Sitzung: 04.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1755
Nach einer kurzen Einführung durch Bürgermeister
Antkowiak lässt der Ausschussvorsitzende Stoll über den Beschlussvorschlag
abstimmen:
Beschluss:
A) Der Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet
Friedberg West“, Teil IV, in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das
Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet
Friedberg West“, Teil IV, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden
Lageplan dargestellt (Anlage 1.1 der Vorlage).
B)
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Gewerbegebiet Friedberg West“, Teil
IV, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage) wird die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden
gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: