Betreff
Kommunalwahl 2021;
Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl
Vorlage
16-21/1437
Aktenzeichen
32/0-Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Es wird beschlossen, keine zusätzlichen Angaben auf dem Stimmzettel der Vertretungskörperschaft sowie auf den Stimmzetteln der Ortsbeiratswahlen für die Kommunalwahl 2021 vorzunehmen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen von § 16 Abs. 2, Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) vom 20.12.2015 gültig ab 01.01.2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich den Beruf oder Stand, das Geburtsjahr, den Geburtsnamen, sofern ein abweichender Familienname geführt wird, ein Ordens- oder Künstlername, wenn dies im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist, und den Gemeindeteil der Hauptwohnung anzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder dies spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschlossen hat. Für die Kommunalwahl 2021 ist es ausreichend, wenn dieser Beschluss bis spätestens 31.03.2020 gefasst wird.

Zu beachten ist auch, dass nicht alle Merkmale zwingend auf dem Stimmzettel erscheinen müssen, sondern für die Vertretungskörperschaft auch die Möglichkeit besteht, einzelne Merkmale auszuwählen.

Darüber hinaus kann zwischen dem Stimmzettel für die Vertretungskörperschaft sowie den Stimmzetteln für die Ortsbeiräte differenziert werden, wobei für die Wahl der Ortsbeiräte allerdings darauf zu achten ist, dass der Beschluss der Vertretungskörperschaft für sämtliche Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen muss.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dies einen höheren Aufwand, steigende Kosten sowie unübersichtlichere Stimmzettel nach sich zieht, wird seitens des Fachamtes vorgeschlagen, keine Änderung vorzunehmen und die bewährte Form der Stimmzettel beizubehalten.

Auch der Hess. Städte- und Gemeindebund hat auf mögliche Zusatzkosten der Kommunen hingewiesen, sofern ein größeres Stimmzettelformat gewählt werden muss.

Im Übrigen erfolgt der Hinweis, dass in der amtlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge folgende Angaben (Frau / Herr, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift) veröffentlicht werden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den 04.03.2020

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)