Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Aufgrund § 25 HGO -Widerstreit der Interessen- nimmt Ausschussmitglied Weil an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:

 

Zum Zwecke der Erschließung von Bauland wird gemäß § 46 BauGB die Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in Ockstadt Flur 1 beschlossen.

 

Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Grundstücke in der Flur 1: Nr. 2/6, 2/7, 2/8, 2/13, 2/15, 3/1, 21, 20, 19, 18, 17, 13/1 und 14/1.

 

Der Baulandumlegung liegt der Bebauungsplan Nr. 65 „Hollerfeldchen“ zugrunde.

 

Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Friedberg bestimmt.

 

Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).


Abstimmungsergebnis: