Betreff
Tempo 30 in Friedberg,
hier: Bericht über den Erprobungszeitraum August 2018 bis Juli 2019,
Schreiben der übergeordneten Behörde (Wetteraukreis) zu den geschwindigkeitsreduzierten Bereichen,
Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierungen
Vorlage
16-21/1302
Aktenzeichen
32/0-Schl./Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 der StVO wird für die folgenden Bereiche erteilt:

 

A)    Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis Ockstädter Straße:

Die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung wird (entsprechend den Vorgaben des Wetteraukreises) aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante Umgestaltung der Kaiserstraße, da Förderprogramme grundsätzlich keine Förderungen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen vorsehen.

 

B)    Ockstädter Straße:

1.     Im Abschnitt von der Kaiserstraße bis zur Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes wird eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht umgesetzt, da der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden sollen.

2.     Im weiteren Verlauf der Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird auch weiterhin eine Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende rechtliche Haltung aufgrund der Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen), der Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240 Schüler/innen), der Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185 Schüler/innen), des Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte eingenommen. Aus diesem Grunde wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht zurückgenommen, allerdings erfolgt eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

C)    Am Burgberg / Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis B 275 (Saarstraße):

1.     Die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt wird zeitlich begrenzt auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes).

2.     Im weiteren Verlauf (Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung (wie vom Wetteraukreis gefordert) aufgehoben.

 

D)    Mühlweg – Im Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße):

1.     Im Bereich der städtischen Kindertagesstätte „Am Rübenberg“ (ca. 300 m Bereich) wird die Geschwindigkeitsreduzierung zeitlich auf 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrenzt (Öffnungszeiten der Kita).

2.     Im weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nicht aufgehoben und insoweit auch hier eine abweichende rechtliche Haltung eingenommen, da  städtischerseits weiterhin ein Gefährdungspotential gesehen wird.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahr 2004 wurde in Friedberg nahezu flächendeckend eine Tempo-30-Zone eingeführt. Nur sog. „Hauptverkehrsadern“ wurden hiervon ausgenommen. Dort wo aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Zonenregelung nicht erfolgen konnte, Notwendigkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung aber bestanden, wurden Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 angeordnet (Beispiel: Mainzer-Tor-Anlage). Die Stadt Friedberg hat damals mit der flächendeckenden Einführung eine Vorreiterrolle im Wetteraukreis eingenommen, da sie seinerzeit als erste Kommune im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen eine Tempo-30-Zone eingeführt hat.

 

Im Interesse einer umfassenden Verkehrssicherheit im Stadtgebiet und als weitergehende Konsequenz (hierzu gab es zahlreiche Anregungen und Beschwerden und eine Unterschriftenaktion aus der Bevölkerung) wurde es erforderlich, das Konzept der Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür war auch ein Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 16.2.2017.

 

Als Abrundung des Gesamtkonzepts von 2004 sowie als Ergebnis des Prüfauftrags der Stadtverordnetenversammlung wurden durch die Straßenverkehrsbehörde 2018 zusätzlich die Bereiche

 

a)     Kaiserstraße im Abschnitt Burg bis Ockstädter Straße

b)    Ockstädter Straße

c)     Am Burgberg / Usavorstadt – Alte Bahnhofstraße – Haagstraße – Haingraben - Hanauer Straße bis B 275 (Saarstraße)

d)    Mühlweg – Im Rosenthal – Barbarastraße – Fauerbacher Straße bis B 275 (Fritz-Reuter-Straße)

 

auf Tempo 30 geschwindigkeitsreduziert. Damit wurde die innerorts geltende Regelgeschwindigkeit (Tempo 50) herabgesetzt. Diese Maßnahme wurde zunächst  im Rahmen eines „Verkehrsversuches“ in einer einjährigen Erprobungsphase im Zeitraum August 2018 bis Juli 2019 getestet und sollte dauerhaft eingeführt werden (vgl. auch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3.5.2018, DS 16-21/0264-1).

 

Reaktion des Wetteraukreises als Fachaufsichtsbehörde

 

Aufgrund der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedberg bezüglich der vorgenannten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche hat der Wetteraukreis mit Schreiben vom 25.10.2018 Vorbehalte gegen die angeordneten Bereiche vorgebracht und um einen Gesprächstermin gebeten. Infolgedessen wurde im Februar 2019 im Rathaus ein großer Behördentermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises, der zuständigen Dezernentin des Wetteraukreises Frau Erster Kreisbeigeordneter Becker-Bösch, Vertretern der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Friedberg, Frau Erster Stadträtin Götz, Herrn Bürgermeister Antkowiak sowie Vertretern des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und der Verkehrswacht Wetteraukreis e.V. anberaumt.

 

Die Stadt Friedberg hat bei diesem Termin nochmals eingehend die Gründe für die angeordneten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen dargelegt. Die Situation in den betroffenen Straßenabschnitten wurde vor Ort besichtigt.  Am Ende des Behördentermins hat der Wetteraukreis die Stadt Friedberg gebeten, alle Argumente in einem Schreiben zusammenzufassen und der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises als Fachaufsicht zur nochmaligen rechtlichen Prüfung zukommen zu lassen. Dies ist in einer umfangreichen Stellungnahme an den Wetteraukreis mit Schreiben vom 26.03.2019 erfolgt (vgl. Anlage 1).

 

Mit Datum vom 12.9.2019 folgte nach dortiger Prüfung die Antwort des Wetteraukreises (Anlage 2). Durch diese wird die Stadt Friedberg aufgefordert, den Großteil der geschwindigkeitsreduzierten Bereiche aufzuheben und somit wieder 50 km/h als Regelgeschwindigkeit zur Geltung zu bringen. 

 

Nachfolgend werden die Begründungen der einzelnen geschwindigkeitsreduzierten Bereiche, die Ergebnisse im erprobten Zeitraum und die Antwort des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde dargestellt. Die Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei vom 12.04.2019 ist in die Stellungnahme des Wetteraukreises eingeflossen, der sich diese vollumfänglich zu Eigen gemacht hat. Daher wird nachfolgend auf eine gesonderte Darstellung der Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes verzichtet; die Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt. Es ist hierbei allerdings anzumerken, dass sich die Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes vom 20.08.2015 zu den damals vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 und die v.g. Stellungnahme vom 12.04.2019 z.T. inhaltlich deutlich voneinander unterscheiden; auch dies wird nachfolgend näher dargestellt.

 

 

I.              Bereich der Kaiserstraße

 

 

 

Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:

 

Die Kaiserstraße hat im geschwindigkeitsreduzierten Bereich enorm hohe Belastungen durch

 

a)     den hohen „Wechselverkehr“ zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugverkehren

b)    die hohe Anzahl von Lieferverkehren

c)     die hohen Querungszahlen

d)    die hohen Unfallzahlen (im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.07.2015 mindestens 55 Verkehrsunfälle)

 

Eine Umgestaltung der Kaiserstraße ist in diesem Abschnitt durch die parlamentarischen Gremien bereits beschlossen. Die Planungen zur Umgestaltung in einen attraktiven Geschäftsbereich mit überwiegender Aufenthaltsfunktion laufen derzeit an.

 

Durch die geringeren Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich, zumal sich meist zugleich eine Minderung des Durchgangsverkehrs ergibt. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. Auch wird auf die zahlreichen gastronomischen Aufstellflächen direkt entlang der Kaiserstraße verwiesen (mindestens 7 Monate im Jahr).

 

Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau der Polizeidirektion (vom 20.08.2015):

„Von der Burg bis zur Ockstädter Straße hat die Kaiserstraße einen besonderen Charakter. Zu Geschäftszeiten kann ein Fahrzeugführer nur in seltenen Fällen schneller als 30 km/h fahren. Es herrscht trotz der Ortsumfahrung noch reger Verkehr. Insbesondere der Parkplatzsuchverkehr und die Signalanlagen bremsen den schnellen Verkehrsfluss ein, was nicht verkehrt ist. Trotz allem ereigneten sich seit 01.01.2014 bis 31.07.2015 mindestens 55 Verkehrsunfälle, davon 12 mit leichtem Personenschaden und 25 im Zusammenhang mit Parkvorgängen. Die Geschwindigkeit als Unfallursache spielt eine sehr nachgeordnete Rolle. Mit wenigen einzelnen Ausnahmen ereigneten sich die Unfälle werktags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr. Wenn verkehrsbedingt zu diesen Zeiten kein zügiges Fahren möglich ist, stellt sich die Frage, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung an dem Verkehrsunfallaufkommen etwas verbessern würde. (…) Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h würde einen gewissen Anteil des reinen Durchgangsverkehrs, den es meiner Einschätzung nach noch gibt, dazu bringen, sich andere Wege zu suchen. Dies würde insgesamt zu einer Entlastung und damit evtl. auch zu einer Reduzierung der Verkehrsunfälle führen und ein Argument für die Reduzierung der Geschwindigkeit sein. (……)“

 

Bericht über die Ergebnisse im Erprobungszeitraum:

 

1.     Rückmeldungen aus der Bevölkerung:

Zu diesem Bereich liegen der Verwaltung Rückmeldungen aus der Bevölkerung (Anwohnern und Besuchern) und eigene Erfahrungen der Außendienstmitarbeiter vor. Die Rückmeldungen sind -nach anfänglichen Diskussionen- durchweg positiv.

 

2.     Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:

Geschwindigkeitsmessungen wurden zuletzt im Zeitraum 28.05. bis 04.06.2019 am Standort Kaiserstraße in Höhe Elvis-Presley-Platz (beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·         Gesamtzahl der gemessen Fahrzeuge: 85.571

·         Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeiten: 35 Km/h

·         Spitzengeschwindigkeit: 123 km/h (Einzelwert, nachts)

·         V85-Wert [1]: 44 km/h

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.9.2019 (nur auszugsweise):

 

„Mangels schutzbedürftiger Einrichtung i.S. d. Nr. XI der VwV zu VZ 274 entlang der Kaiserstraße ist dort eine Tempo-30 km/h-Reduzierung nicht zu rechtfertigen.

Die Anordnung von Geschwindigkeitszonen darf sich gem. § 45 Abs. 1c StVO nicht auf Durchfahrtsstraßen, wie die Kaiserstraße, erstrecken. Dies gilt erst recht für Tempo-20 km/h Zonen gem. § 45 Abs. 1d StVO. Darüber hinaus dürfen Zonen keine Lichtsignalanlagen erhalten, wie hier die Kaiserstraße.

 

Die Stadt geht auf eine mögliche qualifizierte Gefahrenlage, die ein materielles Tatbestandsmerkmal für eine Geschwindigkeitsbeschränkung darstellt und ein entscheidendes Kriterium für eine Ermessensentscheidung in dieser Sache ist, nicht weiter ein.

 

Da die Gehwege teilweise bis zu 12,20 m vom Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn der Kaiserstraße entfernt liegen und es für Fußgänger vielfache Möglichkeiten gibt, die Fahrbahn sicher und zum größten Teil sogar bevorrechtigt zu queren, besteht für die Fußgänger bei vorschriftsmäßigem Verhalten keine besondere Gefahrenlage.

 

Im Ergebnis ist zu diesem Punkt festzustellen, dass dort keine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist. (…)“

 

Der Regionale Verkehrsdienst der Polizei hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, „dass auf Grund des besonderen Charakters der Kaiserstraße zu den Geschäftszeiten ohnehin nur selten höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h möglich sind.“

 

 

 

Fazit / Beschlussvorschlag für die städtischen Gremien:

 

Die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung wird im Hinblick auf die v.g. Argumentation entsprechend den Vorgaben des Wetteraukreises aufgehoben. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die geplante Umgestaltung der Kaiserstraße, da Geschwindigkeitsreduzierungen -abweichend von der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h- sich in der Vergangenheit als „förderschädlich“ herausgestellt haben (mögliche geschätzte Förderhöhe = 30 – 50 v.H. der Baukosten).

 

 

 

II.            Bereich der Ockstädter Straße

 

 

Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:

 

Hier sind im unmittelbaren Bereich drei große Schulen, darunter eine Grundschule und eine Schule für Blinde und Sehbehinderte (Henry-Benrath-Schule mit 940 Schüler/innen, Philipp-Dieffenbach-Schule mit 234 Schüler/innen, die Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ mit 183 Schüler/innen), ein großes Kreiskrankenhaus, eine Kindertagesstätte und ein Psychiatrisches Krankenhaus angesiedelt. Das Kreiskrankenhaus liegt unmittelbar an der Ockstädter Straße, die drei großen Schulen sind von der Ockstädter Straße mit einer Stichstraße erschlossen. Die Kindertagesstätte grenzt unmittelbar an die vielbefahrene Ockstädter Straße und wird direkt von dort über ein kurzes Stück der Wintersteinstraße erschlossen.

