Sachliche Darstellung:
Die Stadt
Friedberg betreibt zwölf Kindertagesstätten mit 874 Betreuungsplätzen für
Kinder im Alter unter 3 Jahren und über 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Stand
30. Juni 2020). Weitere Plätze sind aufgrund des bestehenden und weiter
wachsenden Bedarfs in den nächsten Jahren bereitzustellen (vgl. hierzu Drucksache
16-21/1502 vom 16.5.2020). Kindertagesstätten sind zentrale frühkindliche
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Ziel der Stadt Friedberg muss es sein,
gleiche und bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Friedberger
Kinder zu gewährleisten und hierfür die erforderlichen Betreuungsplätze in
ihren Einrichtungen kontinuierlich und qualitätsvoll vorzuhalten.
Voraussetzung für
den Betrieb der bestehenden und künftig neu zu errichtenden Kindertagesstätten
ist das Zur-Verfügung-Stehen des erforderlichen Fachpersonals. § 25a - c des
Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) regeln hierfür
detailliert die Anforderungen. Nach § 25a HKJGB muss für die Erlaubnis und den
Betrieb einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls die Betreuung
durch Fachkräfte nach § 25b erfolgen und mindestens der personelle Bedarf nach
§ 25c gedeckt sein. § 25b HKJGB regelt, welche Fachkräfte mit der Leitung einer Einrichtung oder einer
Kindergruppe betraut werden dürfen. Hierzu gehören neben staatlich anerkannten
Erzieher/innen weitere Berufsgruppen wie z.B. Diplom-Sozialpädagogen/innen oder
Personen mit Befähigung für das Lehramt. Mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe können darüber hinaus Fachkräfte betraut
werden, die an einschlägigen berufsbegleitenden Ausbildungen teilnehmen
(befristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses) oder z.B. Personen, die im
Rahmen ihrer berufsbegleitenden Ausbildung oder ihres berufsbegleitenden Studiengangs
ein Anerkennungsjahr absolvieren. Der personelle Mindestbedarf einer
Tageseinrichtung richtet sich gemäß § 25c HKJGB nach der Zahl der aufgenommenen
Kinder, ihrem Alter und ihrer Betreuungszeit.
Bundesweit besteht
seit Jahren ein erheblicher Mangel an Fachpersonal für Kindertageseinrichtungen.
Die Kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass in Hessen bis 2030 mehr
als 15.000 Arbeitsplätze für Erzieher/innen unbesetzt sein werden. Als Träger
von 12 Einrichtungen ist die kontinuierliche Gewährleistung des erforderlichen
Bestands an qualifiziertem pädagogischem Personal auch für die
Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) eine tägliche Aufgabe und
Herausforderung. Diese umfasst die zentrale Frage, wie qualifiziertes Personal
für die Einrichtungen gewonnen und darüber hinaus dafür Sorge getragen werden
kann, dass das vorhandene Personal sich mit seinem Arbeitgeber identifiziert
und somit längerfristig bleiben möchte. Es gilt daher, immer weiter Maßnahmen
zu entwickeln, um als Arbeitgeber im Ballungsraum Rhein-Main attraktiv zu
bleiben.
In den
zurückliegenden Jahren kam es und aktuell kommt es trotz aller Anstrengungen
zur Erreichung der notwendigen Personalausstattung und laufender
Stellenausschreibungen aus vielerlei Gründen immer wieder zu Personalengpässen
in den Kindertagesstätten. Dies betrifft nicht allein die Stadt Friedberg
(Hessen) als Kita-Trägerin, sondern alle Träger von Kindertagesstätten landes-
und bundesweit. Die Folge ist, dass zeitweise Gruppen zusammengelegt,
Betreuungszeiten reduziert und äußerstenfalls Gruppen geschlossen werden
mussten und müssen. Ein Problem bei der Gewinnung neuen Fachpersonals ist die
oft beklagte „fehlende Attraktivität des Berufs der Erzieherin / des Erziehers“
mit unflexiblen Arbeitszeiten, relativ geringem Einkommen und langer
Ausbildungszeit. Der „klassische“ Ausbildungsgang dauert fünf Jahre: zunächst
ist eine zweijährige Ausbildung an der höheren Berufsfachschule zum/zur
Sozialassistenten/in zu absolvieren, dann folgt eine dreijährige fachschulische
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in, die zwei Jahre
theoretische Ausbildung (ohne Gehalt) und ein Jahr Praktikum – das
„Anerkennungspraktikum“ (das tariflich vergütet wird) - umfasst.
In den vergangenen
fünf Jahren wurden in der Stadt Friedberg (Hessen) bereits einige Maßnahmen zur
Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung eingeleitet und umgesetzt.
Zur nachhaltigen Sicherung der erforderlichen Personalausstattung in den
städtischen Kindertagesstätten sowohl in quantitativer als auch qualitativer
Hinsicht ist es jedoch erforderlich, das Spektrum der Maßnahmen noch deutlich
zu erweitern und kontinuierlich fortzuentwickeln, um als Arbeitgeber Stadt
Friedberg (Hessen) auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig agieren zu können.
Umgesetzte Maßnahmen
Nachfolgend werden
die Maßnahmen dargestellt, die in den vergangenen fünf Jahren zur
Personalgewinnung, -bindung und –entwicklung für die Kindertagesstätten der
Stadt Friedberg (Hessen) bereits eingeleitet und umgesetzt worden sind:
Nr. |
Maßnahme |
Kosten |
1 |
Schaffung von 12
Praktikumsstellen für Anerkennungspraktikanten/innen (= 5. Jahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten
Erzieher/in) |
rd. 288.000
€/Jahr |
2 |
Höhergruppierung
von TVöD S 8a nach TVöD S 8b nach 10 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im
Dienst der Stadt Friedberg (Hessen) |
rd. 140.000
€/Jahr |
3 |
Schaffung von
Aufstiegs(= Höhergruppierungs-)möglichkeiten durch Ausweisung der Funktion
der ständigen stellvertretenden Leitung in allen städtischen Kitas |
rd. 130.000
€/Jahr |
4 |
Ausbau der
Sprach- und Musikfortbildung städtischer Erzieher/innen (einmalige Kosten;
weitere Schulungen folgen in den nächsten Jahren) |
1.380 €/Person (Sprache) 1.470 €/Person
(Musik) |
5 |
jährliche
Konzeptionstage |
keine |
6 |
themenspezifische
Fachtage in zweijährigem Turnus (Themen z.B.: Sprache und Literacy,
Experimente und Forschen, Spiele in der Kindertagesstätte) |
unter 100 €/Jahr
+ Miete Bürgerhaus
(hausinterne
Verrechnung) |
Darüber hinaus
können die Beschäftigten der städtischen Kindertagesstätten Angebote nutzen,
die für alle städtischen Beschäftigten zur Verfügung stehen:
Nr. |
Maßnahme |
Kosten |
7 |
Jobticket der
Stadt Friedberg (Hessen) mit Zahlung eines monatlichen Eigenanteils der
Beschäftigten |
für alle
städtischen Beschäftigten: Ausgabe: 47.150
€/Jahr Einnahme: rd. 17.200 €/Jahr |
8 |
vergünstigter
Eintritt zu städtischen Kulturveranstaltungen |
unter 100 €/Jahr |
9 |
Anmeldemöglichkeit
für den Kinderplaneten (Platzreservierung) |
keine |
Erläuterung der Maßnahmen:
·
Nr. 1)
Schaffung von 12 Praktikumsstellen für Anerkennungspraktikanten/innen
Das
Anerkennungspraktikum umfasst das fünfte, d.h. letzte Jahr der Ausbildung
zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in. Für die Stadt als Träger von 12
Kindertagesstätten sind diese Praktika als Personalbindungsmaßnahmen von
besonderer Bedeutung. Die Anerkennungspraktikantinnen und –praktikanten werden
zu 50% ihrer Arbeitszeit als Fachkräfte anerkannt und sind bei Bedarf im
täglichen Betrieb einsetzbar. Durch das gemeinsame Jahr entsteht eine Bindung
zur Einrichtung und darüber hinaus zur Stadt als Träger. Auch kann die
jeweilige Kita-Leitung sich in diesem Jahr ein Bild vom Leistungsvermögen der
Praktikantin bzw. des Praktikanten machen und diese/r rechtzeitig für eine
freie Stelle geworben werden. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Praktikumsstellen
zuletzt im Jahr 2019 von 6 auf 11 (DS-Nr. 16-21/0986) und – mit Inbetriebnahme
der Kita Housing – im Jahr 2020 auf 12 erhöht, so dass zwischenzeitlich in
jeder städtischen Kita ein Praktikumsplatz zur Verfügung steht. Die
Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf rd. 288.000 €/Jahr.
·
Nr. 2) Freiwillige
Höhergruppierung von TVöD S 8a nach TVöD S 8b nach 10 Jahren ununterbrochener
Beschäftigung im Dienst der Stadt Friedberg (Hessen)
Als Maßnahme zur
Stärkung der Personalbindung hat der Magistrat nach dem Vorbild der Stadt
Raunheim im Jahr 2019 beschlossen, pädagogische Fachkräfte, die 10 Jahre
ununterbrochen im Dienst der Stadt Friedberg (Hessen) beschäftigt sind, zum
1.1.2020 bzw. jeweils nach individuellem Erreichen des Zeitpunkts von der
Entgeltgruppe S 8a TVöD in die Entgeltgruppe S 8b TVöD höherzugruppieren
(DS-Nr. 16-21/0987). Nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt
2020 wurden die Höhergruppierungen vollzogen. 26 Erzieher/innen konnten hiervon
profitieren. Die Kosten der freiwilligen Maßnahme, auf die kein Rechtsanspruch
besteht, belaufen sich auf rd. 140.000 €/Jahr. Der Betrag wird sich künftig
durch das Hinzukommen weiterer Beschäftigten, die die 10-Jahres-Grenze
erreichen, und durch das Ausscheiden von Beschäftigten, die höhergruppiert
wurden, verändern.
·
Nr. 3)
Schaffung von Aufstiegs-(= Höhergruppierungs-)möglichkeiten durch Ausweisung
der Funktion der ständigen stellvertretenden Leitung in allen städtischen Kitas
Im Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.9.2015
(S-Tarif des TVöD) wurde festgelegt, dass in jeder Kindertagesstätte eine
ständige Vertretung der Leitung (mit einem eigenen Aufgabenbereich) bestellt werden
soll. Die stellvertretende Leitung trägt gemeinsam mit der Leitung die
Personal- und Organisationsverantwortung einer Kindertagesstätte sowie die
Verantwortung für die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes.
Sie ist gemeinsam mit der Leitung dafür verantwortlich, dass die geltenden
behördlichen Vorschriften, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die
maßgeblichen Vorschriften von Bund und Land in der jeweils gültigen Fassung
sowie die Vorschriften, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen des Trägers
beachtet werden. Sie sind ständig für an sie delegierte Leitungsaufgaben
verantwortlich und vertreten die Leitung in deren Abwesenheit in allen Aufgabenbereichen.
Mit dem Stellenplan 2019 wurden durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 6.12.2018 (DS-Nr. 16-21/0750) daher 12
entsprechende Funktionsstellen ausgewiesen und im Laufe des Haushaltsjahres
2019 und 2020 (Kita Housing) besetzt. Bei entsprechender Qualifikation ist
dadurch ein Aufstieg von Erzieher/innen in eine Leitungsposition möglich. Die
Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Vorgaben des Sozial- und
Erziehungstarifes des TVöD und leitet sich aus der Durchschnittsbelegung der
jeweiligen Kindertagesstätte ab. Danach wurden folgende Eingruppierungen der
stellvertretenden Leitungen vorgenommen:
-
Kita
Kinderburg am Rübenberg (Fauerbacher Straße) = S 16 TVöD
-
Kita
Farbklecks (Im Mühlfeld) = S 15 TVöD
-
Kita Housing (Am
Dachspfad) = S 15 TVöD
-
Kita
Ketteler Straße = S 13 TVöD
-
Kita
Räuberhöhle (Usagasse) = S 13 TVöD
-
Kita
Regenbogen (Erasmus-Alber-Straße, Bruchenbrücken) = S 13 TVöD
-
Kita
Simsalagrimm (Brüder-Grimm-Weg, Dorheim) = S 13 TVöD
-
Kinderkrippe
Villa Winzig (Saarstraße) = S 13 TVöD
-
Kita
Bunte 11 (Rödernstraße, Ossenheim) = S 13 TVöD
-
Kita
Tintenklecks (Usavorstadt) = S 9 TVöD
-
Kita
Rappelkiste (Wetteraustraße, Dorheim) = S 9 TVöD
-
Kita
Mäuseburg (Bachgasse, Ockstadt) = S 9 TVöD
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd.
130.000 €/Jahr. Nachfolgend drei Beispielrechnungen für die Differenz zwischen
der Regeleingruppierung einer Erzieherin / eines Erziehers und der
Eingruppierung als stellvertretende Leitung bzw. für die sich daraus ergebenden
Bruttopersonalkosten:
-
Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 9 = ca. 4.400 €/Jahr
-
Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 13 = ca. 10.400
€/Jahr
-
Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 16 = ca. 15.900
€/Jahr
·
Nr. 4)
Ausbau der Sprach- und Musikfortbildung städtischer Erzieher/innen
Die Sprachfortbildung gehört zum wichtigsten Teil
der pädagogischen Arbeit. Sprachliche Bildung ist daher Aufgabe aller
Bildungsinstitutionen und gezielt in den Alltag zu integrieren. Um den Sprachentwicklungsprozess
der Kinder zu begleiten und zu fördern, bildet die Stadt Friedberg seit vielen
Jahren mit externer Moderation pro Einrichtung je zwei zertifizierte Fachkräfte
für Sprachförderung und Sprachbildung aus und baut somit das Literacy-Konzept
weiter aus. Durch dieses Konzept wird die Lese- und Schreibkompetenz der Kinder
bereits in der Kindertagesstätte gefördert. Die Kosten für 14 Fortbildungstage
betragen pro Person 1.380 € für die berufsbegleitende Fortbildung inklusive
sprachlicher Bildung mit Zertifikat. Das Zertifikat weist den/die Teilnehmer/in
als Sprachexperten/Sprachexpertin für inklusive sprachliche Bildung in
Kindertageseinrichtungen aus.
Ein vergleichbares Konzept wurde vor mehreren
Jahren für die Musikfortbildung in jeder Kindertagesstätte auf- und ausgebaut.
Auch hier wird in der täglichen pädagogischen Arbeit die Musik eingebaut und
das pädagogische Personal hierfür entsprechend geschult. Die Kosten für 12
Fortbildungstage einschließlich Abschlusskolloquium betragen 1.470 € pro Person
für die berufsbegleitende Weiterbildung mit Zertifikat. Das Zertifikat weist
den/die Teilnehmer/in als Fachexperten/Fachexpertin für musikalische Aktivität
im Kita-Alltag aus.
·
Nr. 5)
Konzeptionstage
Pro Einrichtung besteht für das pädagogische
Personal jährlich die Möglichkeit, an zwei Tagen ohne regulären Betrieb die
pädagogische Konzeption der Einrichtung zu evaluieren, aber auch Elternabende,
Bastelaktionen und Ausflüge vorzubereiten.
·
Nr. 6)
Themenspezifische Fachtage in zweijährigem Turnus
In zweijährigem Turnus wird ein gemeinsamer
Fachtag aller städtischen Kindertagesstätten für das gesamte pädagogische
Personal der Kindertagesstätten durchgeführt. Themen sind z.B. Sprache und
Literacy, Experimente und Forschen, Spiele in der Kindertagesstätte, Portfolio
und Café International. Dies ist ein gemeinsamer Tag, der der Fortbildung und
dem Austausch dient.
·
Nr. 7)
Jobticket (Maßnahme für alle städtischen
Beschäftigten)
Auf Beschluss der städtischen Gremien steht seit
September 2018 Beschäftigten der Stadt Friedberg (Hessen) ein RMV-verbundweites
Jobticket zur Verfügung. Da es für Städte und Gemeinden in Hessen keine
Möglichkeit der Teilnahme an der Landesvereinbarung des Landes Hessen gab,
erfolgte dies aus eigener Initiative. Derzeit nehmen ca. 164 Beschäftigte der
Stadt die Jobticketvereinbarung in Anspruch. Pro Mitarbeiter/in mit
Bezugsberechtigung erstattet die Stadt Friedberg (Hessen) dem RMV einen Betrag
von 8,73 €/Monat. Der/Die teilnehmende und bezugsberechtigte Mitarbeiter/in
zahlt den Betrag an die Stadt als Arbeitgeber. Der Jahresbetrag an den RMV
beträgt 47.150 €. Diesem Betrag steht je nach der Zahl der teilnehmenden
Beschäftigten eine Einnahme von rd. 17.200 € gegenüber.
·
Nr. 8)
Vergünstigter Eintritt zu städtischen Konzerten (Maßnahme
für alle städtischen Beschäftigten)
Alle Beschäftigten der Stadt erhalten auf Wunsch
Karten zu städtischen Kulturveranstaltungen wie z.B. Sommerkonzerte auf der
Seewiese 2 € günstiger.
·
Nr. 9)
Anmeldemöglichkeit für den Kinderplaneten (Maßnahme
für alle städtischen Beschäftigten)
Städtische
Beschäftigte mit Kindern in dem entsprechenden Alter haben die Möglichkeit,
diese für die Ferienspiele „Kinderplanet“ anzumelden (Platzreservierung).
Neue Maßnahmen
Zur nachhaltigen
Sicherung der Personalausstattung in den städtischen Kindertagesstätten in
quantitativer und qualitativer Hinsicht ist es erforderlich, die bestehenden
Maßnahmen systematisch zu erweitern und kontinuierlich fortzuentwickeln. Es
gilt im besten Fall, Alleinstellungsmerkmale für Bewerber/innen und
Mitarbeiter/innen zu schaffen, damit die Stadt Friedberg (Hessen) als
Arbeitgeber attraktiv und somit auf dem Stellenmarkt wettbewerbsfähig bleibt.
Die folgenden
neuen Maßnahmen zur Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung von pädagogischen
Fachkräften für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) werden
daher beginnend ab dem Jahr 2021 zur Umsetzung vorgeschlagen; zu einzelnen
Maßnahmen werden im weiteren Jahresverlauf oder begleitend zur
Haushaltseinbringung für das Jahr 2021 ergänzende Beschlussvorlagen folgen.
Alle nachfolgend
aufgeführten Maßnahmen sind zwei zentralen Handlungsfeldern für die Attraktivitätssteigerung
des Erzieher/innenberufs zuzuordnen:
a)
Erleichterung des Berufszugangs / Schaffung von
Berufsorientierung / Förderung der Berufsausbildung (Nr. 1 – 6)
b) Förderung der Attraktivität des Arbeitsplatzes / Personalentwicklung (Nr. 7
– 12)
Nr. |
neue Maßnahme |
Status |
Kosten |
1 |
Vergabe von Stipendien in Höhe von 450 €/Monat an
3 Auszubildende für den Beruf des staatlich anerkannten Erziehers / der
staatlich anerkannten Erzieherin im 1. und 2.
Ausbildungsjahr (in diesen beiden Jahren besuchen die Auszubildenden in
Vollzeit die Fachschule für Sozialwesen und erhalten kein Entgelt; das 3.
Ausbildungsjahr – das Anerkennungspraktikum – wird seit je tariflich
vergütet) |
Magistratsvorlage
folgt im Sommer 2020 als Basis für die Haushaltsanmeldung 2021, Umsetzung
erfolgt ab 2021 nach Zustimmung der städtischen Gremien |
im 1. und 2.
Ausbildungsjahr 450 € monatlich
pro Person = Kosten
insgesamt für 3 Auszubildende und 2 Jahre: 32.400 €, durchschnittliche
Kosten/Jahr: 16.200 € |
Nr. |
neue Maßnahme |
Status |
Kosten |
2 |
Schaffung von 3 Ausbildungsplätzen für eine duale
dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in die Vergütung
der Auszubildenden erfolgt nach dem TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des
öffentlichen Dienstes); das Land Hessen hat ein Programm „Fachkräfteoffensive
Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet; die Antragstellung auf Zuschüsse des
Landes erfordert zuvor die Einstellung der Auszubildenden durch die Stadt
Friedberg (Hessen) |
Gremienvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses
folgt im September 2020 als Basis für die Haus‑ haltsanmeldung 2021;
nach Stv-Zustimmung folgt Stellenausschreibung im Herbst 2020 für Start im Sommer
2021 |
im 1.
Ausbildungsjahr: 1.606,50 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitgeberkosten) im 2.
Ausbildungsjahr: 1.692,92 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitgeberkosten) im 3.
Ausbildungsjahr: 1.835,60 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitge‑
berkosten) = insgesamt für 3 Auszubildende und 3 Jahre rd. 185.000 €, d.h.
durchschnittliche Kosten/Jahr: rd. 61.700 €; im Fall des
Erhalts von Landeszuschüssen verbleiben als Kostenanteil der Stadt rd. 72.700
€, d.h. durchschnittliche Kosten/Jahr: rd. 24.230 € |
3 |
Einrichtung von Praktikumsstellen für Schüler/innen
in den Kindertagesstätten ab Sommer 2020 (mit Beginn des Schuljahrs 2020/21) |
Voraussetzung
wird aktuell geschaffen |
keine |
4 |
Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ |
Magistratsbeschluss
liegt vor |
Kosten/Jahr:
2.500 € |
5 |
Optimierung des städtischen Stellenmarketings: Neugestaltung der Stellenausschreibungen, Nutzung
sozialer Medien |
Anmeldung für Haushalt 2021 |
max. 1.000 € im
Fall der Beauftragung eines externen Grafikbüros |
6 |
Teilnahme an der Messe „Job-Aktiv Wetterau“ im Jahr 2021 |
2020 wg. Corona-Pandemie
abgesagt, daher Verschiebung auf 2021 |
2.920 €
anteilige Kosten für Raummiete |
7 |
Schaffung von Stellen für Springerkräfte zur Kompensation von Personalausfall im Bereich
der Erzieher/innen – Start 2021 zunächst mit 1 Stelle, weiterer Ausbau
in den Folgejahren |
Magistratsvorlage
folgt im Sommer 2020 als Basis für die Haushaltsanmeldung 2021, vorbehaltlich Zustimmung der
Gremien Umsetzung ab 2021 |
Kosten/Jahr: rd.
63.000 € (für 1
Springerkraft) |
8 |
regelmäßige Supervision in jeder Kindertagesstätte ab 2021 |
Anmeldung für
Haushalt 2021 |
12.000 €/Jahr
(1.000 € je Einrichtung) |
9 |
Erhöhung des Fortbildungsetats der
Kindertagesstätten in 2021 |
Anmeldung für
Haushalt 2021 |
1.000 €/Jahr |
10 |
Schaffung von Hospitationsmöglichkeiten für Erzieher/innen |
Erarbeitung des
Konzepts folgt ab Herbst 2020 |
keine |
11 |
Durchführung eines Gesundheitstags für
Erzieher/innen in 2021 |
Vorbereitung
erfolgt in 2020 |
unter 200 €/Jahr
+ Miete Bürgerhaus (hausinterne Verrechnung) |
Nr. |
neue Maßnahme |
Status |
Kosten |
12 |
Kostenloser Eintritt in städtische Einrichtungen wie z.B. Wetterau-Museum oder Judenbad |
Testphase in
2021 geplant |
Kosten gering |
Erläuterung der Maßnahmen:
·
Nr. 1)
Vergabe von Stipendien in Höhe von 450 €/Monat an 3 Auszubildende für den Beruf
der staatlich anerkannten Erzieherin
/ des staatlich anerkannten Erziehers
Zur Förderung der Attraktivität der
Erzieher/innenausbildung wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsjahr 2021 an 3
Auszubildende Stipendien zu vergeben. Die Stipendien sollen Bewerber/innen im
„klassischen“ Ausbildungsgang zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in
fördern. Diese verfügen in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung an der
Fachschule für Sozialwesen über keinen Verdienst. Die Stadt würde in diesem
Modell die Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren durch die
Gewährung von monatlich 450 EUR unterstützen. Dies ist die Höchstgrenze für
einen Mini-Job (brutto = netto) und müsste von den Auszubildenden nicht
versteuert werden. Zusätzlich könnten Empfänger/innen des Stipendiums einen
weiteren Nebenjob annehmen. (Das 3. Ausbildungsjahr wird als
Anerkennungspraktikum nach dem TVöD vergütet; im städtischen Stellenplan ist
bereits je eine Praktikumsstelle für jede Kindertagesstätte veranschlagt, s.o.
Nr. 1 der „umgesetzten Maßnahmen“.)
Die Gewährung eines Stipendiums würde auf Basis
einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem/der jeweiligen Empfänger/in und
der Stadt erfolgen. Darin verpflichtet sich diese/r mittels einer
Rückzahlungsvereinbarung, das Anerkennungspraktikum bei der Stadt Friedberg
(Hessen) abzuleisten und für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach
Abschluss der Ausbildung in einer städtischen Kindertagesstätte in Friedberg (Hessen)
zu arbeiten.
Die Kosten der Stadt für die beiden
Ausbildungsjahre würden sich bei 3 Auszubildenden auf insgesamt 32.400 €
belaufen, d.h. auf durchschnittlich 16.200 €/Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel
werden für den Haushaltplanentwurf 2021 angemeldet.
·
Nr. 2)
Schaffung von 3 Ausbildungsplätzen für eine duale dreijährige Ausbildung
zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in
In der seitherigen “klassischen“ Ausbildung müssen
angehende Erzieher/innen nach zweijähriger Ausbildung zum/zur staatlich
geprüften Sozialassistenten/in (oder Einstieg als „Quereinsteiger/in“ mit
bestimmten Voraussetzungen) drei Jahre an einer Fachschule für Sozialwesen,
Fachrichtung Sozialpädagogik absolvieren. Diese endet mit dem Abschluss als
staatlich anerkannte/r Erzieher/in. In den ersten zwei Jahren besuchen sie in
Vollzeit die Fachschule und haben in dieser Zeit kein Einkommen. Im dritten
Jahr folgt das - tariflich vergütete - Anerkennungspraktikum in einer
Einrichtung.
Im dualen Ausbildungsgang – der „Praxisorientierten
Ausbildung“ (PIA oder PivA) - wird
demgegenüber das Anerkennungsjahr aufgegeben und als berufspraktischer Teil in
die Gesamtausbildung integriert. Die angehenden Erzieherinnen schließen einen
Ausbildungsvertrag mit der Kommune. Sie befinden sich bei diesem Modell in den
ersten zwei Jahren der Ausbildung drei Tage pro Woche in der Schule und zwei
Tage in der Kindertagesstätte. Im dritten Jahr sind sie drei Tage in der Kita
und zwei Tage in der Schule. In allen drei Jahren erhalten die
Absolventen/innen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des
öffentlichen Dienstes (TVAöD). Diese beträgt monatlich:
·
im 1. Ausbildungsjahr: 1.606,50 € (inkl.
Arbeitgeberkosten)
·
im 2. Ausbildungsjahr: 1.692,92 € (inkl.
Arbeitgeberkosten)
·
im 3. Ausbildungsjahr: 1.835,60 € (inkl.
Arbeitgeberkosten)
Sowohl Bund als auch Land boten und bieten für
diese neue Ausbildungsform Fördermöglichkeiten für die Kommunen an. Der Bund hat jedoch sein Programm
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher, Nachwuchs gewinnen und Profis
binden“ nach zwei Jahren wieder eingestellt. Das Land Hessen hat das Programm
„Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet, das die Lücke des
Bundes schließen soll und bislang die Förderung von 200 Plätzen umfasste. Im
Ausbildungsdurchgang 2020 – 2023 und 2021 – 2024 werden jeweils bis zu 600
Plätze vom Land Hessen gefördert. Um Anträge auf Zuschüsse stellen zu können,
müssen die Kommunen jedoch zunächst die Auszubildenden einstellen. Dies setzt
neben den erforderlichen Haushaltsmitteln eine entsprechende
Stellenausschreibung und die Teilnahme der Bewerber/innen an einem Eignungstest
voraus, der jeweils im Februar eines Jahres stattfindet.
Um diesbezüglich aktiv werden zu können, werden für
die Haushaltsjahre 2021 – 2024 nun die erforderlichen Mittel für 3
Ausbildungsplätze angemeldet. Die Gesamtkosten für 3 Auszubildende über den
Ausbildungszeitraum von 3 Jahren belaufen sich auf rd. 185.000 €. Sollte die
Stadt Friedberg Fördermittel des Landes Hessen erhalten (Antragsschluss ist im
Frühjahr 2021 für das im August 2021 beginnende Ausbildungsjahr), reduzieren
sich die Kosten auf rd. 72.700 € für die 3 Ausbildungsjahre. Im September 2020
folgt zu dieser Maßnahme eine ergänzende Gremienvorlage zur Herbeiführung eines
Grundsatzbeschlusses über die Einrichtung der Ausbildungsplätze, um den
rechtzeitigen Start der Stellenausschreibung und -besetzung für den
Ausbildungsjahrgang 2021 – 2024 zu ermöglichen.
·
Nr. 3) Einrichtung von
Praktikumsstellen für Schüler/innen in den Kindertagesstätten
Ab dem Sommer 2020, d.h. mit Beginn des Schuljahres
2020/2021, wird gezielt an die Friedberger Schulen mit Werbung für
Schulpraktika (9. Klasse) herangetreten und auch in Kontakt mit der Agentur für
Arbeit versucht, Jugendliche schon so früh wie möglich für den Beruf der
Erzieherin bzw. des Erziehers zu interessieren und zu begeistern. Je nach der
Zahl der Interessentinnen und Interessenten werden dann in den städtischen
Kitas Plätze für Schülerpraktikantinnen und –praktikanten eingerichtet.
·
Nr. 4) Aktion
„Mitarbeiter werben Mitarbeiter“
Der Magistrat hat bereits im Dezember 2018 einen
Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“
gestartet werden soll. Danach sollen städtische Beschäftigte eine Prämie in
Höhe von 250 € (brutto) erhalten können, wenn sie pädagogisches Fachpersonal
für eine städtische Kita anwerben und das Beschäftigungsverhältnis mit der
Stadt Friedberg (Hessen) über die Probezeit hinaus andauert. Im
Haushaltsplanentwurf 2021 werden 2.500 € für 10 Prämien angemeldet.
·
Nr. 5) Optimierung des
städtischen Stellenmarketings
Eine Neugestaltung der Stellenausschreibungen ist
notwendig, um durch eine adressaten- und zielgruppengerechte Gestaltung sowie
eine dynamische und optische Aufwertung besser auf dem engen Markt des
Erziehungspersonals geeignetes Personal werben zu können. Hierzu soll sich
ggfs. eines externen Grafikbüros bedient werden. Zu diesem Zweck wird ein
Betrag von 1.000 € für den Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Darüber hinaus
sollen künftig auch soziale Medien stärker für das Stellenmarketing genutzt
werden.
·
Nr. 6) Teilnahme an der
Messe „Job-Aktiv Wetterau“
Im Mai 2020 war gemeinsam mit dem Amt für soziale
und kulturelle Dienste und Einrichtungen die Teilnahme an der Messe „Job-Aktiv
Wetterau“ geplant, um für die städtischen Kindertagesstätten zu werben und
Personal zu rekrutieren. Die Messe wurde durch die Agentur für Arbeit aufgrund
der Corona-Pandemie abgesagt. Ein neuer Termin ist für das Jahr 2021 geplant.
Die Werbeflächen wurden bereits für die diesjährige Teilnahme gestaltet. Die
Kosten in Höhe von 750 € wurden vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und
Einrichtungen übernommen. Für die Beteiligung der Kita-Verwaltung im Jahr 2021
entstehen anteilige Kosten für die Stadthallenmiete in Höhe von 2.920 €.
·
Nr. 7) Schaffung von
Stellen für Springerkräfte zur Kompensation von Personalausfall im pädagogischen
Bereich
Nahezu täglich kommt es in den städtischen
Kindertagesstätten aus unterschiedlichen Gründen (Krankheit, Urlaub,
Fortbildung etc.) zu Fehlzeiten beim pädagogischen Personal. Somit stehen die
Leitungen der Kindertagesstätten immer wieder vor der Herausforderung, durch
Umdisponierung und Verschiebung der Dienstpläne den Fachkräfteschlüssel zu
erfüllen. Auch wenn dieser vom Land Hessen vorgegebene Schlüssel von vornherein
15 % Ausfallzeiten beinhaltet, kann es dann zeitweise zu Personalverschiebungen
von Kita zu Kita kommen. Noch gravierender sind die Folgen, wenn mehrere
Personen in mehreren Kitas gleichzeitig ausfallen und Gruppen dann zeitweise
zusammengelegt werden müssen, Betreuungszeiten reduziert oder äußerstenfalls Gruppen
geschlossen werden müssen.
Um künftig Personalausfälle besser „puffern“ zu
können und im akuten Fall mindestens eine Fachkraft als Ersatz zur Verfügung zu
haben, wird vorgeschlagen, im Stellenplan 2021 eine/n staatlich anerkannte/n
Erzieher/in als Springerkraft einzuplanen. Aufgrund der besonderen Anforderungen
an die Flexibilität dieser Fachkraft, die je nach Bedarf in allen Einrichtungen
tätig sein muss, wäre die Entgeltgruppe TVöD S 8b statt der Regeleingruppierung
S 8a zu veranschlagen. Die Arbeitgeberkosten für eine Stelle der Entgeltgruppe
S 8b – Stufe 4 – belaufen sich auf 3.711,78 €/Monat (brutto). Das
Arbeitgeberbrutto für ein Jahr beträgt somit rd. 63.000 €. Grundlage der
Berechnung ist die bis 31.8.2020 gültige Entgelttabelle. Zu dieser Maßnahme
werden die städtischen Gremien im Rahmen der Haushaltseinbringung eine
gesonderte Beschlussvorlage erhalten; die erforderlichen Haushaltsmittel werden
für den Haushaltplanentwurf 2021 angemeldet.
