Betreff
Beschluss über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2013 und Entlastung
Vorlage
16-21/1738
Aktenzeichen
02/20/0 Gö/JB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Gemäß § 114 HGO wird der vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2013 beschlossen und zugleich der Magistrat entlastet.

 


Sach- und Rechtslage:

Der Magistrat hat gemäß § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.

 

Mit dem Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt ist er zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 113 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 114 HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Jahresergebnis 2013

 

Mit dem Jahresabschluss 2013 wird nunmehr der fünfte Abschluss nach Einführung der kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2013 wurde mit Beschluss vom 22.02.2016 durch den Magistrat aufgestellt. Die Prüfung gemäß § 128 HGO erfolgte durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Zeit vom 02.09.2019-12.09.2019. Das Ergebnis der Prüfung ist im anliegenden Schlussbericht dargestellt.

 

Zusammengefasst schließt das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Friedberg (Hessen) nach Prüfung des Revisionsamtes wie folgt ab:

 

 

Ergebnis nach Testat 2013

Ergebnis nach Aufstellung 2013

Ergebnis nach Testat 2012

Verlust (-) / Gewinn (+) im ordentlichen Ergebnis:

-4.329.356,94 €

-1.718.050,53

-7.076.978,28 €

Verlust (-) / Gewinn (+) im außerordentlichen Ergebnis:

679.502,47 €

1.315.913,43 €

835.899,72 €

Jahresergebnis (Verlust (-) / Gewinn (+)):

-3.649.854,47 €

-402.137,10 €

-6.241.078,56 €

Erhöhung (+) / Senkung (-)

des Eigenkapitals

-3.649.854,47 €

-530.839,33 €

-6.087.097,69 €

Finanzmittel (Fehlbedarf (-) /Überschuss (+))

982.765,58 €

982.765,58 €

2.124.160,83 €

 

Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.649.854,47 € ab. Gegenüber dem 1. Nachtragshaushaltsplan, der einen Jahresfehlbetrag von 4.212.878,00 € vorsah, ergibt sich eine Verbesserung von 563.023,53 €.

 

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.649.854,47 € verringert. Dies resultiert aus dem Jahresfehlbetrag 2013.

 

Der Finanzmittelbestand hat sich in 2013 um 982.765,58 € auf 3.218.113,75 € gegenüber dem Bestand zum 31. Dezember 2012 (2.235.348,17 €) erhöht.

 

Kennzahlen

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass zur besseren Erfolgssteuerung Ziele und Kennzahlen in den Haushaltsplan aufgenommen werden sollen. Im Jahresabschluss sollen diese Ziele eine Erfolgskontrolle ermöglichen. Im Folgenden werden alle Kennzahlen aus dem Haushaltsplan sowie einige zusätzliche Kennzahlen nach Testierung abgebildet.

 

Vermögenslage:

 

Das Vermögen der Stadt Friedberg (Hessen) untergliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Die Anlagenintensität und die Umlaufintensität stellen dar, welchen Anteil Anlagevermögen und Umlaufvermögen am Gesamtvermögen haben.

 

Anlagenintensität

=

Anlagevermögen

=

123.440.917,03 €

 =

92,03%

Gesamtvermögen

134.131.167,77 €

 

Mit 92,03% der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen eine herausragende Bedeutung für die Vermögenslage der Stadt Friedberg (Hessen). Alle Vermögensposten wurden vorsichtig nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Der überwiegende Teil besteht bei der Stadt Friedberg (Hessen) aus Sachanlagevermögen in Form von z.B. Grundstücken, Gebäuden und Straßen (77.972.257 €).

 

Umlaufintensität

=

Umlaufvermögen

=

10.201.888,16 €

 =

7,61%

Gesamtvermögen

134.131.167,77 €

 

Das Umlaufvermögen bildet mit 7,61 Prozent lediglich einen geringen Teil des Vermögens der Stadt Friedberg (Hessen) ab. Das Umlaufvermögen teilt sich in Forderungen mit 6.983.774 € und flüssige Mittel 3.218.114 € auf.

 

Das Kapital der Stadt untergliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital. Die Eigenkapitalquote und die Fremdkapitalquote stellen dar, welchen Anteil Eigenkapital und Fremdkapital am Gesamtkapital haben.