 

Entlang der Ockstädter Straße verläuft der amtlich empfohlene Schulweg gemäß Schulwegeplan. 1.357 Schülerinnen und Schüler und Sehbehinderte gelangen vorwiegend nur über die Ockstädter Straße zu den Schulen. Rund drei Viertel sind zu Fuß unterwegs, die übrigen werden in den Bereich der Schulen gefahren. Eine Zählung der städtischen Ordnungspolizei am 11.03. und 12.03.2019 hat jeweils in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:45 Uhr allein im Kreuzungsbereich „Am Seebach / Lindenstraße“ ein Schüleraufkommen von täglich rd. 500 Schülerinnen und Schülern ergeben.

 

Bericht über die Ergebnisse im Erprobungszeitraum:

 

1.     Rückmeldungen der angrenzenden Einrichtungen:    
Die Henry-Benrath-Schule, die Philipp-Dieffenbach-Schule, die Johann-Peter-Schäfer-Schule, die Ev. Kindertagesstätte und das Psychiatrische Krankenhaus wurden um eine Rückmeldung gebeten,  welche Erfahrungen seit Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ihrerseits gemacht wurden. Von allen Befragten  sind durchweg positive Rückmeldungen eingegangen . Die Johann-Peter-Schäfer-Schule (Landesblindenschule) hat darüber hinaus noch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Ockstädter Straße „viele unserer Schülerinnen und Schüler ihre erste Selbständigkeit im Verkehrsraum erproben“.

 

2.     Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:

Geschwindigkeitsmessungen wurden zuletzt im Zeitraum 14.05. bis 21.05.2019 am Standort Ockstädter Straße in Höhe der Stadthalle (beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·         Gesamtanzahl der gemessenen Fahrzeuge: 30.258

·         Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit: 52 km/h

·         Spitzengeschwindigkeit: 135 km/h (Einzelwert, nachts)

·         V85-Wert: 62 km/h

 

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.9.2019 (nur auszugsweise):

 

„Die Stadt Friedberg führt in Ihrer Stellungnahme an, dass sich drei große Schulen, ein Krankenhaus, eine Kindertagesstätte und ein Psychiatrisches Krankenhaus im unmittelbaren Bereich der Ockstädter Straße befinden würden. An dieser Stelle möchte ich nochmals erwähnen, dass sich der Begriff ‚im unmittelbaren Bereich‘ in Nr. XI der VwV zu VZ 274 StVO bzw. § 45 Abs. 9, Satz 4 Nr. 6 auf die Länge/Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung und nicht auf die Einrichtung bezieht, die (selbst) einen direkten Zugang zur Straße haben muss.

 

Das Bürgerhospital Friedberg liegt an der Ockstädter Straße und verfügt von dort über einen direkten Zugang. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO. Daher kann im unmittelbaren Bereich des Bürgerhospitals auf der Ockstädter Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO erfüllt sein müssen.

 

Allerdings sind bei der Anordnung die Ausführungen in der Verwaltungsvorschrift StVO - Abschnitt B / Zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer 13 zu beachten. Es ist demgemäß eine zeitliche Beschränkung anzuordnen. Da sich diese an der Öffnungszeit des Krankenhauses orientieren soll, wird hier eine zeitliche Beschränkung von 07:00 bis 19:00 Uhr empfohlen. (…)“

 

Der übrige Streckenabschnitt der Ockstädter Straße (Bereich der Schulen und Psychiatrisches Krankenhaus) erfüllt aus Sicht des Wetteraukreises nicht die Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Auch die Tatsache, dass direkt über die Ockstädter Straße die Schulwege verlaufen, führt beim Wetteraukreis zu keiner anderen Einschätzung. Die Evangelische Kindertagesstätte grenzt darüber hinaus zwar direkt an die Ockstädter Straße an, die Zuwegung erfolgt aber über die Wintersteinstraße; auch hier sind für den Wetteraukreis die Voraussetzungen nicht erfüllt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben des Wetteraukreises verwiesen.

 

Fazit / Beschlussvorschlag für die städtischen Gremien:

 

1.     Aufgrund der Tatsache, dass der Krankenhausbetrieb „rund um die Uhr“ arbeitet und gerade in den Nachtstunden - im Sinne der Patienten - Lärmimmissionen vermindert werden sollten, ist aus städtischer Sicht im Abschnitt von der Kaiserstraße bis zur Einmündung des Dieffenbach-Parkplatzes eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (wie vom Wetteraukreis empfohlen) nicht zu empfehlen.

 

2.     Im weiteren Verlauf der Ockstädter Straße bis Ortsausgang in Richtung Ockstadt wird städtischerseits auch weiterhin eine Gefährdungslage gesehen und insoweit eine vom Wetteraukreis abweichende rechtliche Haltung aufgrund der angrenzenden Henry-Benrath-Schule (ca. 940 Schüler/innen), der Philipp-Dieffenbach-Schule (ca. 240 Schüler/innen), der Landesblindenanstalt „Johann-Peter-Schäfer-Schule“ (ca. 185 Schüler/innen), des Psychiatrischen Krankenhauses und der Evangelischen Kindertagesstätte eingenommen. Aus diesem Grunde soll die von der städtischen Straßenverkehrsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung nicht zurückgenommen werden, allerdings künftig im Hinblick auf die Betriebszeiten der Schulen und der Kita eine zeitliche Begrenzung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr erfolgen.

 

 

III.           Bereich Am Burgberg / Usavorstadt / Alte Bahnhofstraße / Haagstraße / Haingraben

 

 

 

 

Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:

 

Aufgrund der im unmittelbaren Bereich gelegenen Kindertagesstätte, des Schulweges gemäß dem amtlich empfohlenen Schulwegeplan zur nächstgelegenen Grundschule (Musterschule) und des Parkdecks mit hohen Querungszahlen in der Alten Bahnhofstraße ist im Bereich der Haagstraße und des Haingrabens eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h geboten. Hinzu kommt, dass in der Kindertagesstätte etliche Schulkinder betreut werden (Hort), die den Weg von der Schule zur Kindertagesstätte / zum Hort ohne Erwachsenenbegleitung täglich und zu unterschiedlichen Zeiten zurücklegen müssen.

 

Zum Bereich „Usavorstadt“:

Hier grenzt im unmittelbaren Bereich eine Kindertagesstätte an. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO soll in diesen sensiblen Bereichen der Schutz schwacher Verkehrsteilnehmer auch ohne aufwendige Prüfung der Gefahrenlage und Unfallrate ermöglicht werden. Hinsichtlich der täglichen von Erwachsenen unbegleiteten Laufwege vieler Grundschüler in diesem Bereich zur Horteinrichtung im Gebäude der Kita wird auf die Schulwegeplanung der Gemeinsamen Musterschule verwiesen.

 

 

Zum Bereich Alte Bahnhofstraße / Haingraben:

Die Alte Bahnhofstraße und der Haingraben sind der amtlich empfohlene Schulweg der Kinder aus dem Gebiet „Östlich der Barbarastraße / Im Rosenthal“ (s. hierzu auch Schulwegeplanung der Gemeinsamen Musterschule). Insgesamt sind in dem gesamten Abschnitt täglich hohe Zahlen an Schülern im Grundschulalter und darüber hinaus viele junge Schüler zu den weiterführenden Schulen unterwegs.

 

Eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf dem gesamten Streckenabschnitt ist erforderlich, um das Ziel einer ausreichenden Verkehrssicherheit für diese Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer an den sensiblen Stellen überhaupt wirksam zu erreichen. Denn ein mehrfacher Wechsel zwischen kurzen Streckenabschnitten mit 30 km/h und 50 km/h wäre den Fahrzeugführern kaum vermittelbar, würde erfahrungsgemäß keine Akzeptanz und demzufolge keine Berücksichtigung auch auf den geschwindigkeitsreduzierten Abschnitten finden.

 

Bericht über die Ergebnisse im Erprobungszeitraum:

 

1.     Rückmeldung der Musterschule:      
Die Gemeinsame Musterschule wurde gebeten, eine Rückmeldung zu geben, welche Erfahrungen seit Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ihrerseits gemacht wurden. Die Erfahrungen wurden durchweg positiv und die Maßnahme der Stadt als wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beurteilt.

 

2.     Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:

Geschwindigkeitsmessungen wurden zuletzt im Zeitraum 07.05. bis 14.05.2019 am Standort Alte Bahnhofstraße (beide Fahrtrichtungen) vorgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·         Gesamtzahl der gemessenen Fahrzeuge: 51.181

·         Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit: 31 km/h

·         Spitzengeschwindigkeit: 115 km/h (Einzelwert, nachts)

·         V85-Wert: 36 km/h

 

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.9.2019 (nur auszugsweise):

 

„In der Straße Usavorstadt 11 befindet sich die Kindertagesstätte ‚Tintenklecks‘. Sie ist eine Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO und verfügt über einen direkten Zugang zur Usavorstadt.

 

Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Usavorstadt, im unmittelbaren Bereich der Einrichtung, sind erfüllt. Da die Usavorstadt im Bereich der Kindertagesstätte eine Einbahnstraße ist, wird hier nur der Verkehr in Richtung Gießener Straße beschränkt.

 

Die Anordnung ist jedoch nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift-StVO – Abschnitt B / zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer 13, wochentäglich und tageszeitlich zu beschränken. Dabei ist sich an den Öffnungszeiten zu orientieren.

 

Die Ausweisung einer Straße als Schulweg, ohne weitere Besonderheiten, stellt keine Begründung nach StVO für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dar.

(…)

Die Stellungnahme der Stadt Friedberg enthält mit Ausnahme der ‚Usavorstadt‘ keinerlei Ausführungen, die geeignet sein könnten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu erfüllen. (…)“

 

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben des Wetteraukreises verwiesen.

 

Fazit / Beschlussvorschlag für die städtischen Gremien:

 

1.     Im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Kita „Tintenklecks“ sollte die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Usavorstadt entsprechend der Forderung des Wetteraukreises auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten des Hortes) zeitlich begrenzt werden.

 

2.     Im weiteren Streckenverlauf (Am Burgberg, Alte Bahnhofstraße, Haagstraße, Haingraben) wird die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgehoben. Der Schulweg ist als gesichert anzusehen,  da aufgrund des Baus von Schallschutzwänden dieser zwischenzeitlich verlegt und eine zusätzliche Querungshilfe installiert wurde.

 

IV.          Bereich Mühlweg – Im Rosenthal – Barbarastraße –Fauerbacher Straße bis
B 275

 

 

 

 

Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung:

 

Die Fauerbacher Straße ist in einem Teilbereich von ca. 90 Metern bereits seit vielen Jahren auf 30 km/h geschwindigkeitsreduziert. Aufgrund der an dieser Straße liegenden größten Kindertagesstätte der Stadt, des Hauptfriedhofes der Stadt und zahlreicher Lebensmittelmärkte mit hohen Zahlen an Zu- und Abfahrten zu den Märkten ist darüber hinaus auch für den restlichen Streckenabschnitt bis zur B 275 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann sich der Einzugsbereich - je nach Örtlichkeit - auf ca. 300 Meter erstrecken.

 

Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau der Polizeidirektion (vom 20.08.2015):

 

„Ein Schwerpunkt liegt in der Fauerbacher Straße, Zufahrtsbereich zu den Märkten sowie in der Gebrüder-Lang-Straße, im Bereich der beiden Kreisverkehre. Eine Reduzierung auf der Alten Bahnhofstraße, vom Zufahrtsbereich Parkdeck bis zum Kreisverkehr Gebrüder-Lang-Straße und auf der Fauerbacher Straße, von den Märkten bis über die Gebrüder-Lang-Straße hinweg in die Barbarastraße bis zur Einmündung Mittelstraße, lies sich aus verkehrspolizeilicher Sicht vertreten.“

 

Der Streckenabschnitt Im Mühlweg ist der amtlich empfohlenen Schulweg für die Grundschulkinder der Musterschule aus dem Wohnviertel. 

 

Auch im Bereich der Barbarastraße / Im Rosenthal sind täglich viele Schulkinder auf dem Weg zur Musterschule (Grundschule) und in die Innenstadt unterwegs. Dort gab es über Jahre zudem massive Beschwerden der Anwohner wg. der dortigen Fahrgeschwindigkeiten, der damit verbundenen  Gefahren für die Schulkinder und der immer wiederkehrenden Lärmbelästigungen. Die Beschwerden haben im Jahr 2017 in eine größere Unterschriftenaktion zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des Lärms gemündet. Auslöser waren in diesem Bereich auffällig häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch in den Nachtstunden.

 

Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass die topografischen Verhältnisse aus Sicht offenbar zahlreicher Fahrzeugführer zum „Rasen“ einladen. Linksseitig in Richtung Viadukt verläuft der Bahndamm, d.h. die Fahrt erfolgt auf abschüssiger Straße ungehindert bergab sowie ohne rechtsseitigen Kreuzungsverkehr ungehindert bergauf. Hieraus resultiert auch für Fahrradfahrer auf dieser Straße eine erhöhte Gefahr, abwärts aufgrund der überhöhten Geschwindigkeiten vieler Fahrzeugführer, aufwärts, weil  ein Ausweichen auf der Seite am Bahndamm nicht möglich ist.

 

Eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung der gesamten Strecke vom Kreisel beim Hanauer Hof über die Barbarastraße und Im Rosenthal bis zum Mühlweg ist erforderlich, um im direkten Umfeld der Einrichtungen tatsächlich eine Geschwindigkeitsreduzierung und damit die gebotene Verkehrssicherheit für die Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer wirksam zu erreichen. Ein mehrfacher Wechsel der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit in kurzen Abständen zwischen 30 km/h z.B. im Bereich des Kindergartens auf 50 km/h unterhalb der Mittelstraße und wenige Meter weiter wieder 30 km/h usw. würde die Fahrzeugführer überfordern, würde erfahrungsgemäß nicht akzeptiert und somit den angestrebten Effekt verfehlen.

 

Bericht über die Ergebnisse im Erprobungszeitraum:

 

1.     Rückmeldungen aus der Bevölkerung:         
Als Resonanz auf die im August 2018 erfolgte Geschwindigkeitsreduzierung liegen von der Anwohnerschaft zwischenzeitlich zahlreiche sehr positive Rückmeldungen und Dankesschreiben vor.

 

2.     Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung:       


Die Stadt Friedberg hat im Zeitraum vom 15.12.2016 bis 30.11.2017 die gefahrenen Geschwindigkeiten mittels einer sog. „Black Box“ im Bereich der Barbarastraße gemessen und ausgewertet. Hierbei wurden die Zeiträume 15.12.16 – 27.1.17, 13.4. – 1.5.17, 21.6. – 14.7.17, 20.9. – 14.10.17 und 7.11. – 30.11.17 erfasst. Von 140.422 gemessenen Fahrzeugen sind im genannten Zeitraum  27.125 Fahrzeuge, d.h. rd. 20 % erfasst worden, die mit mehr als 50 Stundenkilometer unterwegs waren. Es wurden vielfach Spitzengeschwindigkeiten von 90 km/h und in Einzelfällen von über 100 Stundenkilometer erreicht. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden zu allen Tages- und Nachtzeiten festgestellt. So wurden z.B. gefahrene Spitzengeschwindigkeiten von über 100 km/h im Zeitraum von 22.00 – 24.00 Uhr und 0.00 – 6.00 Uhr erfasst, die Spitzengeschwindigkeit von über 110 km/h war im Zeitraum von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr dokumentiert.

 

Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurden zuletzt vorgenommen:

 

-         im Zeitraum 21.05. bis 28.05.2019 am Standort Barbarastraße in Höhe der Hausnummer 15 (beide Fahrtrichtungen):          
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·         Gesamtanzahl der gemessenen Fahrzeuge: 28.981

·         Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit: 43 km/h

·         Spitzengeschwindigkeit: 99 km/h (Einzelwert, nachts)

·         V85 Wert: 51 km/h

 

Eine zusätzliche Messung im Bereich der Barbarastraße am 13.08.2019 (in der Zeit von 14:46 Uhr bis 17:40 Uhr) hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

·         Anzahl der erfassten Fahrzeuge: 541

·         Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen: 46

·         Gefahrene Geschwindigkeiten: zwischen 36 und 49 km/h

 

-         im Zeitraum 25.02. bis 14.03.2019 am Standort Fauerbacher Straße in Höhe Friedhof (beide Fahrtrichtungen):

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

·         Gesamtanzahl der gemessenen Fahrzeuge: 114.352

·         Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit: 36 km/h

·         Spitzengeschwindigkeit: 98 km/h (Einzelwert, nachts)

·         V85-Wert: 43 km/h

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.9.2019 (nur auszugsweise):

 

„In der Fauerbacher Straße 61 befindet sich die Kindertagesstätte ‚Am Rübenberg‘. Sie ist eine Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO und verfügt über einen direkten Zugang zur Fauerbacher Straße.

 

Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sind daher erfüllt.

