Beschlussentwurf:
Von der Schaffung eines kommunalen Waldfriedhofs auf dem Privatgelände des Ossenheimer Wäldchens wird seitens der Stadt Friedberg Abstand genommen.
Sach- und Rechtslage:
Eine
in letzter Zeit zunehmende Form der Bestattung ist eine Bestattung auf einem
Waldfriedhof.
Die
Stadt verfügt über kein eigenes geeignetes Waldgelände. Graf zu Solms-Rödelheim
und Assenheim trat vor einiger Zeit an die Stadt mit dem Angebot heran, im
Ossenheimer Wäldchen einen Friedwald anzulegen.
In
der Folgezeit wurden der Verwaltung mehrere Vertragsentwürfe vorgelegt, die mit
dem HSGB besprochen wurden. Hierbei ergab sich eine Vielzahl von
Fragestellungen, die nicht befriedigend beantwortet werden können.
Hierbei
spielt zum einen eine Rolle, dass das Gelände in Privateigentum steht und
verbleiben soll und damit dem jederzeitigen Zugriff von Gläubigern unterliegt
bzw. im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse gehört. Auch die
grundbuchliche Absicherung durch Eintragung einer Dienstbarkeit ändert daran
nichts, da im Falle einer Zwangsvollstreckung Rechte an einem Grundstück nach §
52 ZVG nur ausnahmsweise bestehen bleiben. Ein solcher Ausnahmefall wäre im
vorliegenden Fall nicht gegeben. Dann wären Bestattungen gefährdet und die
Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhefristen nicht mehr gewährleistet.
Zum
anderen ist zu berücksichtigen, dass sich die Stadt Friedberg zu ihren eigenen
Friedhöfen eine Konkurrenz schafft und die Zahl der Beisetzungen auf den
städtischen Friedhöfen abnehmen wird. Damit ist der Ausgleich des
Gebührenhaushalts nicht mehr gewährleistet; in der Folge muss es zu
Gebührenerhöhungen auf den städtischen Friedhöfen kommen, da der Aufwand für
die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe unverändert hoch bleibt.
Dies
gilt insbesondere nun auch dadurch, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2019
beschlossen hat, auf allen Friedhöfen Baumbestattungen anzubieten. Damit soll
der Bürgerschaft jeweils eine ortsnahe Alternative zu herkömmlichen
Bestattungsformen geboten werden.
Es
ist zwar zu konstatieren, dass bereits jetzt Bestattungen auf den
Waldfriedhöfen anderer Gemeinden erfolgen. Dies ist jedoch noch anders zu
beurteilen als die bewusste Schaffung eigener Konkurrenz, zumal
der der Stadt Friedberg angebotene Anteil an den Einnahmen aus den
Nutzungsentgelten im Bestattungswald sich auf lediglich 7% zuzüglich der
Umsatzsteuer beläuft.
Angesichts
der veränderten klimatischen Verhältnisse und der Zunahme von Schädlingen muss
zudem auch berücksichtigt werden, dass das Ossenheimer Wäldchen bereits jetzt
eine hohe Zahl abgängiger Bäume aufweist, insbesondere in dem für die Anlegung
des Waldfriedhofs vorgesehenen südwestlichen Teil. Damit scheint die Anlage
eines Bestattungswaldes problematisch.
Die Thematik war bereits Gegenstand der Gesamtvorlage DS-Nr. 16-21/1164; der Magistrat hatte auch diesem Teil der Vorlage in seiner Sitzung am 26. August 2019 bereits zugestimmt. Sie soll jedoch auf Wunsch der beteiligten Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung erneut und gesondert beraten werden.
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift FB
Finanzen) |