 

 

Eigenkapitalquote

=

Eigenkapital

=

57.439.487,21 €

 =

42,82%

Gesamtkapital

134.131.167,77 €

 

Je höher die Eigenkapitalquote einer Kommune ist, desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Die Eigenkaptalquote ist mit 42,82 % nicht als kritisch einzustufen.

 

Fremdkapitalquote

=

Fremdkapital

=

76.691.680,56 €

 =

57,18%

Gesamtkapital

134.131.167,77 €

 

Der Anteil des Fremdkapitals (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) wird durch die Fremdkapitalquote gemessen. Je geringer die Fremdkapitalquote, desto unabhängiger ist die Kommune. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital relativ ausgeglichen. Die Fremdkapitalquote liegt mit 57,18 Prozent knapp über der 50 % Grenze und ist noch nicht als kritisch einzustufen.

 

Verschuldungsgrad

=

Fremdkapital

=

76.691.680,56 €

 =

133,52%

Eigenkapital

57.439.487,21 €

 

Der Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad von 100 % bedeutet, dass Fremdkapital und Eigenkapital gleich hoch sind. Ein Wert von über 100 % heißt hingegen, dass die Kommune mehr Schulden hat, als sie Eigenkapital besitzt. Bei der Stadt Friedberg (Hessen) ist mehr Fremdkapital als Eigenkapital vorhanden. Der Wert ist jedoch als unkritisch zu bewerten, da in der Literatur Werte bis etwa 300 % als solide gewertet werden.

 

Ertrags- und Aufwandslage:

 

Die Erträge der Stadt untergliedern sich in ordentliche Erträge, Finanzerträge und außerordentliche Erträge. Die Steuern gehören zu den ordentlichen Erträgen.

 

Die Steuerertragsquote stellt dar, welchen Anteil die Steuererträge an den Gesamterträgen haben.

 

Steuerertragsquote

=

Steuererträge

=

-30.402.635,98 €

 =

63,20%

Gesamterträge

-48.105.677,72 €

 

Die Stadt Friedberg (Hessen) erzielt ihre Erträge zu mehr als der Hälfte aus den Steuern und ist daher sehr stark vom Steueraufkommen abhängig.

 

Gebührenertragsquote

=

Erträge aus Gebühren

=

-2.830.708,83 €

 =

5,88%

Gesamterträge

-48.105.677,72 €

 

Die Gebührenerträge spielen bei der Erzielung von Erträgen eine eher untergeordnete Rolle und sind daher nicht ausschlaggebend für das Ergebnis.

 

Zuwendungsquote

=

Erträge aus Zuwendungen

=

-7.560.733,73 €

 =

15,72%

Gesamterträge

-48.105.677,72 €

 

Die Zuwendungsquote zeigt, wie stark die Stadt Friedberg (Hessen) von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Diese macht mit 15,72 % fast ein Sechstel der Gesamterträge aus.

 

Die Aufwendungen der Stadt untergliedern sich in ordentliche Aufwendungen, Finanzaufwendungen und außerordentliche Aufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die Steuer- und Umlageaufwendungen gehören zu den ordentlichen Aufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwandsquote, die Sach- und Dienstleistungsquote und die Steuer- und Umlageaufwandsquote stellen dar, welchen Anteil die jeweiligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen haben.

 

 

Personalaufwandsquote

=

Personalaufwand

=

14.081.631,55 €

 =

27,21%

Gesamtaufwand

51.755.532,19 €

Sach-/Dienstleistungsquote

=

SDL-Aufwand

=

6.589.576,43 €

 =

12,73%

Gesamtaufwand

51.755.532,19 €

Steueraufwandsquote

=

Steueraufwand

=

20.983.486,10 €

 =

40,54%

Gesamtaufwand

51.755.532,19 €

 

Die Steuer- und Umlageaufwendungen der Stadt Friedberg (Hessen) sind mit einem Anteil von 40,54 % die größte Aufwandsposition. Die Personalaufwendungen machen rund 27,21 % der Aufwendungen der Stadt aus. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen beträgt die Quote lediglich 12,73 %. Insgesamt bewegen sich die Quoten im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen im normalen Bereich.

 

Prüfbemerkungen

 

Wie bereits in allen Vorjahren seit Einführung der Doppik wurde durch das Revisionsamt des Wetteraukreises in der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 umfassender Korrekturbedarf festgestellt. Insgesamt hat die Revision 47 Änderungsanforderungen gegenüber der Stadt Friedberg (Hessen) geltend gemacht. Die Verwaltung hat daraufhin die vielfältigen und in der nachträglichen Bearbeitung für das Jahr 2013 überwiegend sehr arbeitsaufwendigen Korrekturen in mehrmonatigen amtsübergreifenden Bemühungen im Wesentlichen abgearbeitet. Diese Korrekturen werden im Testat des Revisionsamtes nun nicht mehr aufgeführt.

 

Die Änderungen im Jahresabschluss 2013 werden sich sowohl auf den Jahresabschluss 2014 als auch auf alle folgenden bereits aufgestellten Jahresabschlüsse auswirken, da sich die Anfangsbestände entsprechend ändern.

 

Einige Prüfbemerkungen konnten trotz aller Anstrengungen nicht bereinigt werden und erscheinen somit im Schlussbericht der Revision. Zu diesen Feststellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

S. 7, Punkt 2.2.

 

Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 am 22.02.2016 beschlossen. Der uns vorgelegte Jahresabschluss datiert vom 30.08.2019. Die Frist nach § 112 Abs. 9 HGO wurde somit nicht eingehalten.

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufstellen. Dieser Frist ist in der Vergangenheit ein Großteil der hessischen Kommunen mangels geeigneter organisatorischer und personeller Anpassungsmaßnahmen an die seit 2009 bestehende neue Aufgabe im doppischen Rechnungswesen nicht nachgekommen. Erst Jahre später ist diesem Umstand landesseitig durch „Beschleunigungserlasse“ und ein Förderprogramm zur Aufstellung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen worden.

 

Der der Revision des Wetteraukreises vorgelegte Jahresabschluss 2013 hat ein anderes Datum aufgewiesen als der aufgestellte Jahresabschluss 2013, weil sich durch die Prüfungen der vorangegangen Jahresabschlüsse 2009 - 2012, die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 stattfanden, zahlreiche Änderungen ergeben hatten. Diese führten nach der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013, die im Jahr 2016 erfolgt war, zu notwendigen Anpassungen in diesem Abschluss; die Anpassungen wurden nach Vorliegen des Prüfberichts für den Abschluss 2012 im August 2019 in den Abschluss 2013 eingearbeitet.

 

Mittlerweile hat die Verwaltung die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 aufgestellt. Für zukünftige Jahresabschlüsse wird angestrebt, diese fristgerecht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Allerdings werden die im Rathaus zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten für das Finanzwesen noch über Jahre in erheblichem Maße für umfangreiche „Aufräumarbeiten“ im städtischen Rechnungswesen in Anspruch genommen werden müssen, so dass es auch in den nächsten Jahren noch zu einzelnen Frist-Abweichungen kommen kann.

 

S. 8 - 9, Punkt 2.4.

 

Hinsichtlich des Internen Kontrollsystems der Stadt ist festzustellen, dass die Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Abschlussjahr nicht gegeben war. Mittlerweile wurden die Abläufe so angepasst, dass ab 10/2015 eine entsprechende Funktionstrennung sichergestellt ist (vgl. auch Ziffer 5.1.1 dieses Schlussberichts).

 

Wie bereits im Schlussbericht der Revision erwähnt, war aufgrund der damaligen Personalsituation die Funktionstrennung zwischen Kasse und Buchführung im Jahr 2013 nicht gegeben. Seit nunmehr fünf Jahren wird diese nun jedoch sichergestellt. Da die Prüfung aber das Haushaltsjahr 2013 betrifft, hat dies selbstverständlich zu einer kritischen Feststellung geführt.

 

Bezüglich der städtebaulichen Sanierung kann die Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Anlagevermögens nicht uneingeschränkt bestätigt werden. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere entsprechenden Ausführungen im Schlussbericht 2009.

 

Diese Prüfungsbemerkung besteht bereits seit dem Prüfungsbericht der Revision zum ersten doppischen Jahresabschluss der Stadt Friedberg (Hessen) für das Jahr 2009. Sie betrifft den Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit des in der Eröffnungsbilanz von 2009 ausgewiesenen Anlagevermögens bezüglich der Altstadtsanierung. Hierzu wurde den städtischen Gremien im Jahr 2015 im Rahmen der Beschlussfassung über den Abschluss 2009 und die Entlastung des Magistrats eine umfangreiche Stellungnahme der Firma Schüllermann & Partner vorgelegt, auf die hiermit verwiesen wird.

 

Im Berichtsjahr wurden Haushaltseinnahmereste i. H. v. 277.200 € ins Folgejahr übertragen. Die Übertragbarkeit von Haushaltsresten ist in § 21 GemHVO geregelt und bezieht sich auf Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen. Die Übertragbarkeit von Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist in den §§ 103.3/102.3 HGO geregelt. Im Übrigen ist die Übertragung von Haushaltseinnahmeresten in der Doppik nicht vorgesehen. Eine Umstellung und damit Beachtung der gesetzlichen Vorgaben soll erst ab Haushaltsjahr 2019 erfolgen.

 

Es ist der Verwaltung mittlerweile bekannt, dass es seit Einführung der Doppik keine sogenannten Haushaltseinnahmereste mehr gibt. In den vergangenen Jahren wurde es jedoch aus Unkenntnis der neuen gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund des hohen Investitionsstaus so praktiziert, dass „Einnahmereste“ zur Gegenfinanzierung der verschobenen Maßnahmen übertragen wurden. Künftig wird dies unterbleiben. Da die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 zum Zeitpunkt der Prüfung bereits aufgestellt waren, konnte eine entsprechende Beachtung erst ab dem Jahresabschluss 2019 stattfinden und ist erfolgt. Generell müssen in diesem Zusammenhang aber die geplanten Investitionsmaßnahmen auch im Hinblick auf ihre zeitnahe Realisierbarkeit analysiert werden. Denn nicht genutzte Ansätze werden dann verfallen und müssten im nächsten Haushaltsplanverfahren neu veranschlagt werden.

 

Kontenabstimmungen erfolgten im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nur unzureichend, so sind offene ungeklärte Salden enthalten. Aufgrund der mangelnden Kontenpflege in diesem Bereich, wird das Testat diesbezüglich eingeschränkt.

 

Für die zukünftigen Jahresabschlüsse wird die Einholung von Saldenbestätigungen aus den jeweiligen verbundenen Unternehmen erfolgen.

 

Der Nachweis, dass die in den Vorjahren systemseitig eingerichtete Budgetüberwachung nicht mehr fehlerhaft eingestellt ist, konnte im Berichtsjahr noch nicht belegt werden. Die Thematik wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 erneut aufgegriffen.

 

Nach durchgeführter Analyse ist die Budgetüberwachung neu aufzusetzen, da einzelne Kostenstellen/-träger nicht in die Budgetüberwachung laufen. Dies hat sich auch bei der Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows bestätigt, die im August 2019 als Projekt zur Qualitätsoptimierung und Digitalisierung im städtischen Rechnungswesen erfolgte. Die Nachsteuerung der Budgetüberwachung wird mit Unterstützung des verantwortlichen Software-Anbieters stattfinden.

 

S. 22, 23 Punkt 5.1.5

 

Hinweise zum Vergabeverfahren zu den archäologischen Arbeiten

 

                Hierzu erfolgt seitens der zuständigen Fachämter folgende Stellungnahme:

„Die für die Genehmigung und Überwachung zuständige Stelle (Archäologische Denkmalschutzpflege des Wetteraukreises) wurde von Anfang an bei den durchgeführten Ausgrabungsarbeiten beteiligt. Ferner wurde die Archäologische Denkmalschutzpflege des Wetteraukreises auch bei den Preisverhandlungen, der Auftragsvergabe sowie der Rechnungsprüfung beteiligt.

Für die Durchführung der Archäologie wurden Werksverträge mit Archäologen abgeschlossen, da nach Einschätzung der Archäologischen Denkmalpflege des Wetteraukreises sowie Erfahrungen der Stadt Friedberg die Ausschreibung und die Vergabe der Ausgrabungsleistungen an eine Grabungsfirma zu höheren Kosten bei der Ausführung geführt hätte. Die Tagessätze von Grabungsfirmen lagen 2013/2014 bei ca. 250 EUR/Tag. Der durchschnittliche Tagessatz durch die Werksverträge lag bei ca. 145 EUR/Tag. Die Ausgrabungen gingen über einen Zeitraum von ca. 9 Monaten. Für einen Zeitraum von ca. 5 Monaten wurden gleichzeitig 4 Archäologen beschäftigt. Ansonsten war die Ausgrabung mit 1-2 Archäologen besetzt.

Für die Grabung und Auswertung der Archäologie wurde von der Archäologischen Denkmalschutzpflege der Zeitraum für die Grabungen auf ein halbes bis dreiviertel Jahr und die Kosten auf ca. 50.000-100.000 EUR geschätzt. Diese Schätzung wurde lediglich mündlich geäußert. Die Tagessätze für die Werksverträge wurden vom Wetteraukreis ausgehandelt und basieren auf Erfahrungswerten.

Eine Festlegung zur Begrenzung der Grabungskosten wäre ebenfalls wünschenswert gewesen. Jedoch war die Schätzung des Aufwands für die Archäologie im Vorhinein überhaupt nicht möglich.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies lag bei der Ausgrabung jedoch nicht zu Grunde. Die Archäologen haben selbstständig gearbeitet und auch Ihr eigenes Werkzeug mitgebracht und verwendet. Des Weiteren war lediglich ein Archäologe über einen längeren Zeitraum mit den Ausgrabungen oder der Dokumentation beschäftigt. In diesem Zeitraum war der Archäologe jedoch auch für andere Auftraggeber tätig.

Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Einzelrechnungen ist durch die Kreisarchäologie erfolgt, da die Kreisarchäologie die Ausgrabungen sowie die Archäologen überwacht hat. Die Dokumentation ist ebenfalls bei der Kreisarchäologie einsehbar.

 

Für die Vergabe der Erdarbeiten für die Archäologie sowie der anschließenden Verfüllung mit teilweise Frostschutzmaterial sowie Flüssigboden wurden bei allen 3 Einzelmaßnahmen jeweils 3-5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die Erdarbeiten wurden 4 Angebote, für die Verfüllung mit Frostschutzmaterial wurden 2 Angebote und für die Verfüllung mit Flüssigboden wurde nur 1 Angebot abgegeben.

 

Die Kostenschätzung für die Erdarbeiten der Archäologie lag vor, war jedoch nicht als Anlage der Dokumentation beigefügt. Für die Verfüllung der Ausgrabungsflächen mit Flüssigboden sowie mit Frostschutzmaterial wurde aufgrund der überschaubaren Leistung keine Kostenschätzung erstellt. Die Verfüllung mit Flüssigboden erfolgte in Absprache mit der Kreisarchäologie, um die Bodendenkmäler zu erhalten. Eine Verfüllung und Verdichtung mit normalem Verfüllboden war hier nicht in Frage gekommen, da durch die Verdichtung mit Maschinen die Bodendenkmäler beschädigt worden wären. Zu diesem Zeitpunkt konnte trotz Preisanfrage bei mehreren Anbietern lediglich eine Firma im näheren Umkreis diese Leistung anbieten. Daher wurde hier nach einer Preisverhandlung eine freihändige Vergabe durchgeführt.“

 

Ausblick

 

Es ist festzustellen, dass nach dem jetzt vorliegenden geprüften Jahresabschluss 2013 auch in allen Folgejahren noch sehr vielfältige, tiefgreifende und langwierige fachliche Nacharbeitsbedarfe in Bezug auf nahezu alle Komponenten des städtischen Rechnungswesens bestehen. Diese sehr umfangreichen, mühsamen und zeitraubenden Arbeiten zur „Vergangenheitsbewältigung“ neben allen Aufgaben des laufenden Tagesgeschäfts sowie weiteren anstehenden, gesetzlich zwingenden oder die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit optimierenden Projekten zu bewältigen, wird eine große und noch Jahre andauernde Kraftanstrengung aller Beteiligten der Verwaltung, insbesondere im Bereich Finanzen, darstellen.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)