Sitzung: 10.04.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0859
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO –Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. FrA6 „Viehweide“ in
Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs.
8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das
Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. FrA6 „Viehweide“ in
Friedberg – Kernstadt“, 1. Änderung.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. FrA6 „Viehweide“ einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die
Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Abstimmungsergebnis: