Sitzung: 04.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1094
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-. Die Stadtverordneten Neuwirth, Simmer und Wodarz-Frank nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Das in dem ursprünglich vorgelegten Satzungsentwurf unter § 2 Inkrafttreten enthaltene Datum
01. Mai 2015 wurde hinfällig und
sollte durch das neue Datum 01. November 2015 ersetzt werden. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober 2015 jedoch aufgrund der
fortgeschrittenen Zeit nicht mehr abgehandelt. Nachdem die Beratung und
Beschlussfassung in der heutigen Sitzung erfolgen soll, wird vorgeschlagen, die
Satzung am
10. November 2015 in Kraft treten zu lassen.
Stadtverordneter Güssgen-Ackva stellt den Antrag, auf Verweisung in den Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion (Beratung zusammen mit Tagesordnungspunkt 6).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 4 Nein 34 Enthaltung 0
Beschluss:
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ wird gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf mit der vorgenannten Änderung unter § 2 „Inkrafttreten“ beschlossen. Somit tritt die Satzung am 10. November 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: