Betreff
Verpackungsgesetz 2019
Vorlage
16-21/1457
Aktenzeichen
20/0 JB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Eilentscheidung nach § 51 a HGO:

 

1.     Das Verhandlungsergebnis des Abfallwirtschaftsbetriebs des Wetteraukreises (AWB) zur Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.     Der flächendeckenden Einführung der gelben Tonne in der Stadt Friedberg wird zugestimmt.

 


Sach- und Rechtslage:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) hat mit Drucksache 16-21/0700 vom 16.5.2018 den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises mit den Verhandlungen und dem Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung für die Entsorgung in den Bereichen Altpapier, Altglas und Leichtverpackungen beauftragt. In der Abstimmungsvereinbarung wird folgendes geregelt:

 

  • Art der Sammelsysteme für Leichtverpackungen (LVP) und Glas
  • Nebenentgelte für Containerstellplätze und Abfallberatung
  • Mitbenutzung der Altpapiersammlung
  • Mitbenutzung der Recyclinghöfe

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) hat 2018 weiterhin beschlossen, das Verhandlungsergebnis des AWB Wetterau zu akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umzusetzen.

 

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Ergebnis über die Verständigung auf ein einheitliches Entsorgungssystem für Leichtverpackungen, Altglas und Papier, Pappe und Kartonage (PPK) ab 2021 zu akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umzusetzen.

 

Folgende Maximalforderungen sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2018 seitens des AWBs bei den Verhandlungen im Namen der Stadt Friedberg (Hessen) eingebracht werden:

 

·         Wahlmöglichkeit jedes Haushalts in Friedberg (Hessen) bezüglich LVP-Behälter (gelbe Tonne) oder LVP-Sack (gelber Sack), da flächendeckende LVP-Behälter im Stadtgebiet an einzelnen Stellen (z.B. Altstadt) aus Platzgründen als problematisch eingestuft wurden

·         14-tägliche Leerung beziehungsweise Abholung

·         Bei LVP-Säcken bessere Verteilung und höhere monatliche Zuteilung an die Stadt Friedberg (Hessen). Damalige Verteilmenge reichte bei weitem nicht aus, 80 Kisten im Monat sollten zur Verfügung stehen (Verteilung von ca. 3 - 4 Kisten pro Arbeitstag durch die Stadtverwaltung) mit der Option, dass monatliche Lieferungen gekürzt, bzw. erweitert werden können.

·         Die Erstverteilung von LVP-Säcken sollte prinzipiell durch ortsansässige Institutionen erfolgen (gute Erfahrungen bestanden mit den Jugendfeuerwehren).

·         Höhere Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) durch den Verkauf der Rohstoffe

 

Insgesamt bestand ein hohes Interesse an der Einführung der Gelben Tonne in Friedberg.

 

Mit E-Mail des Abfallwirtschaftsbetriebs des Wetteraukreises vom 27.03.2020 sind die Städte und Gemeinden nun über die Ergebnisse seiner Verhandlungen mit den Dualen Systemen informiert worden:

 

·         Die Vereinbarung wird für 5 Jahre befristet und umfasst die Jahre 2019 bis 2023.

·         Bei der Altpapiersammlung bleibt es bei der Mitbenutzung der kommunalen blauen Tonnen durch die Dualen Systeme. Bei den Kosten der Altpapiersammlung werden rückwirkend ab dem 01.01.2019 33,5 % aller Kosten von den Dualen Systemen übernommen. Die 33,5 % wurden von den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene in einem Kompromisspapier vorgeschlagen. Bislang wurden lediglich 25 % der reinen Sammelkosten von den Dualen Systemen übernommen. Zukünftig werden 33,5 Prozent von den Sammelkosten, den Mietkosten der Behälter und den Managementkosten durch die Dualen Systeme getragen.

·         Für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) ist es möglich, dass zum 01.01.2021 gelbe Behälter flächendeckend eingeführt werden. Die Einführung der gelben Tonnen ist dabei obligatorisch; von der flächendeckenden Einführung der gelben Tonne wird es bis auf abgeschlossene Sondergebiete in den Innenstädten von Bad Nauheim und Büdingen und auf Wunsch in Friedberg keine Ausnahmen geben. Dies bedeutet, dass es außer in den Sondergebieten keine gelben Säcke mehr geben wird. In den Sondergebieten wird es ohne Ausnahme flächendeckend nur gelbe Säcke, und keine gelben Tonnen geben.

Jeder Haushalt außerhalb der Sondergebiete erhält mindestens einen 240 l Mehrgroßbehälter (MGB). Bei dauerhaftem Mehrbedarf kann ein weiterer Behälter geordert werden. Größere Wohneinheiten und kleinere Gewerbetriebe werden 1.100 l MGBs erhalten. Kleine Haushalte können auch eine 120 l MGB erhalten.

Die Abfuhr erfolgt ganzjährig dreiwöchentlich.

Mehr- bzw. Übermengen an Leichtverpackungen können an den Recyclinghöfen in selbstbeschafften transparenten Säcken abgegeben werden.

·         Bei Altglas wird es keine wesentlichen Änderungen des Sammelsystems geben.

 

Die Verhandlungen des AWB sind somit insgesamt erfolgreich verlaufen. Lediglich die Maximalforderung der Stadt Friedberg hinsichtlich einer Wahlmöglichkeit zwischen dem gelben Sack und der gelben Tonne für jeden einzelnen Haushalt der Stadt konnte nicht erreicht werden. Generell besteht nach der langjährigen Erfahrung mit den gelben Säcken in allen Städten und Gemeinden ebenso wie in Friedberg der Wunsch zur Einführung von gelben Tonnen in ihren Gebieten. Zur Einführung der gelben Tonnen hat sich nach zähen Verhandlungen die Fa. Zentek bereit erklärt. Grundsätzlich ausgeschlossen wird von Zentek jedoch eine Wahlmöglichkeit für einzelne Haushalte zwischen gelber Tonne und gelbem Sack. Dies wird seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1.1.2019 grundsätzlich von allen Dualen Systemen abgelehnt, da dann parallel die Kosten für die gelben Tonnen und für gelbe Säcke in den Kommunen anfallen würden. Insofern war dieser Wunsch der Stadt Friedberg nicht verhandelbar.

 

Umsetzbar wäre in Friedberg lediglich ein zusammenhängendes Sondergebiet, in dem in einem klar abgegrenzten Bereich ganzer Straßenzüge ausschließlich die gelbe-Sack-Sammlung beibehalten würde. In diesem gesamten Gebiet würde es dann für keinen Haushalt eine gelbe Tonne geben. Eine solche Generalregelung würde aber dem vielfachen Wunsch auf eine gelbe Tonne auch in diesen Gebieten entgegenstehen. Soweit daher an vereinzelten Standorten im Stadtgebiet die Unterbringung der gelben Tonne aus Platzgründen einer vertieften Befassung bedarf, sollten für diese Einzelfälle im Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Hauseigentümern geeignete Lösungen erarbeitet werden, statt allen Anwohnern die Gelbe Tonne vorzuenthalten.