hier: A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2020, DS-Nr. 16-21/1588
Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 0.1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
- Hessen Mobil (07.12.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1.1
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier
vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf
.Beschlussvorschlag
zu 1.2
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier
vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag
zu 1.3
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier
vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag
zu 1.4
Die Forderung wird durch die Aufnahme von entsprechenden textlichen
Festsetzungen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
zu 1.5
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung hat ergeben,
dass die freizuhaltenden Sichtfelder außerhalb des Geltungsbereiches und
innerhalb der vorhandenen örtlichen Verkehrsflächen liegen.
Beschlussvorschlag
zu 1.6
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Festsetzungen
sind im Bebauungsplan bereits enthalten.
- RPDa Kampfmittelräumdienst (12.10.2020)
Beschlussvorschlag
zu 2:
Die Forderung wird durch Aufnahme der folgenden, mit dem
Kampfmittelräumdienst abgesprochenen, Festsetzung berücksichtigt:
„Auf Grund der örtlichen Geländebeschaffenheit (keine
Sondierbarkeit auf Kampfmittel im Vorfeld der Baumaßnahme), ist für jeden
einzelne Bauabschnitt eine baubegleitende Kampfmittelräumung /
Bauaushubüberwachung auf Veranlassung des Bauherrn durch eine Fachfirma
durchzuführen.“
- Regierungspräsidium
Darmstadt (26.10.2020)
Beschlussvorschlag
zu 3.1
Der Hinweis wird berücksichtigt, indem folgender, mit den Stadtwerken
abgestimmter Hinweis; in die Begründung aufgenommen wird:
„Über langfristige Lieferverträge mit dem
Vorlieferanten und der Speichermöglichkeiten in den Hochbehältern kann die
Trink- und Löschwasserversorgung im Normalfall sichergestellt werden.
Die Löschwasserversorgung wird gemäß
DVGW-Arbeitsblatt W 405 mit einem Grundschutz von 48 m³/h (800 l/min) im
Normalfall sichergestellt. Entsprechend sind mehrere Unterflurhydranten im
Abstand von 100 m vorgesehen.“
Beschlussvorschlag
zu 3.2
Die Forderung wird durch die Aufnahme der entsprechenden Hinweise in den
Bebauungsplan berücksichtigt
Beschlussvorschlag
zu 3.3
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier
vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag
zu 3.4
Die
Forderung wird berücksichtigt, indem die Festsetzung zum Lärmschutz wie gefordert auf die Wohnräume ausgedehnt
wird und als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
- Wetteraukreis (26.10.2020)
Beschlussvorschlag
zu 4.1
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der hier
vorliegenden Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf
Beschlussvorschlag
zu 4.2
Die
Anregung wird durch Aufnahme des entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
zu 4.3
Die nachträglich vorgebrachte Äußerung der UNB vom 17.12.2020 wird durch
die Aufnahme entsprechender Hinweise in die textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan beachtet.
B)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30
"Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 30 "Zuckerfabrik", Teil I in Friedberg –
Kernstadt wird ebenfalls beschlossen.
A) Sach- und Rechtslage:
Am 10.09.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“,
Teil I, 4. Änderung in Friedberg - Kernstadt,
gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 28.09.2020 bis
einschließlich dem 28.10.2020. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden
Anregungen und Hinweise geäußert
1. Hessen Mobil
(07.12.2020)
2.
RPDa Kampfmittelräumdienst (12.10.2020)
3.
Regierungspräsidium Darmstadt (26.10.2020)
4.
Wetteraukreis (26.10.2020)
Seitens der Bürger wurde
keine Stellungnahme abgegeben.
Seitens des Amtes für Stadtentwicklung wurde nach der Beteiligung gem. §
3(2) und § 4 (2) BauGB unter Abstimmung mit dem Eigentümer innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und entlang der Fritz-Reuter-Straße ein 2
Meter breiter Streifen als „Örtliche Verkehrsfläche“ festgesetzt, angelehnt an
die Festsetzungen im geltenden Bebauungsplan. Diese festgesetzte Fläche bietet
die Möglichkeit, den bestehenden Gehweg an der Fritz-Reuter-Straße als Geh- und
Radweg auszubauen.
Regelungen hierzu werden in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen,
welcher derzeit erarbeitet wird.
Die nach der Beteiligung gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB vorgenommenen Änderungen
und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30
"Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 4. Änderung, (Plan und
textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1)
HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Der vorliegende
Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
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JA |
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NEIN |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100
HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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( Unterschrift FB Finanzen) |