·
Nr. 8) Regelmäßige
Supervision in jeder städtischen Kindertagesstätte
Für das Haushaltsjahr 2021 wird angestrebt, eine
regelmäßige Supervision für die pädagogischen Fachkräfte in jeder städtischen
Kindertagesstätte einzurichten. In jedem Team gibt es Herausforderungen und
können Spannungen und Konflikte entstehen, die im beruflichen Alltag nicht geeignet
an- und ausgesprochen werden können und den beruflichen Alltag begleiten und
belasten. Supervision unterstützt das Team in einer Kindertagesstätte, diese zu
reflektieren, zu klären und zu bearbeiten und trägt damit zu einem
lösungsförderlichen Teamentwicklungsprozess bei. Supervision als ein Instrument
der Qualitätssicherung reflektiert Konflikte und Fragestellungen in beruflichen
Zusammenhängen und gibt fachliche Unterstützung in der Arbeit. Sie dient der
Optimierung der beruflichen Arbeit, verbessert die Kommunikation und den Umgang
mit Konflikten und initiiert Veränderungsprozesse. Die Reflexion pädagogischen
Handelns zu herausfordernden Themen mit Kindern sind wesentliche Bestandteile
in der Supervision in einer Kindertagesstätte. Die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 1.000 € pro Einrichtung werden im Haushaltsplanentwurf
2021 angemeldet.
·
Nr. 9) Weitere Erhöhung
des Fortbildungsetats
Der Fortbildungsetat wurde im Haushaltsjahr 2020 um
rd. 450 € je Einrichtung erhöht sowie für den Haushaltsentwurf 2021 für 9
Kindertagesstätten um weitere rd. 100 € auf 500 € je Einrichtung erhöht. Bei
drei kleineren Einrichtungen (Kita Tintenklecks, Kita Mäuseburg, Kita
Rappelkiste) wurde der Betrag auf dem Stand des Haushaltsjahres 2019 belassen.
Der Standardbetrag beträgt damit vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen
Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Haushaltsjahr 2021
zwischen 1.500 und 2.000 € je Einrichtung. Die Erhöhung des Budgets dient u.a.
der Schulung der stellvertretenden Leitungen für ihre neuen Führungsaufgaben
(s.o. Nr. 3 der “umgesetzten Maßnahmen“).
·
Nr. 10) Schaffung von
Hospitationsmöglichkeiten
Eine Hospitation in anderen städtischen Kitas
bietet Erzieher/innen die Chance, unterschiedliche Konzepte kennenzulernen und
sich beim gleichen Träger mit anderen Schwerpunkten und einem anderen
pädagogischen Konzept (z.B. Papilio, Bewegungskindertagesstätte, Emmi-Pikler,
Kneipp usw.) zu befassen und vertraut zu machen. Um die Hospitation als
Instrument der Personalentwicklung künftig systematisch und umfassend für das
pädagogische Personal der Stadt Friedberg (Hessen) zu nutzen, wird ab Herbst
2020 ein Konzept erarbeitet, welches Ziele, Inhalt, Ablauf und Dauer einer Hospitation,
ihre Voraussetzungen und die Evaluation der Ergebnisse beschreibt.
·
Nr. 11) Durchführung
eines Gesundheitstages für Erzieher/innen
Im Jahr 2021 wird für das pädagogische Personal als
Präventionsmaßnahme ein Gesundheitstag angeboten, wo u.a. gesundes Essen und
richtiges Sitzen und Heben vorgestellt werden. Es entstehen nur sehr geringe
Kosten (ca. 200 € + Miete Bürgerhaus im Rahmen hausinterner Verrechnung), da
das Präventionsangebot der Krankenkassen in Anspruch genommen wird.
·
Nr. 12) Kostenloser
Eintritt in städtische Einrichtungen wie z.B. das Wetterau-Museum oder das
Judenbad
Die Erzieher/innen sollen sich durch solche
Werbeaktionen enger mit der Stadt Friedberg (Hessen) und ihren Einrichtungen
verbunden fühlen und unterstützt werden, die Geschichte, Sehenswürdigkeiten und
Besonderheiten der Stadt Friedberg (Hessen) auch in den Kindertagesstätten
kindgerecht zu vermitteln.
Die Wirkung der vorstehenden Maßnahmen wird nach
ihrer Einführung evaluiert und der Maßnahmenkatalog künftig regelmäßig
fortgeschrieben. Die städtischen Gremien erhalten hierüber zu gegebener Zeit
weiteren Bericht.