Betreff
Waldfriedhof im Ossenheimer Wäldchen
Vorlage
16-21/1294
Aktenzeichen
60/DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Von der Schaffung eines kommunalen Waldfriedhofs auf dem Privatgelände des Ossenheimer Wäldchens wird seitens der Stadt Friedberg Abstand genommen.


Sach- und Rechtslage:

 

Eine in letzter Zeit zunehmende Form der Bestattung ist eine Bestattung auf einem Waldfriedhof.

 

Die Stadt verfügt über kein eigenes geeignetes Waldgelände. Graf zu Solms-Rödelheim und Assenheim trat vor einiger Zeit an die Stadt mit dem Angebot heran, im Ossenheimer Wäldchen einen Friedwald anzulegen.

 

In der Folgezeit wurden der Verwaltung mehrere Vertragsentwürfe vorgelegt, die mit dem HSGB besprochen wurden. Hierbei ergab sich eine Vielzahl von Fragestellungen, die nicht befriedigend beantwortet werden können.

 

Hierbei spielt zum einen eine Rolle, dass das Gelände in Privateigentum steht und verbleiben soll und damit dem jederzeitigen Zugriff von Gläubigern unterliegt bzw. im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse gehört. Auch die grundbuchliche Absicherung durch Eintragung einer Dienstbarkeit ändert daran nichts, da im Falle einer Zwangsvollstreckung Rechte an einem Grundstück nach § 52 ZVG nur ausnahmsweise bestehen bleiben. Ein solcher Ausnahmefall wäre im vorliegenden Fall nicht gegeben. Dann wären Bestattungen gefährdet und die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhefristen nicht mehr gewährleistet.

 

Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass sich die Stadt Friedberg zu ihren eigenen Friedhöfen eine Konkurrenz schafft und die Zahl der Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen abnehmen wird. Damit ist der Ausgleich des Gebührenhaushalts nicht mehr gewährleistet; in der Folge muss es zu Gebührenerhöhungen auf den städtischen Friedhöfen kommen, da der Aufwand für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe unverändert hoch bleibt.

Dies gilt insbesondere nun auch dadurch, dass die Stadtverordnetenversammlung  in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2019 beschlossen hat, auf allen Friedhöfen Baumbestattungen anzubieten. Damit soll der Bürgerschaft jeweils eine ortsnahe Alternative zu herkömmlichen Bestattungsformen geboten werden.

 

Es ist zwar zu konstatieren, dass bereits jetzt Bestattungen auf den Waldfriedhöfen anderer Gemeinden erfolgen. Dies ist jedoch noch anders zu beurteilen als die bewusste Schaffung eigener Konkurrenz, zumal der der Stadt Friedberg angebotene Anteil an den Einnahmen aus den Nutzungsentgelten im Bestattungswald sich auf lediglich 7% zuzüglich der Umsatzsteuer beläuft.

 

Angesichts der veränderten klimatischen Verhältnisse und der Zunahme von Schädlingen muss zudem auch berücksichtigt werden, dass das Ossenheimer Wäldchen bereits jetzt eine hohe Zahl abgängiger Bäume aufweist, insbesondere in dem für die Anlegung des Waldfriedhofs vorgesehenen südwestlichen Teil. Damit scheint die Anlage eines Bestattungswaldes problematisch.

 

Die Thematik war bereits Gegenstand der Gesamtvorlage DS-Nr. 16-21/1164; der Magistrat hatte auch diesem Teil der Vorlage in seiner Sitzung am  26. August 2019 bereits zugestimmt. Sie soll jedoch auf Wunsch der beteiligten Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung erneut und gesondert beraten werden.


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

JA

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)