Betreff
Bebauungsplan Nr. 81 "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung
hier:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezug Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018
Vorlage
16-21/1293
Aktenzeichen
60/1-Am
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Amts für Bodenmanagement Büdingen vom 07.06.2019

Kein Beschluss erforderlich

 

2. Bürger (12.06.2018)

Beschlussvorschlag zu 2a

Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1 m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen. Somit ist ein ausreichender Fallschutz nach § 41 HBO gegeben.

 

3.   Bürger (04.07.2018)

Beschlussvorschlag zu 3a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

4.   Bürger (05.07.18)

Beschlussvorschlag zu 4a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

5.   Bürger (06.07.18)

Beschlussvorschlag zu 5a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

6.   Bürger (06.07.18)

Beschlussvorschlag zu 6a

Dem Vorschlag wird durch Klarstellung der Festsetzung gefolgt.

 

Beschlussvorschlag zu 6b

Die Anregung wird berücksichtigt. Die gemeinsame Stützmauer darf max. 1 m, also jeweils max. 0,5 m betragen. Bei der Höhe der Einfriedung ist die jeweilige Stützmauer (0,5 m) mitanzurechnen.

 

 

B)    Satzungsbeschluss

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Vorbemerkung:

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ haben sich mehrere Anfragen von Eigentümern bezüglich der Klarheit der Aussagen zu Abgrabungen und Aufschüttungen von Gelände zum Ausgleich des Höhennivellements ergeben, weswegen die entsprechenden Festsetzungen geändert werden sollen.

 

Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg am 03.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt ein zweites Mal zu andern (Bebauungsplan Nr. 81, „Am Steinern Kreuz“ in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern und eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen; gleichzeitig mit der Auslegung sollten die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingeholt werden.

 

Öffentliche Auslegung und Anhörung Träger öffentlicher Belange:

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 04.06.2018 bis einschließlich 06.07.2018. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

Von folgender Behörde wurden Anregungen und Hinweise geäußert: Amt für Bodenmanagement Büdingen (07.06.2019)

 

Von 6 Bürgern bzw. mehreren Bürgern gemeinsam wurden in Einzelstellungnahmen Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aus Datenschutzgründen sind Namen und Adressen in den Stellungnahmen unkenntlich gemacht. Die Einzelstellungnahmen wurden durchnummeriert (2. – 6).

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81, "Am Steinern Kreuz" in Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung (Plan und textliche Festsetzungen) mit den gem. § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (1) HBO in den Bebauungsplan bauordnungsrechtlichen Festsetzungen kann somit gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung kann ebenfalls beschlossen werden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

x

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)