Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Antkowiak erläutert kurz den Inhalt des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Friedberg, der unter anderem auch Ladesäulen an drei Bürgerhäusern vorsieht.

Die Kosten des Infrastrukturausbaus seien notwendig um schnelles Internet anbieten zu können.

Den Glasfaserausbau betreibe die Stadt Friedberg aktiv weiter und in 2021 werde man Friedberg-Süd anschließen, auch dank Initiative der Stadtwerke. Es ergeht der Hinweis, dass auch die Wohnbebauungs-, Mobil- und Telekommunikationsunternehmen nicht mehr ausbauen und Fördergelder begrenzt sind. Friedberg gelte als ausgebaut. Der Bedarf wachse jedoch im Zuge von Homeoffice bis hin zur Auslesung der Stromzähler. Zur Entlastung des städtischen Haushalts sei die Entscheidung gefallen, diese kommunale Aufgabe den Stadtwerken Friedberg zu übertragen.

 

Bürgermeister Antkowiak beantwortet Fragen von Ausschussmitgliedern und teilt mit, dass der Ausbau auch in Ockstadt folgen werde. Die Anbindung der Stadt Friedberg erfolge über Südosten und Nordwesten nach Frankfurt und Aschaffenburg. Ringe werde es in zwei Gebieten geben und die Kaserne solle von zwei Seiten versorgt werden.

 

Beschluss:

 

Dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 wird zugestimmt und der vorgelegte Wirtschaftsplan einschl. Stellenplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2021 wird genehmigt und wie folgt festgestellt:

 

  I.    Erfolgsplan

 

Aufwand und Ertrag                                                                                                      =             621 T€

 

Vermögensplan

 

Ausgabenbedarf                                                                                                            =        7.718 T€
                (enthalten: Verminderung des Nettogeldvermögens 0 T€)

Deckungsmittel                                                                                                              =        7.718 T€

 

 

Wirtschaftsplan      -  Gesamt  -                                                                =        8.339 T€

 

 II.    Eine Darlehensbeschaffung ist in Höhe von 5.475 T€ veranschlagt.

 

III.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen

        Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann wird auf 4.000 T€

        festgesetzt.

 

IV.    Verpflichtungsermächtigungen werden keine erteilt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: