hier: 1. Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (2) BauGB
2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.2019
Beschlussentwurf:
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95, "Nachverdichtung am Kindergarten 4-10“
einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig
mit der Auslegung eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
I.
Vorbemerkung
Im Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung
den Beschluss gefasst, das brachliegende etwa 3.700 m² ehemalige
Gärtnereigelände in der Straße „Am Kindergarten“ (Friedberg-Fauerbach) einer neuen Nutzung
zuzuführen. Die neue Eigentümerin beabsichtigt vier Reihenhauszeilen auf dem
Grundstück (Flur 9, Flurstücke 113/1, 108/2, 108/3) zu errichten. Mit dem
Bebauungsplan wird gleichzeitig eine Nachverdichtung in diesem Bereich
ermöglicht.
II.
Bisheriges
Verfahren
Am 21.02.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 95, "Nachverdichtung am Kindergarten 4-10“
im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Zeitraum vom
08.04.2019 bis einschließlich 23.04.2019 wurde mit dem vorgelegten
Bebauungskonzept die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt; die Behörden
und sonstigen Träger öffentliche Belange konnten sich zu der Planung bis zum
03.05.2019 äußern.
Seitens der Bürger
wurden Bedenken hinsichtlich der Grenzbebauung und des entstehenden
Verkehrsaufkommens geäußert. Die Grenzbebauung entspricht § 6 der Hessischen
Bauordnung. Das Verkehrsaufkommen wurde untersucht.
Seitens der Behörden
wurden zur Planung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Einige Hinweise
sowie Ergänzungswünsche wurden in der Planung berücksichtigt. Folgende
Änderungen sind erfolgt:
a. Stellplätze
Neben
dem erfüllten Stellplatznachweis werden zwei zusätzliche Besucherstellplätze
errichtet.
b. Thematik
Boden
Der
Boden wurde untersucht und in dem beiliegenden Geotechnischen Bericht (Anlage
8) dargestellt.
c. Archäologische
Denkmalpflege
Die Hinweise der
Archäologischen Denkmalpflege des Wetteraukreises wurden unter Hinweise im
Bebauungsplan ergänzt.
d. Brandschutz
Die Hinweise des
Brandschutzes des Wetteraukreises wurden unter Hinweise im Bebauungsplan
ergänzt.
III.
Offenlage
Das Amt für Stadtentwicklung; Liegenschaften und
Rechtswesen hat den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung entsprechend überarbeitet.
Damit kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB
erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift FB Finanzen) |