hier: Antrag zur Satzung zur Regelung des Marktwesens
Antragstext:
In der
Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2019 durften wir erfahren, dass
ein Satzungsinhalt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als Rechtsnorm wirkt
(Rangfolge: Gesetz – Verordnung – Satzung) und die satzungsrechtlichen
Bestimmungen für den Magistrat und das Verwaltungshandeln bindend sind.
Da seit geraumer
Zeit auf dem Friedberger Wochenmarkt ein Stand alkoholische Getränke verkauft
und dies laut Satzung verboten ist, beantragen wir hiermit zu
§ 3 Gegenstände des Wochen- und
Jahrmarktverkehrs
(1) Auf den
Wochenmärten der Stadt Friedberg dürfen anlehnend an § 67 (1) GewO folgende
Warenarten feilgeboten werden:
1. Lebensmittel im
Sinne des „ 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils
gültigen Fassung, ausgenommen sind:
a. der Ausschank alkoholischer Getränke
den Punkt „a. der
Ausschank alkoholischer Getränke“ ersatzlos zu streichen.