Betreff
Bestandsaufnahme und Konzept zur Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Vorlage
16-21/1566
Art
Mitteilungsvorlage

Die Bestandsaufnahme und das Konzept zur Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachliche Darstellung:

 

Die Stadt Friedberg betreibt zwölf Kindertagesstätten mit 874 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren und über 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Stand 30. Juni 2020). Weitere Plätze sind aufgrund des bestehenden und weiter wachsenden Bedarfs in den nächsten Jahren bereitzustellen (vgl. hierzu Drucksache 16-21/1502 vom 16.5.2020). Kindertagesstätten sind zentrale frühkindliche Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Ziel der Stadt Friedberg muss es sein, gleiche und bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Friedberger Kinder zu gewährleisten und hierfür die erforderlichen Betreuungsplätze in ihren Einrichtungen kontinuierlich und qualitätsvoll vorzuhalten.

 

Voraussetzung für den Betrieb der bestehenden und künftig neu zu errichtenden Kindertagesstätten ist das Zur-Verfügung-Stehen des erforderlichen Fachpersonals. § 25a - c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) regeln hierfür detailliert die Anforderungen. Nach § 25a HKJGB muss für die Erlaubnis und den Betrieb einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls die Betreuung durch Fachkräfte nach § 25b erfolgen und mindestens der personelle Bedarf nach § 25c gedeckt sein. § 25b HKJGB regelt, welche Fachkräfte mit der Leitung einer Einrichtung oder einer Kindergruppe betraut werden dürfen. Hierzu gehören neben staatlich anerkannten Erzieher/innen weitere Berufsgruppen wie z.B. Diplom-Sozialpädagogen/innen oder Personen mit Befähigung für das Lehramt. Mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe können darüber hinaus Fachkräfte betraut werden, die an einschlägigen berufsbegleitenden Ausbildungen teilnehmen (befristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses) oder z.B. Personen, die im Rahmen ihrer berufsbegleitenden Ausbildung oder ihres berufsbegleitenden Studiengangs ein Anerkennungsjahr absolvieren. Der personelle Mindestbedarf einer Tageseinrichtung richtet sich gemäß § 25c HKJGB nach der Zahl der aufgenommenen Kinder, ihrem Alter und ihrer Betreuungszeit. 

 

 

Bundesweit besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an Fachpersonal für Kindertageseinrichtungen. Die Kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass in Hessen bis 2030 mehr als 15.000 Arbeitsplätze für Erzieher/innen unbesetzt sein werden. Als Träger von 12 Einrichtungen ist die kontinuierliche Gewährleistung des erforderlichen Bestands an qualifiziertem pädagogischem Personal auch für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) eine tägliche Aufgabe und Herausforderung. Diese umfasst die zentrale Frage, wie qualifiziertes Personal für die Einrichtungen gewonnen und darüber hinaus dafür Sorge getragen werden kann, dass das vorhandene Personal sich mit seinem Arbeitgeber identifiziert und somit längerfristig bleiben möchte. Es gilt daher, immer weiter Maßnahmen zu entwickeln, um als Arbeitgeber im Ballungsraum Rhein-Main attraktiv zu bleiben.

 

In den zurückliegenden Jahren kam es und aktuell kommt es trotz aller Anstrengungen zur Erreichung der notwendigen Personalausstattung und laufender Stellenausschreibungen aus vielerlei Gründen immer wieder zu Personalengpässen in den Kindertagesstätten. Dies betrifft nicht allein die Stadt Friedberg (Hessen) als Kita-Trägerin, sondern alle Träger von Kindertagesstätten landes- und bundesweit. Die Folge ist, dass zeitweise Gruppen zusammengelegt, Betreuungszeiten reduziert und äußerstenfalls Gruppen geschlossen werden mussten und müssen. Ein Problem bei der Gewinnung neuen Fachpersonals ist die oft beklagte „fehlende Attraktivität des Berufs der Erzieherin / des Erziehers“ mit unflexiblen Arbeitszeiten, relativ geringem Einkommen und langer Ausbildungszeit. Der „klassische“ Ausbildungsgang dauert fünf Jahre: zunächst ist eine zweijährige Ausbildung an der höheren Berufsfachschule zum/zur Sozialassistenten/in zu absolvieren, dann folgt eine dreijährige fachschulische Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in, die zwei Jahre theoretische Ausbildung (ohne Gehalt) und ein Jahr Praktikum – das „Anerkennungspraktikum“ (das tariflich vergütet wird) - umfasst.

 

In den vergangenen fünf Jahren wurden in der Stadt Friedberg (Hessen) bereits einige Maßnahmen zur Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung eingeleitet und umgesetzt. Zur nachhaltigen Sicherung der erforderlichen Personalausstattung in den städtischen Kindertagesstätten sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht ist es jedoch erforderlich, das Spektrum der Maßnahmen noch deutlich zu erweitern und kontinuierlich fortzuentwickeln, um als Arbeitgeber Stadt Friedberg (Hessen) auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig agieren zu können.

 

Umgesetzte Maßnahmen

 

Nachfolgend werden die Maßnahmen dargestellt, die in den vergangenen fünf Jahren zur Personalgewinnung, -bindung und –entwicklung für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) bereits eingeleitet und umgesetzt worden sind:

 

Nr.

Maßnahme

Kosten

1

Schaffung von 12 Praktikumsstellen für Anerkennungspraktikanten/innen (= 5. Jahr der  Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in)

 

rd. 288.000 €/Jahr

2

Höhergruppierung von TVöD S 8a nach TVöD S 8b nach 10 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im Dienst der Stadt Friedberg (Hessen)

 

rd. 140.000 €/Jahr

3

Schaffung von Aufstiegs(= Höhergruppierungs-)möglichkeiten durch Ausweisung der Funktion der ständigen stellvertretenden Leitung in allen städtischen Kitas

 

rd. 130.000 €/Jahr

4

Ausbau der Sprach- und Musikfortbildung städtischer Erzieher/innen (einmalige Kosten; weitere Schulungen folgen in den nächsten Jahren)

 

1.380 €/Person (Sprache)

1.470 €/Person (Musik)

 

5

jährliche Konzeptionstage

 

keine

6

themenspezifische Fachtage in zweijährigem Turnus (Themen z.B.: Sprache und Literacy, Experimente und Forschen, Spiele in der Kindertagesstätte)

 

unter 100 €/Jahr +

Miete Bürgerhaus

(hausinterne Verrechnung)

Darüber hinaus können die Beschäftigten der städtischen Kindertagesstätten Angebote nutzen, die für alle städtischen Beschäftigten zur Verfügung stehen:

 

Nr.

Maßnahme

Kosten

7

Jobticket der Stadt Friedberg (Hessen) mit Zahlung eines monatlichen Eigenanteils der Beschäftigten

für alle städtischen

Beschäftigten:

Ausgabe: 47.150 €/Jahr

Einnahme: rd. 17.200 €/Jahr

8

vergünstigter Eintritt zu städtischen Kulturveranstaltungen

unter 100 €/Jahr

 

9

Anmeldemöglichkeit für den Kinderplaneten (Platzreservierung)

 

keine

 

 

Erläuterung der Maßnahmen:

 

·         Nr. 1) Schaffung von 12 Praktikumsstellen für Anerkennungspraktikanten/innen

 

Das Anerkennungspraktikum umfasst das fünfte, d.h. letzte Jahr der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in. Für die Stadt als Träger von 12 Kindertagesstätten sind diese Praktika als Personalbindungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Anerkennungspraktikantinnen und –praktikanten werden zu 50% ihrer Arbeitszeit als Fachkräfte anerkannt und sind bei Bedarf im täglichen Betrieb einsetzbar. Durch das gemeinsame Jahr entsteht eine Bindung zur Einrichtung und darüber hinaus zur Stadt als Träger. Auch kann die jeweilige Kita-Leitung sich in diesem Jahr ein Bild vom Leistungsvermögen der Praktikantin bzw. des Praktikanten machen und diese/r rechtzeitig für eine freie Stelle geworben werden. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Praktikumsstellen zuletzt im Jahr 2019 von 6 auf 11 (DS-Nr. 16-21/0986) und – mit Inbetriebnahme der Kita Housing – im Jahr 2020 auf 12 erhöht, so dass zwischenzeitlich in jeder städtischen Kita ein Praktikumsplatz zur Verfügung steht. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf rd. 288.000 €/Jahr.

 

·         Nr. 2) Freiwillige Höhergruppierung von TVöD S 8a nach TVöD S 8b nach 10 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im Dienst der Stadt Friedberg (Hessen)

 

Als Maßnahme zur Stärkung der Personalbindung hat der Magistrat nach dem Vorbild der Stadt Raunheim im Jahr 2019 beschlossen, pädagogische Fachkräfte, die 10 Jahre ununterbrochen im Dienst der Stadt Friedberg (Hessen) beschäftigt sind, zum 1.1.2020 bzw. jeweils nach individuellem Erreichen des Zeitpunkts von der Entgeltgruppe S 8a TVöD in die Entgeltgruppe S 8b TVöD höherzugruppieren (DS-Nr. 16-21/0987). Nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2020 wurden die Höhergruppierungen vollzogen. 26 Erzieher/innen konnten hiervon profitieren. Die Kosten der freiwilligen Maßnahme, auf die kein Rechtsanspruch besteht, belaufen sich auf rd. 140.000 €/Jahr. Der Betrag wird sich künftig durch das Hinzukommen weiterer Beschäftigten, die die 10-Jahres-Grenze erreichen, und durch das Ausscheiden von Beschäftigten, die höhergruppiert wurden, verändern. 

 

·         Nr. 3) Schaffung von Aufstiegs-(= Höhergruppierungs-)möglichkeiten durch Ausweisung der Funktion der ständigen stellvertretenden Leitung in allen städtischen Kitas

Im Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30.9.2015 (S-Tarif des TVöD) wurde festgelegt, dass in jeder Kindertagesstätte eine ständige Vertretung der Leitung (mit einem eigenen Aufgabenbereich) bestellt werden soll. Die stellvertretende Leitung trägt gemeinsam mit der Leitung die Personal- und Organisationsverantwortung einer Kindertagesstätte sowie die Verantwortung für die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes. Sie ist gemeinsam mit der Leitung dafür verantwortlich, dass die geltenden behördlichen Vorschriften, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die maßgeblichen Vorschriften von Bund und Land in der jeweils gültigen Fassung sowie die Vorschriften, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen des Trägers beachtet werden. Sie sind ständig für an sie delegierte Leitungsaufgaben verantwortlich und vertreten die Leitung in deren Abwesenheit in allen Aufgabenbereichen.

 

 

Mit dem Stellenplan 2019 wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6.12.2018 (DS-Nr. 16-21/0750) daher 12 entsprechende Funktionsstellen ausgewiesen und im Laufe des Haushaltsjahres 2019 und 2020 (Kita Housing) besetzt. Bei entsprechender Qualifikation ist dadurch ein Aufstieg von Erzieher/innen in eine Leitungsposition möglich. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Vorgaben des Sozial- und Erziehungstarifes des TVöD und leitet sich aus der Durchschnittsbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte ab. Danach wurden folgende Eingruppierungen der stellvertretenden Leitungen vorgenommen:

-         Kita Kinderburg am Rübenberg (Fauerbacher Straße) = S 16 TVöD

-         Kita Farbklecks (Im Mühlfeld) = S 15 TVöD

-         Kita Housing (Am Dachspfad) = S 15 TVöD

-         Kita Ketteler Straße = S 13 TVöD

-         Kita Räuberhöhle (Usagasse) = S 13 TVöD

-         Kita Regenbogen (Erasmus-Alber-Straße, Bruchenbrücken) = S 13 TVöD

-         Kita Simsalagrimm (Brüder-Grimm-Weg, Dorheim) = S 13 TVöD

-         Kinderkrippe Villa Winzig (Saarstraße) = S 13 TVöD

-         Kita Bunte 11 (Rödernstraße, Ossenheim) = S 13 TVöD

-         Kita Tintenklecks (Usavorstadt) = S 9 TVöD

-         Kita Rappelkiste (Wetteraustraße, Dorheim) = S 9 TVöD

-         Kita Mäuseburg (Bachgasse, Ockstadt) = S 9 TVöD

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 130.000 €/Jahr. Nachfolgend drei Beispielrechnungen für die Differenz zwischen der Regeleingruppierung einer Erzieherin / eines Erziehers und der Eingruppierung als stellvertretende Leitung bzw. für die sich daraus ergebenden Bruttopersonalkosten:

-         Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 9 = ca. 4.400 €/Jahr

-         Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 13 = ca. 10.400 €/Jahr

-         Differenz von TVöD S 8a zu TVöD S 16 = ca. 15.900 €/Jahr

 

·         Nr. 4) Ausbau der Sprach- und Musikfortbildung städtischer Erzieher/innen

Die Sprachfortbildung gehört zum wichtigsten Teil der pädagogischen Arbeit. Sprachliche Bildung ist daher Aufgabe aller Bildungsinstitutionen und gezielt in den Alltag zu integrieren. Um den Sprachentwicklungsprozess der Kinder zu begleiten und zu fördern, bildet die Stadt Friedberg seit vielen Jahren mit externer Moderation pro Einrichtung je zwei zertifizierte Fachkräfte für Sprachförderung und Sprachbildung aus und baut somit das Literacy-Konzept weiter aus. Durch dieses Konzept wird die Lese- und Schreibkompetenz der Kinder bereits in der Kindertagesstätte gefördert. Die Kosten für 14 Fortbildungstage betragen pro Person 1.380 € für die berufsbegleitende Fortbildung inklusive sprachlicher Bildung mit Zertifikat. Das Zertifikat weist den/die Teilnehmer/in als Sprachexperten/Sprachexpertin für inklusive sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen aus.

 

Ein vergleichbares Konzept wurde vor mehreren Jahren für die Musikfortbildung in jeder Kindertagesstätte auf- und ausgebaut. Auch hier wird in der täglichen pädagogischen Arbeit die Musik eingebaut und das pädagogische Personal hierfür entsprechend geschult. Die Kosten für 12 Fortbildungstage einschließlich Abschlusskolloquium betragen 1.470 € pro Person für die berufsbegleitende Weiterbildung mit Zertifikat. Das Zertifikat weist den/die Teilnehmer/in als Fachexperten/Fachexpertin für musikalische Aktivität im Kita-Alltag aus.

 

·         Nr. 5) Konzeptionstage

 

Pro Einrichtung besteht für das pädagogische Personal jährlich die Möglichkeit, an zwei Tagen ohne regulären Betrieb die pädagogische Konzeption der Einrichtung zu evaluieren, aber auch Elternabende, Bastelaktionen und Ausflüge vorzubereiten.

 

·         Nr. 6) Themenspezifische Fachtage in zweijährigem Turnus

 

In zweijährigem Turnus wird ein gemeinsamer Fachtag aller städtischen Kindertagesstätten für das gesamte pädagogische Personal der Kindertagesstätten durchgeführt. Themen sind z.B. Sprache und Literacy, Experimente und Forschen, Spiele in der Kindertagesstätte, Portfolio und Café International. Dies ist ein gemeinsamer Tag, der der Fortbildung und dem Austausch dient.

·         Nr. 7) Jobticket (Maßnahme für alle städtischen Beschäftigten)

Auf Beschluss der städtischen Gremien steht seit September 2018 Beschäftigten der Stadt Friedberg (Hessen) ein RMV-verbundweites Jobticket zur Verfügung. Da es für Städte und Gemeinden in Hessen keine Möglichkeit der Teilnahme an der Landesvereinbarung des Landes Hessen gab, erfolgte dies aus eigener Initiative. Derzeit nehmen ca. 164 Beschäftigte der Stadt die Jobticketvereinbarung in Anspruch. Pro Mitarbeiter/in mit Bezugsberechtigung erstattet die Stadt Friedberg (Hessen) dem RMV einen Betrag von 8,73 €/Monat. Der/Die teilnehmende und bezugsberechtigte Mitarbeiter/in zahlt den Betrag an die Stadt als Arbeitgeber. Der Jahresbetrag an den RMV beträgt 47.150 €. Diesem Betrag steht je nach der Zahl der teilnehmenden Beschäftigten eine Einnahme von rd. 17.200 € gegenüber.

 

·         Nr. 8) Vergünstigter Eintritt zu städtischen Konzerten (Maßnahme für alle städtischen Beschäftigten)

Alle Beschäftigten der Stadt erhalten auf Wunsch Karten zu städtischen Kulturveranstaltungen wie z.B. Sommerkonzerte auf der Seewiese 2 € günstiger.

 

 

·         Nr. 9) Anmeldemöglichkeit für den Kinderplaneten (Maßnahme für alle städtischen Beschäftigten)

 

Städtische Beschäftigte mit Kindern in dem entsprechenden Alter haben die Möglichkeit, diese für die Ferienspiele „Kinderplanet“ anzumelden (Platzreservierung).

 

 

Neue Maßnahmen

 

Zur nachhaltigen Sicherung der Personalausstattung in den städtischen Kindertagesstätten in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist es erforderlich, die bestehenden Maßnahmen systematisch zu erweitern und kontinuierlich fortzuentwickeln. Es gilt im besten Fall, Alleinstellungsmerkmale für Bewerber/innen und Mitarbeiter/innen zu schaffen, damit die Stadt Friedberg (Hessen) als Arbeitgeber attraktiv und somit auf dem Stellenmarkt wettbewerbsfähig bleibt.

 

Die folgenden neuen Maßnahmen zur Personalgewinnung, -bindung und Personalentwicklung von pädagogischen Fachkräften für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) werden daher beginnend ab dem Jahr 2021 zur Umsetzung vorgeschlagen; zu einzelnen Maßnahmen werden im weiteren Jahresverlauf oder begleitend zur Haushaltseinbringung für das Jahr 2021 ergänzende Beschlussvorlagen folgen.

 

Alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind zwei zentralen Handlungsfeldern für die Attraktivitätssteigerung des Erzieher/innenberufs zuzuordnen: 

 

a)    Erleichterung des Berufszugangs / Schaffung von Berufsorientierung / Förderung der Berufsausbildung (Nr. 1 – 6)

b)    Förderung der Attraktivität des Arbeitsplatzes / Personalentwicklung (Nr. 7 – 12)

 

Nr.

neue Maßnahme

Status

Kosten

1

Vergabe von Stipendien in Höhe von 450 €/Monat an 3 Auszubildende für den Beruf des staatlich anerkannten Erziehers / der staatlich anerkannten Erzieherin

im 1. und 2. Ausbildungsjahr (in diesen beiden Jahren besuchen die Auszubildenden in Vollzeit die Fachschule für Sozialwesen und erhalten kein Entgelt; das 3. Ausbildungsjahr – das Anerkennungspraktikum – wird seit je tariflich vergütet)

 

Magistratsvorlage folgt im Sommer 2020 als Basis für die Haushaltsanmeldung 2021,

Umsetzung erfolgt ab 2021 nach Zustimmung der städtischen Gremien

im 1. und 2. Ausbildungsjahr

450 € monatlich pro Person

= Kosten insgesamt für 3 Auszubildende und 2 Jahre: 32.400 €,

durchschnittliche Kosten/Jahr: 16.200 €

Nr.

neue Maßnahme

Status

Kosten

2

Schaffung von 3 Ausbildungsplätzen für eine duale dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in­ 

die Vergütung der Auszubildenden erfolgt nach dem TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes); das Land Hessen hat ein Programm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet; die Antragstellung auf Zuschüsse des Landes erfordert zuvor die Einstellung der Auszubildenden durch die Stadt Friedberg (Hessen)

Gremienvorlage  zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses folgt im September 2020 als Basis für die Haus‑ haltsanmeldung 2021; nach Stv-Zustimmung folgt Stellenausschreibung im Herbst 2020 für Start im Sommer 2021

 

im 1. Ausbildungsjahr: 1.606,50 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitgeberkosten)

im 2. Ausbildungsjahr: 1.692,92 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitgeberkosten)

im 3. Ausbildungsjahr: 1.835,60 € monatlich pro Person (inkl. Arbeitge‑ berkosten)

= insgesamt für 3 Auszubildende und 3 Jahre rd. 185.000 €, d.h. durchschnittliche Kosten/Jahr: rd. 61.700 €;

im Fall des Erhalts von Landeszuschüssen verbleiben als Kostenanteil der Stadt rd. 72.700 €, d.h. durchschnittliche Kosten/Jahr: rd. 24.230 €

 

3

Einrichtung von Praktikumsstellen für Schüler/innen in den Kindertagesstätten ab Sommer 2020 (mit Beginn des Schuljahrs 2020/21)

 

Voraussetzung wird aktuell geschaffen

keine

4

Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter

 

Magistratsbe­schluss liegt vor

Kosten/Jahr: 2.500 €

5

Optimierung des städtischen Stellenmarketings: Neugestaltung der Stellenausschreibungen, Nutzung sozialer Medien

 

Anmeldung für Haushalt 2021

max. 1.000 € im Fall der Beauftragung eines externen Grafikbüros

6

Teilnahme an der Messe „Job-Aktiv Wetterau“ im Jahr 2021

2020 wg. Coro­na-Pandemie abgesagt, daher Verschiebung auf 2021

 

2.920 € anteilige Kosten für Raummiete

 

7

Schaffung von Stellen für Springerkräfte zur Kompensation von Personalausfall im Bereich der Erzieher/in­nen – Start 2021 zunächst mit 1 Stelle, weiterer Ausbau in den Folgejahren

Magistratsvorlage folgt im Sommer 2020 als Basis für die Haushaltsanmeldung 2021,

vorbehaltlich

Zustimmung der Gremien Umsetzung ab 2021

 

Kosten/Jahr: rd. 63.000 €

(für 1 Springerkraft)

8

regelmäßige Supervision in jeder Kindertagesstätte ab 2021

Anmeldung für Haushalt 2021

 

12.000 €/Jahr (1.000 € je Einrichtung)

9

Erhöhung des Fortbildungsetats

der Kindertagesstätten in 2021

Anmeldung für Haushalt 2021

 

1.000 €/Jahr

 

10

Schaffung von Hospitationsmöglichkeiten für Erzieher/innen

Erarbeitung des Konzepts folgt ab Herbst 2020

 

keine

11

Durchführung eines Gesundheitstags für Erzieher/innen in 2021

Vorbereitung erfolgt in 2020

 

unter 200 €/Jahr + Miete Bürgerhaus (hausinterne Verrechnung)

Nr.

neue Maßnahme

Status

Kosten

12

Kostenloser Eintritt in städtische Einrichtungen wie z.B. Wetterau-Museum oder Judenbad

 

Testphase in 2021 geplant

Kosten gering

 

 

 

Erläuterung der Maßnahmen:

 

·         Nr. 1) Vergabe von Stipendien in Höhe von 450 €/Monat an 3 Auszubildende für den Beruf der staatlich anerkannten Erzieherin / des staatlich anerkannten Erziehers

 

Zur Förderung der Attraktivität der Erzieher/innenausbildung wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsjahr 2021 an 3 Auszubildende Stipendien zu vergeben. Die Stipendien sollen Bewerber/innen im „klassischen“ Ausbildungsgang zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in fördern. Diese verfügen in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen über keinen Verdienst. Die Stadt würde in diesem Modell die Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren durch die Gewährung von monatlich 450 EUR unterstützen. Dies ist die Höchstgrenze für einen Mini-Job (brutto = netto) und müsste von den Auszubildenden nicht versteuert werden. Zusätzlich könnten Empfänger/innen des Stipendiums einen weiteren Nebenjob annehmen. (Das 3. Ausbildungsjahr wird als Anerkennungspraktikum nach dem TVöD vergütet; im städtischen Stellenplan ist bereits je eine Praktikumsstelle für jede Kindertagesstätte veranschlagt, s.o. Nr. 1 der „umgesetzten Maßnahmen“.)

 

Die Gewährung eines Stipendiums würde auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem/der jeweiligen Empfänger/in und der Stadt erfolgen. Darin verpflichtet sich diese/r mittels einer Rückzahlungsvereinbarung, das Anerkennungspraktikum bei der Stadt Friedberg (Hessen) abzuleisten und für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung in einer städtischen Kindertagesstätte in Friedberg (Hessen) zu arbeiten.

 

Die Kosten der Stadt für die beiden Ausbildungsjahre würden sich bei 3 Auszubildenden auf insgesamt 32.400 € belaufen, d.h. auf durchschnittlich 16.200 €/Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für den Haushaltplanentwurf 2021 angemeldet.

 

·         Nr. 2) Schaffung von 3 Ausbildungsplätzen für eine duale dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in­

 

In der seitherigen “klassischen“ Ausbildung müssen angehende Erzieher/innen nach zweijähriger Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialassistenten/in (oder Einstieg als „Quereinsteiger/in“ mit bestimmten Voraussetzungen) drei Jahre an einer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik absolvieren. Diese endet mit dem Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in. In den ersten zwei Jahren besuchen sie in Vollzeit die Fachschule und haben in dieser Zeit kein Einkommen. Im dritten Jahr folgt das - tariflich vergütete - Anerkennungspraktikum in einer Einrichtung.

 

Im dualen Ausbildungsgang – der „Praxisorientierten Ausbildung“ (PIA oder PivA) - wird demgegenüber das Anerkennungsjahr aufgegeben und als berufspraktischer Teil in die Gesamtausbildung integriert. Die angehenden Erzieherinnen schließen einen Ausbildungsvertrag mit der Kommune. Sie befinden sich bei diesem Modell in den ersten zwei Jahren der Ausbildung drei Tage pro Woche in der Schule und zwei Tage in der Kindertagesstätte. Im dritten Jahr sind sie drei Tage in der Kita und zwei Tage in der Schule. In allen drei Jahren erhalten die Absolventen/innen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Diese beträgt monatlich:

 

·         im 1. Ausbildungsjahr: 1.606,50 € (inkl. Arbeitgeberkosten)

·         im 2. Ausbildungsjahr: 1.692,92 € (inkl. Arbeitgeberkosten)

·         im 3. Ausbildungsjahr: 1.835,60 € (inkl. Arbeitgeberkosten)

 

Sowohl Bund als auch Land boten und bieten für diese neue Ausbildungsform Fördermöglichkeiten für die Kommunen an. Der Bund hat jedoch sein Programm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher, Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ nach zwei Jahren wieder eingestellt. Das Land Hessen hat das Programm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet, das die Lücke des Bundes schließen soll und bislang die Förderung von 200 Plätzen umfasste. Im Ausbildungsdurchgang 2020 – 2023 und 2021 – 2024 werden jeweils bis zu 600 Plätze vom Land Hessen gefördert. Um Anträge auf Zuschüsse stellen zu können, müssen die Kommunen jedoch zunächst die Auszubildenden einstellen. Dies setzt neben den erforderlichen Haushaltsmitteln eine entsprechende Stellenausschreibung und die Teilnahme der Bewerber/innen an einem Eignungstest voraus, der jeweils im Februar eines Jahres stattfindet.

 

Um diesbezüglich aktiv werden zu können, werden für die Haushaltsjahre 2021 – 2024 nun die erforderlichen Mittel für 3 Ausbildungsplätze angemeldet. Die Gesamtkosten für 3 Auszubildende über den Ausbildungszeitraum von 3 Jahren belaufen sich auf rd. 185.000 €. Sollte die Stadt Friedberg Fördermittel des Landes Hessen erhalten (Antragsschluss ist im Frühjahr 2021 für das im August 2021 beginnende Ausbildungsjahr), reduzieren sich die Kosten auf rd. 72.700 € für die 3 Ausbildungsjahre. Im September 2020 folgt zu dieser Maßnahme eine ergänzende Gremienvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses über die Einrichtung der Ausbildungsplätze, um den rechtzeitigen Start der Stellenausschreibung und -besetzung für den Ausbildungsjahrgang 2021 – 2024 zu ermöglichen.

 

·         Nr. 3) Einrichtung von Praktikumsstellen für Schüler/innen in den Kindertagesstätten

 

Ab dem Sommer 2020, d.h. mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, wird gezielt an die Friedberger Schulen mit Werbung für Schulpraktika (9. Klasse) herangetreten und auch in Kontakt mit der Agentur für Arbeit versucht, Jugendliche schon so früh wie möglich für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers zu interessieren und zu begeistern. Je nach der Zahl der Interessentinnen und Interessenten werden dann in den städtischen Kitas Plätze für Schülerpraktikantinnen und –praktikanten eingerichtet. 

 

·         Nr. 4) Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“

 

Der Magistrat hat bereits im Dezember 2018 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ gestartet werden soll. Danach sollen städtische Beschäftigte eine Prämie in Höhe von 250 € (brutto) erhalten können, wenn sie pädagogisches Fachpersonal für eine städtische Kita anwerben und das Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Friedberg (Hessen) über die Probezeit hinaus andauert. Im Haushaltsplanentwurf 2021 werden 2.500 € für 10 Prämien angemeldet.

 

·         Nr. 5) Optimierung des städtischen Stellenmarketings

 

Eine Neugestaltung der Stellenausschreibungen ist notwendig, um durch eine adressaten- und zielgruppengerechte Gestaltung sowie eine dynamische und optische Aufwertung besser auf dem engen Markt des Erziehungspersonals geeignetes Personal werben zu können. Hierzu soll sich ggfs. eines externen Grafikbüros bedient werden. Zu diesem Zweck wird ein Betrag von 1.000 € für den Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Darüber hinaus sollen künftig auch soziale Medien stärker für das Stellenmarketing genutzt werden.

 

·         Nr. 6) Teilnahme an der Messe „Job-Aktiv Wetterau“

 

Im Mai 2020 war gemeinsam mit dem Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen die Teilnahme an der Messe „Job-Aktiv Wetterau“ geplant, um für die städtischen Kindertagesstätten zu werben und Personal zu rekrutieren. Die Messe wurde durch die Agentur für Arbeit aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Ein neuer Termin ist für das Jahr 2021 geplant. Die Werbeflächen wurden bereits für die diesjährige Teilnahme gestaltet. Die Kosten in Höhe von 750 € wurden vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen übernommen. Für die Beteiligung der Kita-Verwaltung im Jahr 2021 entstehen anteilige Kosten für die Stadthallenmiete in Höhe von 2.920 €.

 

 

 

 

·         Nr. 7) Schaffung von Stellen für Springerkräfte zur Kompensation von Personalausfall im pädagogischen Bereich

 

Nahezu täglich kommt es in den städtischen Kindertagesstätten aus unterschiedlichen Gründen (Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc.) zu Fehlzeiten beim pädagogischen Personal. Somit stehen die Leitungen der Kindertagesstätten immer wieder vor der Herausforderung, durch Umdisponierung und Verschiebung der Dienstpläne den Fachkräfteschlüssel zu erfüllen. Auch wenn dieser vom Land Hessen vorgegebene Schlüssel von vornherein 15 % Ausfallzeiten beinhaltet, kann es dann zeitweise zu Personalverschiebungen von Kita zu Kita kommen. Noch gravierender sind die Folgen, wenn mehrere Personen in mehreren Kitas gleichzeitig ausfallen und Gruppen dann zeitweise zusammengelegt werden müssen, Betreuungszeiten reduziert oder äußerstenfalls Gruppen geschlossen werden müssen.

 

Um künftig Personalausfälle besser „puffern“ zu können und im akuten Fall mindestens eine Fachkraft als Ersatz zur Verfügung zu haben, wird vorgeschlagen, im Stellenplan 2021 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in als Springerkraft einzuplanen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Flexibilität dieser Fachkraft, die je nach Bedarf in allen Einrichtungen tätig sein muss, wäre die Entgeltgruppe TVöD S 8b statt der Regeleingruppierung S 8a zu veranschlagen. Die Arbeitgeberkosten für eine Stelle der Entgeltgruppe S 8b – Stufe 4 – belaufen sich auf 3.711,78 €/Monat (brutto). Das Arbeitgeberbrutto für ein Jahr beträgt somit rd. 63.000 €. Grundlage der Berechnung ist die bis 31.8.2020 gültige Entgelttabelle. Zu dieser Maßnahme werden die städtischen Gremien im Rahmen der Haushaltseinbringung eine gesonderte Beschlussvorlage erhalten; die erforderlichen Haushaltsmittel werden für den Haushaltplanentwurf 2021 angemeldet.

 

·         Nr. 8) Regelmäßige Supervision in jeder städtischen Kindertagesstätte

 

Für das Haushaltsjahr 2021 wird angestrebt, eine regelmäßige Supervision für die pädagogischen Fachkräfte in jeder städtischen Kindertagesstätte einzurichten. In jedem Team gibt es Herausforderungen und können Spannungen und Konflikte entstehen, die im beruflichen Alltag nicht geeignet an- und ausgesprochen werden können und den beruflichen Alltag begleiten und belasten. Supervision unterstützt das Team in einer Kindertagesstätte, diese zu reflektieren, zu klären und zu bearbeiten und trägt damit zu einem lösungsförderlichen Teamentwicklungsprozess bei. Supervision als ein Instrument der Qualitätssicherung reflektiert Konflikte und Fragestellungen in beruflichen Zusammenhängen und gibt fachliche Unterstützung in der Arbeit. Sie dient der Optimierung der beruflichen Arbeit, verbessert die Kommunikation und den Umgang mit Konflikten und initiiert Veränderungsprozesse. Die Reflexion pädagogischen Handelns zu herausfordernden Themen mit Kindern sind wesentliche Bestandteile in der Supervision in einer Kindertagesstätte. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.000 € pro Einrichtung werden im Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet.

 

·         Nr. 9) Weitere Erhöhung des Fortbildungsetats

 

Der Fortbildungsetat wurde im Haushaltsjahr 2020 um rd. 450 € je Einrichtung erhöht sowie für den Haushaltsentwurf 2021 für 9 Kindertagesstätten um weitere rd. 100 € auf 500 € je Einrichtung erhöht. Bei drei kleineren Einrichtungen (Kita Tintenklecks, Kita Mäuseburg, Kita Rappelkiste) wurde der Betrag auf dem Stand des Haushaltsjahres 2019 belassen. Der Standardbetrag beträgt damit vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Haushaltsjahr 2021 zwischen 1.500 und 2.000 € je Einrichtung. Die Erhöhung des Budgets dient u.a. der Schulung der stellvertretenden Leitungen für ihre neuen Führungsaufgaben (s.o. Nr. 3 der “umgesetzten Maßnahmen“).

 

·         Nr. 10) Schaffung von Hospitationsmöglichkeiten

 

Eine Hospitation in anderen städtischen Kitas bietet Erzieher/innen die Chance, unterschiedliche Konzepte kennenzulernen und sich beim gleichen Träger mit anderen Schwerpunkten und einem anderen pädagogischen Konzept (z.B. Papilio, Bewegungskindertagesstätte, Emmi-Pikler, Kneipp usw.) zu befassen und vertraut zu machen. Um die Hospitation als Instrument der Personalentwicklung künftig systematisch und umfassend für das pädagogische Personal der Stadt Friedberg (Hessen) zu nutzen, wird ab Herbst 2020 ein Konzept erarbeitet, welches Ziele, Inhalt, Ablauf und Dauer einer Hospitation, ihre Voraussetzungen und die Evaluation der Ergebnisse beschreibt.

 

·         Nr. 11) Durchführung eines Gesundheitstages für Erzieher/innen

 

Im Jahr 2021 wird für das pädagogische Personal als Präventionsmaßnahme ein Gesundheitstag angeboten, wo u.a. gesundes Essen und richtiges Sitzen und Heben vorgestellt werden. Es entstehen nur sehr geringe Kosten (ca. 200 € + Miete Bürgerhaus im Rahmen hausinterner Verrechnung), da das Präventionsangebot der Krankenkassen in Anspruch genommen wird.

 

·         Nr. 12) Kostenloser Eintritt in städtische Einrichtungen wie z.B. das Wetterau-Museum oder das Judenbad

 

Die Erzieher/innen sollen sich durch solche Werbeaktionen enger mit der Stadt Friedberg (Hessen) und ihren Einrichtungen verbunden fühlen und unterstützt werden, die Geschichte, Sehenswürdigkeiten und Besonderheiten der Stadt Friedberg (Hessen) auch in den Kindertagesstätten kindgerecht zu vermitteln.

 

Die Wirkung der vorstehenden Maßnahmen wird nach ihrer Einführung evaluiert und der Maßnahmenkatalog künftig regelmäßig fortgeschrieben. Die städtischen Gremien erhalten hierüber zu gegebener Zeit weiteren Bericht.