Betreff
Kostenbeitragssatzung im Bereich der Kindertagesstätten 1. Nachtrag
Vorlage
16-21/1298
Aktenzeichen
50/0 Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen) 1. Nachtrag Variante 1 wird zugestimmt.

 

Alternativ

 

Der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen) 1. Nachtrag Variante 2 wird zugestimmt.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Auf Grundlage des Änderungsantrages der Fraktionen, der CDU, SPD, B‘90/Die Grünen, UWG und FDP zur Drucksache 16-21/0651 wird nach einem „Übergangsjahr“ eine neue Kostenbeitragssatzung vorgelegt, um einen höheren Kostendeckungsgrad anzustreben.

 

Diese neue Satzung sieht eine Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.03.2020, zum 01.08.2021, zum 01.08.2022 und optional zum 08.08.2023 vor.

Gemäß dem oben angeführten Antrag werden die Kostenbeiträge für die nächsten 2-3 Jahre in dieser Kostenbeitragssatzung festgelegt, um so längerfristige Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen.

 

Des Weiteren reduzieren sich der Beratungsaufwand der städtischen Gremien und der Arbeitsaufwand der Verwaltung.

 

Neu eingefügt wurde eine weitere Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, um zum einen den Eltern ein weiteres Modul für ihre Gestaltung anzubieten, jedoch auch, um im Nachmittagsbereich eine stringentere Personalplanung zu erreichen.

Die Kostenbeiträge wurden für alle drei Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten und Hort) erhöht,

allerdings in unterschiedlicher Form, da der Stundensatz für die Betreuung eines Krippenkindes ohnehin schon bedeutend höher liegt, als der eines Kindergarten- oder Hortkindes.

 

Die nachfolgende Tabelle weist den Status quo und die entsprechenden Veränderungen aus.

 

 

Veränderte Kostenbeiträge

 

U3 Kind / Euro

Kindergartenkind /

 Euro

Hortkind / Euro

 

 

 

 

Stundensatz aktuell

35,--

21,60

18,--

Betr. von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

0,--

0,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

280,--

43,20

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

350,--

86,40

180,--

 

 

 

 

neu ab 01.03.2020

 

 

 

Stundensatz

35,70

23,40

18,40

Betr. von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

0,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

285,60

46,80

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

321,30

70,20

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

357,00

93,60

184,--

Erhöhung in %

rd. 2%

rd. 8%

rd. 2%

 

 

 

 

neu ab 01.08.2021

 

 

 

Stundensatz

36,50

24,10

18,80

Betr. von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

0,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

292,--

48,20

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

328,50

72,40

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

365,--

96,40

188,--

Erhöhung in %

rd. 2%

rd. 3%

rd. 2%

 

 

 

 

neu ab 01.08.2022

 

 

 

Stundensatz

37,30

24,80

19,20

Betr. von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

0,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

298,40

49,60

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

335,70

74,40

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

373,--

99,20

192,--

Erhöhung in %

rd. 2%

rd. 3%

rd.2%

 

 

 

 

optional

 

 

 

 

neu ab 01.08.2023

 

 

 

Stundensatz

38,10

25,50

19,60

Betr. von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

0,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

304,80

51,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

342,90

76,50

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

381

102,--

196

Erhöhung in %

rd. 2%

rd. 3%

rd.2%

 

Der Magistratsvorlage liegen zwei Anlagen bei. Diese zeigen zwei verschiedene Alternativen auf. In Variante 1 sind die Kostenbeiträge bis zum 31.07.2024 festgesetzt, während in der Variante 2 die Festsetzung der Kostenbeiträge bereits zum 31.07.2023 endet. Dem Magistrat obliegt die Entscheidung über die Dauer der Festsetzung der Kostenbeiträge.

 

Bei der Berechnung der Kostenbeiträge in wirtschaftlichen Notfällen (§ 2 Abs. 5) wurde grundsätzlich

78 % des regulären Kostenbeitrages (plus zusätzliche Auf- und Abrundungen auf 10 Centbeträge) zugrunde gelegt.

Es ergeben sich hierdurch folgende verminderte Kostenbeiträge:

 

 

Veränderte Kostenbeiträge

 

U3 Kind /Euro

Hortkind / Euro

 aktuell

 

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

218,--

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

256,--

135,--

 

 

 

neu ab 01.03.2020

 

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

222,80

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

250,60

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

278,50

143,50

 

 

 

neu ab 01.08.2021

 

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

227,80

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

256,20

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

284,70

146,60

 

 

 

neu ab 01.08.2022

 

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

232,80

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

261,80

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

291,--

149,80

 

 

 

optional

 

 

neu ab 01.08.2023

 

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

237,70

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

267,50

 

Betr. von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

297,20

152,90

 

 

Eine genaue Kalkulation der Mehreinnahmen ist derzeit nicht möglich, da nicht absehbar ist, inwieweit die Eltern von dem zusätzlichen Modul in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr Gebrauch machen werden. Einige Eltern werden ihr jetziges Modul von 15.00 Uhr auf 16.00 Uhr ausweiten, andere eventuell von 17.00 Uhr auf 16.00 Uhr reduzieren.

Auf Kalkulationsbasis der jetzigen Module wäre mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 38.000 € für das Haushaltsjahr 2020 (Zeitraum 01.03.2020 – 31.12.2020) zu rechnen.

 

Die Landeszuschüsse, die die Kommunen für die Freistellung einer sechsstündigen Betreuungszeit erhalten, bewegen sich in etwa an den vorgeschlagenen Kostenbeiträgen, da die Freistellung seitens des Landes initiiert wurde, um die Eltern bei der Zahlung der Kostenbeiträge zu entlasten.

Dies sieht für die Jahre 2020 bis 2024 folgendermaßen aus:

 

Jahr

Landeszuschuss

Vorgeschlagener Kostenbeitrag für 6 stündige Betreuungszeit

2020

138,31 €

140,40 €

2021

141,02 €

144,60 €

2022

143,74 €

148,80 €

2023

146,45 €

153,--

2024

149,16 €

153,--  € bis 31.07.2024

 

 

 

Die Kindertagesstättenverwaltung empfiehlt, der beiliegenden Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Friedberg (Hessen) 1. Nachtrag zuzustimmen.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

2020

X

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

365.0

Kostenstelle

1.464701-1.464714

Investitionsnummer

 

Sachkonto

5110002

Einnahme oder

Ertrag

ca. 38.000 €

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)