Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Mitglied Güssgen-Ackva erläutert den Antrag.

Er begründet die Notwendigkeit enger und regelmäßiger Kontakte durch ehrenamtliche Stadträte mit der fehlenden Berichtspflicht zu den zur Verfügung gestellten Mittel.

Zudem sei bei größeren Beträgen eine Wertgrenze sinnvoll.

 

Es ergeht eine Diskussion einiger Mitglieder.

 

Mitglieder Durchdewald und Uebelacker sprechen sich gegen den Antrag aus.

Mitglied Uebelacker begründet die Ablehnung mit dem Kontrollcharakter von Nachweisen und verweist auf das Vereinsrecht und die Selbstverwaltung der Bürger auf Basis eines Vertrauensverhältnisses ohne staatliche Überwachung.

Er spricht sich dafür aus, bei Dienstleistungsverhältnissen im Verein Mittel zweckgebunden im Interesse des Gebers einzusetzen.

 

Mitglied Dr. Rack stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Verwaltung soll mit zwei Personen eine jährliche Berichterstattung durchführen. 

Als Begründung nennt er die Entlastung des Magistrats.

 

Mitglied Beisel kann dem Wortlaut nicht folgen und stellt seinerseits einen Änderungsantrag.

Für eine Überprüfung soll eine Grenze ab 5000 EUR gelten.

Als Begründung führt er an, dass ein Missbrauch auch bei kleinen Beträgen immer möglich sei, aber nicht den hohen Aufwand rechtfertige.

 

Vorsitzender Hausner lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die von der Stadt Friedberg unterstützten Organisationen, Gruppierungen, Vereine etc. sollen künftig über die Verwendung der Zuschüsse überprüft werden.

 

Die von der Verwaltung durchzuführende Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich auf die ordnungsgemäße Verwendung von Zuschüssen ab 5.000 EUR.

 


 

Abstimmungsergebnis: