Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 21. Oktober 2020;
hier: Prüfung der Einrichtung einer Stabsstelle zur Vermarktung der Kaiserstraße
Vorlage
16-21/1678
Art
Fraktionsantrag

 

Antragstext:

 

Die Verwaltung der Stadt Friedberg (Hessen) wird mit der Prüfung folgender Punkte beauftragt:

 

1.  Einrichtung einer Stabsstelle zur Vermarktung der Kaiserstraße, als permanente       Ansprechmöglichkeit für Gewerbetreibende, die im Bereich der Kaiserstraße ein Gewerbe einrichten möchten. Gleichzeitig soll diese Stabsstelle proaktiv auf potentielle Interessenten für den Betrieb eines Gewerbes auf der Kaiserstraße zugehen. Ziel soll die      Sicherstellung und Förderung eines breit diversifizierten Dienstleistungs- und            Gastronomieangebots entlang der Kaiserstraße sein. Für die    beschriebenen Aufgaben ist      eine andauernde Marktbeobachtung in Friedberg und den angrenzenden Kommunen unerlässlich.

 

2.  Darlegung der Möglichkeiten der personellen Ausstattung (dabei vorrangig Heranziehung     bereits vorhandener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, um die unter 1.            beschriebenen Aufgaben zu erfüllen).

3.  Vorschlag der Ausstattung der Stabsstelle dahingehend, dass sie in der Lage ist, freie          Gewerbeflächen im Bereich der Kaiserstraße ggf. selbst anzumieten und im eigenen Namen            an geeignete Gewerbetreibende weiterzuvermieten, wobei der von der Stabsstelle zu      zahlende Mietzins unter dem Mietzins des anzusiedelnden Gewerbes liegen sollte.             Gleichzeitig sollte die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund der Aktivitäten der      Stabsstelle stehen.

4.  Sicherstellung, dass sämtliche Haftungsfragen für aus den unter 3. genannten Aufgaben nicht           zu Lasten der Stadtkasse gehen.

5. Vorschlag für die Berichterstattung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und           Rechenschaft über die Tätigkeit dieser Stelle (Frequenz der Berichterstattung mehr als 1x        jährlich).

6.  Erarbeitung einer Konzeption, um eine möglichst weitgehende Durchmischung des auf der    Kaiserstraße angebotenen und im Rahmen der geltenden Bebauungspläne zulässigen          Gewerbeangebots sicherzustellen, um die Attraktivität der Kaiserstraße und deren Funktion      als regionales Zentrum für unterschiedliche Konsum- und Freizeitmöglichkeiten zu erhalten           und zu fördern.