Betreff
Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser bei flächendeckendem Stromausfall
Vorlage
16-21/1313
Aktenzeichen
32/3-Mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

  1. Es wird beschlossen, statt eines Notstromaggregates auf Tandemanhänger die Summe von 29.000,00 € aus Invest.Nr. 5.0810.10 zu verwenden um stattdessen für die Feuerwehrhäuser in Bauernheim, Bruchenbrücken, Dorheim und Ossenheim jeweils ein tragbares 15 KW-Notstromaggregat mit Feuerwehrzulassung anzukaufen. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.
  2. Es wird beschlossen, die Summe von 49.000,00 € von Invest.Nr. 5.0700.02, zuzüglich überplanmäßig erforderlicher Mittel in Höhe von 4.407,40 € gemäß Kostendeckungsvorschlag für den Ankauf von 2 gleich starken stationären Aggregaten mit jeweils 67 kW für die Feuerwehrhäuser Friedberg und Ockstadt zu verwenden.

 

 


Sach- und Rechtslage:

Die Kommunen -und hier insbesondere die Feuerwehren- haben sich auf einen, bis zu 5 Tage andauernden flächendeckenden Stromausfall vorzubereiten.

Bei den Haushaltsresten stehen für die Feuerwehren unter Investitionsnr. 5.0700.02 (Kostenstelle 5.130001) 49.000,00 € für ein stationäres Notstromaggregat für das Feuerwehrhaus Kernstadt und unter der Investitionssnr. 5.0810.10 (Kostenstelle 5.130000) 29.000,00 € für ein fahrbares Notstromaggregat auf Tandemanhänger zur Verfügung.

 

Statt des Anhängers sollen nun für die Feuerwehren in den Stadtteilen Bauernheim, Bruchenbrücken, Dorheim und Ossenheim 4 tragbare Notstromaggregate mit Feuerwehrzulassung gekauft werden.

Bei der Anhängerlösung kann im Notfall nur ein Feuerwehrhaus in einem Stadtteil versorgt werden. Außerdem können die mobilen Aggregate mit der Feuerwehrzulassung somit auch durch die Wehren bei Einsätzen eingesetzt werden.

Es wird daher vorgeschlagen, statt eines Notstromaggregates auf Anhänger die Summe von 29.000,00 € aus der Invest.-Nr. 5.0810.10 für 4 tragbare Notstromaggregate mit einer jeweiligen Leistung von 15 kW zu verwenden. Diese Leistung ist für den Notbetrieb in den vorgenannten Feuerwehrhäusern ausreichend. Lt. dem günstigsten vorliegenden Gesamtangebot betragen die Gesamtkosten hierfür 27.122,48 € (Brutto). Der Ansatz wird somit nicht überschritten.

 

Die 49.000,00 € unter Invst.Nr.waren waren für ein stationäres Notstromaggregat mit 110 kW-Leistung für das Feuerwehrhaus Kernstadt vorgesehen und beinhalteten die Kosten für Aggregat, Herrichtung des Standortes, Dieseltank und Einhausung.

Für diesen Betrag sollen jetzt 2 Aggregate gekauft werden. Das 2. stationäre Aggregat ist für das Feuerwehrhaus im Stadtteil Ockstadt vorgesehen. Im Hinblick auf den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses Ockstadt ist diese Lösung wirtschaftlicher, da das Aggregat dann auch an dem neuen Feuerwehrhaus betrieben werden kann.

Die Kosten für 2 Aggregate mit jeweils 76 kW Leistung belaufen sich incl. aller Sicherheitseinrichtungen und Transportkosten auf 53407,40 € Brutto. Der Ansatz wird somit um 4407,40 € überschritten.

 

Vorschlag zur Kostendeckung

49.000,00 € von Invest.Nr. 5.0700.02 Kostenstelle 5.130001 (Haushaltsreste)

  1.500,00 € von Invest.Nr. 5.0810.10 Kostenstelle 5.130000 (Haushaltsreste)

  2.907,40 € von Invest.Nr. 5.0840.02 Kostenstelle 5.130000 (lfd. Haushalt 2019)

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2019 Haushaltsreste

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

126.00

Kostenstelle

5.130001

Investitionsnummer

5.0700.02

Sachkonto

0700110

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

53407,40

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den 05.11.2019

Haushaltsjahr

2019 Haushaltsreste

 

Kostenstelle

5.130000

Sachkonto

0810010

Produkt

126.00

Investitionsnummer

5.0810.10

( Unterschrift FB Finanzen)

 

1.500,00 €

 

 

 

 

Haushaltsjahr

2019

 

Kostenstelle

5.130000

 

Sachkonto

0840010

 

Produkt

126.00

 

Investitionsnummer

5.0840.02

 

 

2907,40 €