Betreff
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 21. Oktober 2020;
hier: Entwicklungsgebiet Kaiserstraße
Vorlage
16-21/1677
Art
Fraktionsantrag

 

Antragstext:

 

1.   Der Magistrat wird mit der Erstellung einer Stadtumbausatzung nach § 171a BauGB                beauftragt. Das festzulegende Stadtumbaugebiet soll die Kaiserstraße von der Ockstädter           Straße bis zur Burg umfassen.

      Es sollen die folgenden Zielsetzungen verfolgt werden:

         Die Strukturen sollen der Entwicklung der Bevölkerung (Wohnen) und der Wirtschaft                             (Einzelhandel und Dienstleistung) unter Berücksichtigung des Klimaschutzes angepasst                                werden.

  Die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen verbessert werden.

      Der innerstädtische Bereich soll so gestärkt werden.

Die Satzung soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2021 vorliegen.

 

2.   Zur Steuerung der notwendigen Maßnahmen erstellt der Magistrat eine städtebaulisches

      Entwicklungskonzept

      Es ist so festzulegen, dass es sowohl private, wie auch öffentliche Belange für eine                                                      nachhaltige Entwicklung der Innenstadt berücksichtigt.

  Es umfasst räumliche und sachliche Aspekte, die für den Stadtumbau insgesamt, also in

         Wechselwirkung über das festgelegte Gebiet hinaus, entsprechend der genannten                                                     Zielsetzung, wichtig sind.

      Es ist unter einer umfassenden Mitwirkung aller Beteiligten zu erstellen und umzusetzen. Es                                  sind Beteiligungsregelungen zu treffen, um die divergierenden Interessen der Akteure                                 auszugleichen.

      • Ein Mobilitätskonzept für die Kaiserstraße unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der                              Gesamtstadt ist zu erstellen.

      In einer Präventivplanung sind auch zu erwartende Schrumpfungsprozesse zu                                               berücksichtigen.

      Alle Beteiligten sind rechtzeitig und schon bei der Erstellung zu berücksichtigen

      Das vorläufige Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sommerpause 2021
         vorzulegen. Für die Gesamtmaßnahme ein Zeithorizont von maximal 10 Jahren vorzusehen.

      Das Konzept soll mit Zwischenzielen versehen werden

         Es sollen insbesondere Lösungen für den Umbau der Kaiserstraße als Wohn- und                                                     Einkaufsstraße erarbeitet werden

 

3.   Es wird ein Bürgerrat eingerichtet. Dieser besteht aus 15 Personen aus der Bevölkerung und               wird über ein Losverfahren bestimmt. Der Bürgerrat ist insbesondere für die Koordinierung der           Maßnahmen zwischen Magistrat und Beteiligten zuständig und berichtet quartalsweise der

      Stadtverordnetenversammlung.

 

4.   Zur Sicherung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen hat der Magistrat städtebauliche Verträge mit den Beteiligten/Eigentümern abzuschließen. Die §§ 176 bis 179 des BauGB sind        entsprechend anzuwenden.

 

5.   Baugenehmigungen im abgegrenzten Gebiet sind nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich.           Der Magistrat hat dazu das Einvernehmen mit dem Bauausschuss herzustellen. Der Bürgerrat                ist anzuhören.