Betreff
Antrag der UWG-Fraktion vom 01. Februar 2020;
hier: Antrag zur Satzung zur Regelung des Marktwesens
Vorlage
16-21/1389
Art
Fraktionsantrag

Antragstext:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2019 durften wir erfahren, dass ein Satzungsinhalt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als Rechtsnorm wirkt (Rangfolge: Gesetz – Verordnung – Satzung) und die satzungsrechtlichen Bestimmungen für den Magistrat und das Verwaltungshandeln bindend sind.

 

Da seit geraumer Zeit auf dem Friedberger Wochenmarkt ein Stand alkoholische Getränke verkauft und dies laut Satzung verboten ist, beantragen wir hiermit zu

 

§ 3 Gegenstände des Wochen- und Jahrmarktverkehrs

(1) Auf den Wochenmärten der Stadt Friedberg dürfen anlehnend an § 67 (1) GewO folgende Warenarten feilgeboten werden:

1. Lebensmittel im Sinne des „ 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils gültigen Fassung, ausgenommen sind:

a. der Ausschank alkoholischer Getränke

 

den Punkt „a. der Ausschank alkoholischer Getränke“ ersatzlos zu streichen.