Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, keine zusätzlichen
Angaben auf dem Stimmzettel der Vertretungskörperschaft sowie auf den
Stimmzetteln der Ortsbeiratswahlen für die Kommunalwahl 2021 vorzunehmen.
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen von § 16 Abs. 2, Satz 3
Kommunalwahlgesetz (KWG) vom 20.12.2015 gültig ab 01.01.2016 wurde die
Möglichkeit geschaffen, auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich den
Beruf oder Stand, das Geburtsjahr, den Geburtsnamen, sofern ein abweichender
Familienname geführt wird, ein Ordens- oder Künstlername, wenn dies im Pass-,
Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist, und den Gemeindeteil der
Hauptwohnung anzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige
Vertretungskörperschaft mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder
dies spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beschlossen hat. Für die
Kommunalwahl 2021 ist es ausreichend, wenn dieser Beschluss bis spätestens
31.03.2020 gefasst wird.
Zu beachten ist auch, dass nicht alle Merkmale
zwingend auf dem Stimmzettel erscheinen müssen, sondern für die
Vertretungskörperschaft auch die Möglichkeit besteht, einzelne Merkmale
auszuwählen.
Darüber hinaus kann zwischen dem Stimmzettel
für die Vertretungskörperschaft sowie den Stimmzetteln für die Ortsbeiräte
differenziert werden, wobei für die Wahl der Ortsbeiräte allerdings darauf zu
achten ist, dass der Beschluss der Vertretungskörperschaft für sämtliche
Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen muss.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dies
einen höheren Aufwand, steigende Kosten sowie unübersichtlichere Stimmzettel
nach sich zieht, wird seitens des Fachamtes vorgeschlagen, keine Änderung
vorzunehmen und die bewährte Form der Stimmzettel beizubehalten.
Auch der Hess. Städte- und Gemeindebund hat
auf mögliche Zusatzkosten der Kommunen hingewiesen, sofern ein größeres
Stimmzettelformat gewählt werden muss.
Im Übrigen erfolgt der Hinweis, dass in der
amtlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge folgende Angaben (Frau
/ Herr, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift) veröffentlicht
werden.
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JA |
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NEIN |
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Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
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Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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JA |
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NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den 04.03.2020 |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |