Betreff
Anfrage der UWG-Fraktion vom 28. September 2019,
hier: Städtische Obstbäume
Vorlage
16-21/1265
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.   Gibt es Obstbäume/-sträucher im städtischen Eigentum?

 

2.   Wenn ja,
a) In welchen Gemarkungen befinden sich diese?

b) Wie wird das betreffende Obst verwertet?

c) Falls eine Verwertung nicht stattfindet, kann sich der Magistrat vorstellen, diese Bäume/Sträucher zur Ernte durch Dritte offizielle freizugeben und entsprechend zu kennzeichnen (z. B. mit einer beschrifteten Schleife)?

 

3.   Ist es aus Sicht des Magistrats auch denkbar und sinnvoll, privaten Obstbaumeigentümern solche Kennzeichnungsmittel zur Verfügung zu stellen, wenn sie ebenfalls Bäume zur Aberntung freigeben wollen?