Betreff
Erlass der Gebühren für die Außengastronomie in der Saison 2021
Vorlage
16-21/1763
Aktenzeichen
32/0-Schl./Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Für die Außengastronomie in der Saison 2021 (vom 01.04. bis 15.10.2021) werden die

anfallenden Gebühren erlassen.

Die Antrags- und Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2020 wurden in der Saison 2020 keine Sondernutzungsgebühren erhoben, um die Ertragssituation der Gastronomiebetreiber zu verbessern.

Auch wurde durch die Stadtverordnetenversammlung eine Weiterführung der Außenbewirtschaftung im Zeitraum 16.10.2020 bis 31.03.2021 beschlossen.

Die beschlossene Weiterführung der Außenbewirtschaftung konnte allerdings, aufgrund der momentanen Corona-Pandemie-Situation von den Betreibern nicht genutzt werden, so dass auch eine Verbesserung der Ertragssituation nicht erfolgt ist. Die Situation hat sich eher erheblich verschlechtert.

Um dies etwas auszugleichen, wird seitens der Dezernentin vorgeschlagen, auch in der Saison 2021 (von 01.04.2021 bis 31.10.2021) auf eine Gebührenerhebung zu verzichten und damit auch weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der Ertragssituation der Gastronomiebetreiber zu leisten.

Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in der Saison 2019 betrugen ca. 15.800 €.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)