedhofs im Ossenheimer Wäldchen wird zugestimmt. Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Verträge mit dem
Waldeigentümer, Graf Phillip zu Solms Rödelheim und Assenheim abzuschließen.
Die Verwaltung wir beauftragt, die entsprechende Änderung der geltenden
Friedhofsordnung vorzubereiten.
5.
Öffentlich-rechtlicher
Dienstleistungsvertrag
Die
Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 1)
zur Errichtung und zum Betrieb eines Waldfriedhofs auf privatem Grund im
Ossenheimer Wäldchen final auszuhandeln. Der Magistrat wird ermächtigt, die
endgültige Fassung des Vertrages zu beschließen.
6.
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Waldfriedhof Ossenheim“ gem. § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Flurstücke 27 und 28 in Flur 7 der
Gemarkung Ossenheim gemäß Anlage 4 wird beschlossen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
