Betreff
Bebauungsplan Nr. 89 "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung
hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019
Vorlage
16-21/1369
Aktenzeichen
60/1-Am
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 18.11.2019

 

Kein Beschluss erforderlich

 

2.   Stellungnahme des Wetteraukreises vom 10.12.2019

Beschlussvorschlag zu 1:

Die Anregung wird berücksichtigt. Der Begriff wird aus den Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung gestrichen.

 

3.   Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.12.2019

 

Kein Beschluss erforderlich

 

 

B)    Satzungsbeschluss

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Am 27.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern und eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen; gleichzeitig mit der Auslegung wurden die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingeholt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019  bis einschließlich 11.12.2019. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

Von folgenden Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert:

1.     Stellungnahme des Amts für Bodenmanagement Büdingen (18.11.2019)

2.     Stellungnahme des Wetteraukreises (10.12.2019)

3.     Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (12.12.2019)

Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern geäußert.

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gem. § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

Anlagen:

-          Abwägung

-          Entwurf

-          Begründung

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

x

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)