Betreff
Jahresabschluss 2019 der Stadt Friedberg (Hessen)
Bildung von Haushaltsausgaberesten und Haushaltseinnahmeresten
Vorlage
16-21/1544
Aktenzeichen
20/0 JB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Bildung und Übertragung der Haushaltsausgabereste für die Investitionsnummer 5.0810.13 im Jahr 2018 wird zugestimmt. Des Weiteren wird der Bildung der Haushaltsausgabereste im Ergebnishaushalt 2019 und der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Finanzhaushalt 2019 der Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 gemäß Anlage zugestimmt.

 


Sach- und Rechtslage:

Für den Ankauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges – Wasser (Investitionsnummer 5.0810.13) wurden im Haushaltsjahr 2018 170.000,00 € eingeplant. Eine Übertragung dieser Mittel in das Folgejahr fand nicht statt, weil dieses vom mittelbewirtschaftenden Fachamt nicht beantragt wurde. Diese Maßnahme wird in 2020 umgesetzt, daher soll die Übertragung auf Antrag des Fachamts nachgeholt werden. Im Haushaltsjahr 2019 wurden nicht alle Haushaltsansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt vollständig ausgeschöpft. Um eine Unterdeckung der Sachkonten zu vermeiden, können gemäß § 21 Abs. 1 und 2 GemHVO Ausgabereste in das Folgejahr übertragen werden. Hiernach bleiben die Ansätze für Auszahlungen und Investitionen bis zu der Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

 

Für die Übertragung von Haushaltsmitteln in das Jahr 2020 wurden strengere Maßstäbe als in den Vorjahren angelegt. So mussten die zuständigen Fachämter erläutern, warum Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und bis wann mit einer Fertigstellung der Maßnahmen zu rechnen ist. Den städtischen Gremien werden nachfolgend nur solche Haushaltsmittel zur Übertragung vorgeschlagen, welche von den Ämtern plausibel begründet wurden.

 

Zur Fortführung bereits begonnener oder in Planung befindlicher Maßnahmen ist es notwendig, dass folgende Haushaltsreste gebildet und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden:

 

Ergebnishaushalt:

1.700.736,92 €

(Haushaltsausgabereste)

Finanzhaushalt:

20.558.733,77 €

(Haushaltsausgabereste)

 

5.512.980,00 €

(Haushaltseinnahmereste)

 

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.