 

Die Anordnung ist demnach nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift-StVO – Abschnitt B / zu § 41, zu Zeichen 274, Randnummer 13, wochentäglich und tageszeitlich zu beschränken. Dabei ist sich an den Öffnungszeiten zu orientieren. Die streckenbezogene Anordnung ist nach Maßgabe derselben Regelung außerdem auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.

 

Die anderen in der Stellungnahme der Stadt Friedberg genannten Einrichtungen (Hauptfriedhof, Lebensmittelmärkte) sind keine Einrichtungen im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO und erfüllen folglich die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht.

 

Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen für die Abschnitte vor und nach der Kindertagesstätte ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO möglich. Jedoch liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor.

Wie bereits ausgeführt, stellt die Qualifizierung einer Straße als Schulweg, ohne weitere Besonderheiten, keine Begründung nach StVO für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dar. Ebenso rechtfertigen die aufgezeigten Geschwindigkeitsüberschreitungen einzelner Verkehrsteilnehmer eine entsprechende Temporeduzierung nicht.

Auch an dieser Stelle ist auf die polizeiliche Stellungnahme zu verweisen.

 

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass es nach Mitteilung der Verkehrsunternehmen auf den v.g. Streckenabschnitten durch die Geschwindigkeitsreduzierung zu Behinderungen im Linienverkehr kommt. Die Stadtbusse sind zu spät unterwegs, wodurch es zu Anschlussverlusten am Bahnhof kommt.

 

Im Ergebnis liegen mit Ausnahme des Bereichs der Fauerbacher Straße, in dem sich die Kindertagesstätte ‚Am Rübenberg‘ unmittelbar befindet, keine Voraussetzungen vor, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Streckenabschnitt rechtfertigen. (…)“

 

Zu III. und IV.

 

Wie bereits einleitend dargestellt, hat der Regionale Verkehrsdienst (RVD) der Polizeidirektion Wetterau in einer Stellungnahme vom 20.08.2015 in Teilbereichen die geschwindigkeitsreduzierten Maßnahmen auch aus polizeilicher Sicht für vertretbar erklärt. Die Stellungnahme des RVD vom 12.04.2019 weicht dagegen in erheblichem Umfange von der früheren Stellungnahme derselben Dienststelle ab. Der nachfolgende Plan stellt die seinerzeit seitens der Polizei als „vertretbar“ bewerteten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche dar:

 

 

 

Fazit / Beschlussvorschlag für die städtischen Gremien:

 

1.     Im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Kita „Am Rübenberg“ (ca. 300 m-Bereich) wird eine zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h entsprechend der Forderung des Wetteraukreises auf 07:00 bis 17:00 Uhr (Öffnungszeiten der Kita) empfohlen.

 

2.     Im weiteren Verlauf der Fauerbacher Straße (Hauptfriedhof, Zufahrtsbereiche Märkte), Barbarastraße, Im Rosenthal und Mühlweg sollte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus allen vorgenannten Gründen nicht aufgehoben werden.

 

 

Alle unter I. – IV. dargestellten geschwindigkeitsreduzierten Bereiche haben sich zwischenzeitlich bewährt und werden breit akzeptiert. Auch aus der Bevölkerung  erhält die Verwaltung immer wieder Hinweise, dass in den Bereichen der angeordneten Tempo-30-Bereiche gefahrene Geschwindigkeiten z.T. deutlich reduziert wurden, was im Interesse einer umfassenden Verkehrssicherheit im Stadtgebiet liegt (insbesondere für Kinder im Bereich von Kindergärten, Horten und Schulen) und zudem zur Lärmreduzierung im Stadtgebiet beiträgt. Im Fall einer Rücknahme der Anordnungen zur Geschwindigkeitsreduzierung durch die Stadt ist zudem nicht auszuschließen, dass Anwohner sich in ihren Rechten verletzt fühlen und die Stadt verklagen.

 

Aus allen genannten Gründen entspricht der Beschlussentwurf nur zum Teil den Forderungen des Wetteraukreises als Aufsichtsbehörde. Sollte sich der Wetteraukreis den Argumenten der Stadt

Friedberg (Hessen) für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h in den oben genannten Bereichen weiterhin nicht anschließen können, kann dies zur Folge haben, dass er als Aufsichtsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierungen aufhebt oder die städtische Straßenverkehrsbehörde formell zur Aufhebung anweist. Einer solchen Anweisung der Aufsichtsbehörde würde städtischerseits zwingend Folge zu leisten sein.

 



[1] Der V85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wurde.


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)