Betreff
Bebauungsplan Nr. 2 A „Gewerbegebiet Dorheim-West“ in Friedberg - Dorheim
hier: A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2020, DS-Nr. 16-21/1410
Vorlage
16-21/1674
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

A)    Beschlussentwurf:

 

B)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.      Deutsche Bahn AG (14.07.2020)

 

Beschlussvorschlag zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Pla­nung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 4 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur weite­ren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

 

Beschlussvorschlag zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 8 bis 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden zur wei­teren Berücksichtigung bereits in die Planunterlagen zum Entwurf des Bebau­ungsplanes aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag zu 14 bis 15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.      Deutsche Telekom Technik (08.07.2020)

 

 

Beschlussvorschlag zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 2: Textfeld: 1.	 Textfeld: 3.	 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berück­sichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

 

 

3.      Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)

 

Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

4.      Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (09.07.2020)

 

Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.

 

Beschlussvorschlag zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 7 bis 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

5.      Regierungspräsidium Darmstadt (21.07.2020)

 

Beschlussvorschlag zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.      Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.      Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden ebenfalls beschlossen.

3.      Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Am 28.05.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim West“ in Friedberg – Dorheim gem.

§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 15.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Von folgenden Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert (s. Gegenüberstellung Anlage 1)

 

Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (14.07.2020)

Deutsche Telekom Technik GmbH (08.07.2020)

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)

Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Kreisentwicklung (09.07.2020)

Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (21.07.2020)

 

Von folgenden Behörden wurden Stellungnahmen ohne Anregungen vorgebracht

Amt für Bodenmanagement Büdingen (16.06.2020)

Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim (06.07.2020)

Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (06.07.2020)

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (07.07.2020)

Magistrat der Stadt Bad Nauheim (10.06.2020)

Magistrat der Stadt Florstadt (10.07.2020)

Magistrat der Stadt Reichelsheim/Wetterau (26.06.2020)

Naturpark Taunus (10.06.2020)

PLEdoc GmbH (19.06.2020)

Regionalverband FrankfurtRheinMain (08.07.2020)

Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (15.06.2020)

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Im Rahmen der Entwurfsoffenlegung sind keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Verfahren

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A "Gewerbegebiet Dorheim West“, 2. Änderung in Friedberg - Dorheim (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.

 

Städtebaulicher Vertrag zur  Kenntnis
Zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft  soll gemäß der im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim-West“ – 2. Änderung enthaltenen Eingriffs- und Ausgleichsplanung eine externe Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden. Hierfür stehen nordwestlich des Plangebiets Flächen im Eigentum des Vorhabensträgers zur Verfügung, die sich im Bad Nauheimer Stadtgebiet, Gemarkung Schwalheim, befinden.

 

Der nachfolgende städtebauliche Vertrag dient gemäß § 1a Abs. 3 BauGB der vertraglichen Sicherung dieser Maßnahmen und somit der Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch die bauplanungsrechtlich zulässigen Vorhaben und sonstigen bauliche Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim-West“ – 2. Änderung. Eine separate Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)