hier: A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2020, DS-Nr. 16-21/1410
A) Beschlussentwurf:
B) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit
Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.
Deutsche Bahn AG
(14.07.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis sowie die
grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits in die
Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 7: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 8 bis 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und wurden zur weiteren Berücksichtigung bereits in die
Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschlussvorschlag
zu 14 bis 15: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
2.
Deutsche Telekom
Technik (08.07.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung
werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur
weiteren Berücksichtigung in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
3.
Hessen Mobil,
Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4.
Kreisausschuss des
Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (09.07.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird
entsprochen.
Beschlussvorschlag
zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 7 bis 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
5.
Regierungspräsidium
Darmstadt (21.07.2020)
Beschlussvorschlag
zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag
zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A
"Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung, in Friedberg – Dorheim
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen
nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 2 A "Gewerbegebiet Dorheim West" – 2. Änderung,
in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 28.05.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim West“ in Friedberg
– Dorheim gem.
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 15.06.2020 bis
einschließlich 17.07.2020. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Von folgenden
Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert (s.
Gegenüberstellung Anlage 1)
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
(14.07.2020)
Deutsche
Telekom Technik GmbH (08.07.2020)
Hessen
Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (07.08.2020)
Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Kreisentwicklung
(09.07.2020)
Regierungspräsidium
Darmstadt, Dez. 31.2 (21.07.2020)
Von folgenden Behörden wurden Stellungnahmen ohne
Anregungen vorgebracht
Amt für
Bodenmanagement Büdingen (16.06.2020)
Gemeindevorstand
der Gemeinde Wölfersheim (06.07.2020)
Industrie-
und Handelskammer Gießen-Friedberg (06.07.2020)
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (07.07.2020)
Magistrat
der Stadt Bad Nauheim (10.06.2020)
Magistrat
der Stadt Florstadt (10.07.2020)
Magistrat
der Stadt Reichelsheim/Wetterau (26.06.2020)
Naturpark
Taunus (10.06.2020)
PLEdoc GmbH
(19.06.2020)
Regionalverband
FrankfurtRheinMain (08.07.2020)
Zweckverband Oberhessische
Versorgungsbetriebe (15.06.2020)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Entwurfsoffenlegung sind keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingegangen.
Verfahren
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen
berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A
"Gewerbegebiet Dorheim West“, 2. Änderung in Friedberg - Dorheim (Plan und
textliche Festsetzungen) mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1)
HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
kann somit gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende
Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.
Städtebaulicher Vertrag zur
Kenntnis
Zur
Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft soll gemäß der im Umweltbericht zum
Bebauungsplan Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim-West“ – 2. Änderung enthaltenen
Eingriffs- und Ausgleichsplanung eine externe Kompensationsmaßnahme
durchgeführt werden. Hierfür stehen nordwestlich des Plangebiets Flächen im
Eigentum des Vorhabensträgers zur Verfügung, die sich im Bad Nauheimer
Stadtgebiet, Gemarkung Schwalheim, befinden.
Der nachfolgende städtebauliche Vertrag
dient gemäß § 1a Abs. 3 BauGB der vertraglichen Sicherung dieser Maßnahmen und
somit der Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch die
bauplanungsrechtlich zulässigen Vorhaben und sonstigen bauliche Maßnahmen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2A „Gewerbegebiet Dorheim-West“ – 2.
Änderung. Eine separate Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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JA |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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( Unterschrift
FB Finanzen) |