Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 15

Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva begründet den Antrag.

 

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten auf dem Gebiet oder Liegenschaften der Stadt Friedberg (incl. Ortsteile) gegeben sind, um die Ortsgruppe Friedberg-Bad Nauheim der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) aktiv bei der Lösung ihrer drängenden Raumprobleme gegeben in einer für diese Gruppierung finanziell tragbaren Weise zu unterstützen.

 

Ein Lösungsvorschlag soll eine genaue Beschreibung der in Frage kommenden Liegenschaft(en), der Konditionen der Nutzung durch die DLRG und gegebenenfalls entstehende Kosten enthalten.

 

Eine Lösung ist für das Jahr 2015 anzustreben.

 

Vorschläge sind den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. August 2014 zu unterbreiten.

 

 

Bürgermeister Keller erklärt ausführlich, dass das Thema fortlaufend auch mit dem Wetteraukreis zusammen diskutiert wird. Er kann zum heutigen Zeitpunkt sagen, dass es zurzeit leider keine infrage kommenden Liegenschaften, die sich die DLRG wünscht gibt.

 

Stadtverordnete Wodarz-Frank fragt, ob das „Haribogelände“ schon mit einbezogen wurden ist? Bürgermeister Keller erklärt, dass das sogenannte „Haribogelände“ sich in Privatbesitz befindet und die Stadt/der Wetteraukreis keine Handhabe über das Gelände hat.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten auf dem Gebiet oder Liegenschaften der Stadt Friedberg (incl. Ortsteile) gegeben sind, um die Ortsgruppe Friedberg-Bad Nauheim der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) aktiv bei der Lösung ihrer drängenden Raumprobleme gegeben in einer für diese Gruppierung finanziell tragbaren Weise zu unterstützen.

 

Ein Lösungsvorschlag soll eine genaue Beschreibung der in Frage kommenden Liegenschaft(en), der Konditionen der Nutzung durch die DLRG und gegebenenfalls entstehende Kosten enthalten.

 

Eine Lösung ist für das Jahr 2015 anzustreben.

 

Vorschläge sind den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. August 2014 zu unterbreiten.


Abstimmungsergebnis: