Beschlussentwurf:
Der Magistrat empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und
Einwohner genießt in der Stadt Friedberg (Hessen) einen hohen Stellenwert.
Die Kontinuität des Ausländerbeirats wird
befürwortet und eine Wahl zusammen mit den
Kommunalwahlen im März 2021 durchgeführt. Zur
Steigerung der Wahlbeteiligung werden Infobriefe an alle ausländischen
Wahlberechtigte versandt. Die hierzu benötigten Listen und Aufkleber werden
zeitnah über Ekom21 bestellt.
Sach- und Rechtslage:
Die Intention der Landesregierung zur Förderung
der Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner bietet eine gute
Gelegenheit, die strukturellen und stadtrechtlichen Rahmenbedingungen in der
Stadt Friedberg (Hessen) – insbesondere in der Geschäftsordnung zu
aktualisieren.
Die Wahl der Ausländerbeiräte findet künftig
gleichzeitig mit den Kommunalwahlen statt. Die jetzt bestehende
Legislaturperiode der Ausländerbeiräte wird gemäß § 149 Abs. 4, 5 HGO
verlängert.
Den Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten
ausländischen Einwohnern wird gemäß § 84 HGO grundsätzlich ein Wahlrecht
eingeräumt, einen Ausländerbeirat oder eine Integrations-Kommission
einzurichten. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirates
entfällt, wenn eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner nach
Maßgabe des § 89 HGO gebildet wird.
Der Ausländerbeirat spricht sich klar für
eine Wahl zum Ausländerbeirat und gegen die Einberufung einer
Integrationskommission aus.
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
2021 |
X |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
X |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den 10.06.2020 |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |