Beschlussentwurf:
Eilentscheidung nach § 51 a HGO:
1.
Das
Verhandlungsergebnis des Abfallwirtschaftsbetriebs des Wetteraukreises (AWB)
zur Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2.
Der
flächendeckenden Einführung der gelben Tonne in der Stadt Friedberg wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) hat mit
Drucksache 16-21/0700 vom 16.5.2018 den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises
mit den Verhandlungen und dem Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung für die
Entsorgung in den Bereichen Altpapier, Altglas und Leichtverpackungen beauftragt.
In der Abstimmungsvereinbarung wird folgendes geregelt:
- Art der Sammelsysteme für Leichtverpackungen
(LVP) und Glas
- Nebenentgelte für Containerstellplätze
und Abfallberatung
- Mitbenutzung der Altpapiersammlung
- Mitbenutzung der Recyclinghöfe
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
(Hessen) hat 2018 weiterhin beschlossen, das Verhandlungsergebnis des AWB
Wetterau zu akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umzusetzen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Ergebnis
über die Verständigung auf ein einheitliches Entsorgungssystem für Leichtverpackungen,
Altglas und Papier, Pappe und Kartonage (PPK) ab 2021 zu akzeptieren und für
die Stadt Friedberg (Hessen) umzusetzen.
Folgende Maximalforderungen sollten gemäß Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung von 2018 seitens des AWBs bei den Verhandlungen
im Namen der Stadt Friedberg (Hessen) eingebracht werden:
·
Wahlmöglichkeit jedes Haushalts in Friedberg (Hessen)
bezüglich LVP-Behälter (gelbe Tonne) oder LVP-Sack (gelber Sack), da flächendeckende
LVP-Behälter im Stadtgebiet an einzelnen Stellen (z.B. Altstadt) aus
Platzgründen als problematisch eingestuft wurden
·
14-tägliche Leerung beziehungsweise Abholung
·
Bei LVP-Säcken bessere Verteilung und höhere monatliche
Zuteilung an die Stadt Friedberg (Hessen). Damalige Verteilmenge reichte bei
weitem nicht aus, 80 Kisten im Monat sollten zur Verfügung stehen (Verteilung
von ca. 3 - 4 Kisten pro Arbeitstag durch die Stadtverwaltung) mit der Option,
dass monatliche Lieferungen gekürzt, bzw. erweitert werden können.
·
Die Erstverteilung von LVP-Säcken sollte prinzipiell durch
ortsansässige Institutionen erfolgen (gute Erfahrungen bestanden mit den Jugendfeuerwehren).
·
Höhere Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) durch den
Verkauf der Rohstoffe
Insgesamt bestand ein hohes Interesse an der
Einführung der Gelben Tonne in Friedberg.
Mit E-Mail des Abfallwirtschaftsbetriebs des
Wetteraukreises vom 27.03.2020 sind die Städte und Gemeinden nun über die
Ergebnisse seiner Verhandlungen mit den Dualen Systemen informiert worden:
·
Die Vereinbarung wird für 5 Jahre befristet und umfasst die Jahre 2019 bis
2023.
·
Bei der Altpapiersammlung bleibt es bei der Mitbenutzung der kommunalen
blauen Tonnen durch die Dualen Systeme. Bei den Kosten der Altpapiersammlung
werden rückwirkend ab dem 01.01.2019 33,5 % aller Kosten von den Dualen
Systemen übernommen. Die 33,5 % wurden von den Kommunalen Spitzenverbänden auf
Bundesebene in einem Kompromisspapier vorgeschlagen. Bislang wurden lediglich
25 % der reinen Sammelkosten von den Dualen Systemen übernommen. Zukünftig
werden 33,5 Prozent von den Sammelkosten, den Mietkosten der Behälter und den
Managementkosten durch die Dualen Systeme getragen.
·
Für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) ist es möglich, dass zum
01.01.2021 gelbe Behälter flächendeckend eingeführt werden. Die Einführung der
gelben Tonnen ist dabei obligatorisch; von der flächendeckenden Einführung der
gelben Tonne wird es bis auf abgeschlossene Sondergebiete in den Innenstädten
von Bad Nauheim und Büdingen und auf Wunsch in Friedberg keine Ausnahmen geben.
Dies bedeutet, dass es außer in den Sondergebieten keine gelben Säcke mehr
geben wird. In den Sondergebieten wird es ohne Ausnahme flächendeckend nur
gelbe Säcke, und keine gelben Tonnen geben.
Jeder Haushalt außerhalb der Sondergebiete erhält mindestens einen 240 l
Mehrgroßbehälter (MGB). Bei dauerhaftem Mehrbedarf kann ein weiterer Behälter
geordert werden. Größere Wohneinheiten und kleinere Gewerbetriebe werden 1.100
l MGBs erhalten. Kleine Haushalte können auch eine 120 l MGB erhalten.
Die Abfuhr erfolgt ganzjährig dreiwöchentlich.
Mehr- bzw. Übermengen an Leichtverpackungen können an den Recyclinghöfen in
selbstbeschafften transparenten Säcken abgegeben werden.
·
Bei Altglas wird es keine wesentlichen Änderungen des Sammelsystems geben.
Die Verhandlungen des AWB sind somit insgesamt
erfolgreich verlaufen. Lediglich die Maximalforderung der Stadt Friedberg hinsichtlich
einer Wahlmöglichkeit zwischen dem gelben Sack und der gelben Tonne für jeden
einzelnen Haushalt der Stadt konnte nicht erreicht werden. Generell besteht
nach der langjährigen Erfahrung mit den gelben Säcken in allen Städten und Gemeinden
ebenso wie in Friedberg der Wunsch zur Einführung von gelben Tonnen in ihren
Gebieten. Zur Einführung der gelben Tonnen hat sich nach zähen Verhandlungen die
Fa. Zentek bereit erklärt. Grundsätzlich ausgeschlossen wird von Zentek jedoch
eine Wahlmöglichkeit für einzelne Haushalte zwischen gelber Tonne und gelbem Sack.
Dies wird seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1.1.2019 grundsätzlich
von allen Dualen Systemen abgelehnt, da dann parallel die Kosten für die gelben
Tonnen und für gelbe Säcke in den Kommunen anfallen würden. Insofern war
dieser Wunsch der Stadt Friedberg nicht verhandelbar.
Umsetzbar wäre in Friedberg lediglich ein
zusammenhängendes Sondergebiet, in dem in einem klar abgegrenzten Bereich
ganzer Straßenzüge ausschließlich die gelbe-Sack-Sammlung beibehalten würde. In
diesem gesamten Gebiet würde es dann für keinen Haushalt eine gelbe Tonne
geben. Eine solche Generalregelung würde aber dem vielfachen Wunsch auf eine gelbe
Tonne auch in diesen Gebieten entgegenstehen. Soweit daher an vereinzelten
Standorten im Stadtgebiet die Unterbringung der gelben Tonne aus Platzgründen
einer vertieften Befassung bedarf, sollten für diese Einzelfälle im
Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Hauseigentümern geeignete Lösungen
erarbeitet werden, statt allen Anwohnern die Gelbe Tonne vorzuenthalten.