hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019
Beschlussentwurf:
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1.
Stellungnahme
des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 18.11.2019
Kein Beschluss erforderlich
2.
Stellungnahme
des Wetteraukreises vom 10.12.2019
Beschlussvorschlag
zu 1:
Die Anregung wird berücksichtigt. Der
Begriff wird aus den Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung gestrichen.
3.
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12.12.2019
Kein Beschluss erforderlich
B)
Satzungsbeschluss
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg"
in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern
Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 27.06.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern Kreuzweg" in
Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
zu ändern und eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen;
gleichzeitig mit der Auslegung wurden die Stellungnahmen der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingeholt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2019 bis einschließlich 11.12.2019. Gleichzeitig
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB beteiligt.
Von folgenden Behörden wurden Anregungen und Hinweise geäußert:
1. Stellungnahme
des Amts für Bodenmanagement Büdingen (18.11.2019)
2. Stellungnahme
des Wetteraukreises (10.12.2019)
3. Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt (12.12.2019)
Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern geäußert.
Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die
Grundzüge der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89, "Steinern
Kreuzweg" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung (Plan und textliche
Festsetzungen) mit den gem. § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den
Bebauungsplan bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gem. § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung
wird ebenfalls beschlossen.
Anlagen:
-
Abwägung
-
Entwurf
-
Begründung
☐ |
JA |
x |
NEIN |
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Haushaltsjahr |
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☐ |
Ergebnishaushalt |
☐ |
Finanzhaushalt |
Produkt |
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Kostenstelle |
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Investitionsnummer |
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Sachkonto |
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Einnahme oder Ertrag |
€ |
Ausgabe oder Aufwendung |
€ |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
☐ |
JA |
☐ |
NEIN |
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Überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle |
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Sachkonto |
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Produkt |
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Investitionsnummer |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |